Landratsamt grätscht in die Genehmigungspraxis rein
Autor: Günther Geiling
Ebelsbach, Donnerstag, 21. Februar 2019
Dürfen sich Häuslebauer verwirklichen? Gemeinden gewähren bei Genehmigung inzwischen viele Freiheiten. Nun gibt es aus der Kreisbehörde ein klares Signal.
Zu Beginn der Sitzung des Ebelsbacher Gemeinderats wurde Gerald Makowski (CSU) als neues Mitglied für den Gemeinderat vereidigt durch den Zweiten Bürgermeister Martin Horn. Makowski tritt damit die Nachfolge der ausgeschiedenen Gemeinderätin Hedwig Kraft (CSU) an und übernimmt gleichzeitig die Funktion des stellvertretenden Mitglieds im Grundschulverband Ebelsbach. Dies war noch einer der ruhigsten Punkte in der Sitzung, die geprägt war von Diskussion.
Viele Meinungen beispielsweise wurden laut beim Thema Wohnungsbau. Der Gemeinderat befasste sich mit einem Thema, das so auch in anderen kommunalen Gremien eine Rolle spielt: Bauherren dürfen öfters einmal abweichend von den Regelungen des Bebauungsplans ihre Vorstellungen vom Eigenheim durchsetzen und realisieren.
Mittlerweile liegen in der Gemeinde mehrere Baugesuche vor, in denen das Landratsamt in Haßfurt trotz erfolgter Befreiung durch die Gemeinde keine Baugenehmigung mehr erteilen will. Außer: Es erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplans. Verständlich aus Sicht der Ebelsbacher, das diese Nachricht in der Sitzung zu harscher Kritik gegen die Genehmigungsbehörde in Haßfurt führte.
Die Grundlage bietet folgende Regelung: "Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und einer der drei Befreiungstatbestände vorliegt."
Wie in anderen Gemeinde- und Stadträten auch hat der Ebelsbacher Gemeinderat in den letzten Jahren davon Gebrauch gemacht. Of gab es zwar auch große Diskussionen und sogar bis zu sechs Befreiungen für einen Bauplan.
Wegen Erkrankung des Bürgermeisters leitete Martin Horn (SPD) als Walter Zieglers Stellvertreter die Sitzung. Aktuelle Probleme bereitet ein Anwesen in der Ottostraße. Es entspricht nicht in allen Punkten dem Bebauungsplan, wurde zwar von der Gemeinde genehmigt, aber die Kreisbehörde verweigert die Zustimmung. Sachbearbeiter Mathias Stretz erläuterte, es könne durch diese neue Vorgehensweise der Baubehörde zu Schwierigkeiten östlich und westlich des "Nußackers", des Bebauungsplans am Ebelsbach und am "Schönberg" in Gleisenau kommen.
Speziell für den Fall in der Ottostraße beschrieb Stretz die Überlegungen, wie man hier zum Baurecht kommen könnte. Eine Möglichkeit: ein neuer Bebauungsplan nur für das betreffende Grundstück oder für den erweiterten Umgriff. Oder: Das Landratsamt umstimmen mit Hinweis auf die bisherige Genehmigungspraxis, die sich doch bewährt. Wie Stretz unterstrich, betrifft das Problem nicht nur die Gemeinde Ebelsbach. Auch andere Gemeinden würden früher oder später gleiche Probleme bekommen. Jetzt ein altes Baugelände zu überplanen, das sei sehr aufwendig und nehme mehrere Monate in Anspruch.