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Keine Chance für eine Zimmerei


Autor: Sabine Weinbeer

Rauhenebrach, Donnerstag, 09. Mai 2013

Statt einer im Schutzgebiet als privilegiertes Vorhaben erlaubten Tierhaltung richtete ein Privatmann in Rauhenebrach einen offenbar nicht genehmigungsfähigen Handwerksbetrieb ein. Bürgermeister und Gemeinde wiesen in der Gemeinderatssitzung Schuldzuweisungen von sich.
Weite Teile Rauhenebrachs unterliegen dem Naturschutz. Das kann Probleme bereiten. Besonders wenn im Außenbereich eine gewerbliche Nutzung gewünscht ist. Heiß debattierte jetzt der Rauhenebracher Gemeinderat über einen aktuellen Fall. Foto: Symbolbild/Archiv


Ein gewerbliches Projekt sorgt in der Gemeinde Rauhenebrach für Wirbel. Der Rauhenebracher Gemeinderat debattierte am Dienstagabend über den Wunsch eines Privatmanns in Koppenwind.

Der hat im Außenbereich im Naturpark Steigerwald zwar das Betreiben einer Pferdepension bewilligt bekommen. Er nutzt das Gelände aber für eine Zimmerei. Die Gemeinde hat sich in Person von Bürgermeister Oskar Ebert um Alternativen bemüht, doch der Eigentümer will am Ort bleiben und fordert von der Gemeindeverwaltung den Gang durch die Instanzen. Das Landratsamt hat mittlerweile die gewerbliche Nutzung der Zimmerei untersagt.

"Das habe ich in über 40 Jahren im Gemeinderat nicht erlebt, dass so gezielt und massiv Unwahrheiten verbreitet wurden.

Ich bin erschüttert", das erklärte Rauhenebrachs Zweiter Bürgermeister Sebastian Finster/FW in der Sitzung zu diesem Bauvorhaben in Koppenwind im Landschaftsschutzgebiet, 350 Meter außerhalb der Bebauung.

Tatsachen geschaffen

Die Situation ist verfahren "weil das Pferd sprichwörtlich von hinten aufgezäumt und Tatsachen geschaffen wurden", wie es Finster sieht.

Auf dem Grundstück war dem Bauwerber ein landwirtschaftliches Gebäude für eine Pensionspferdehaltung genehmigt worden - als landwirtschaftlich privilegiertes Projekt mit Zustimmung des Landwirtschaftsamts. Mittlerweile hat der Eigentümer jedoch einen Teil des Gebäudes zur Zimmerei umgenutzt - ohne Genehmigung. Daraufhin hat das Landratsamt ihm die gewerbliche Nutzung untersagt und eine Frist zur Räumung bis Oktober gesetzt.

Der Privatmann hat dagegen die Erweiterung der Gebäude beantragt. Er will die Pferdehaltung intensivieren, eine Reithalle und eine Trainerwohnung errichten. Und er will die Zimmerei weiterhin dort betreiben.

Das ist Schutzgebiet

Doch die Genehmigung dafür - so weit außerhalb und im Naturpark Steigerwald - ist eher unwahrscheinlich. Der Rauhen-ebracher Bürgermeister Oskar Ebert (FW) hat sich, weil ihm das bewusst ist, in vielen Gesprächen mit Behörden um eine Alternative bemüht. Auch hat er den Bauwerber mit Eigentümern von Leerständen in Kontakt gebracht, um die Zimmerei andernorts zu installieren. "Der Bürgermeister und die Verwaltung haben wirklich alles getan, um hier eine Lösung zu finden", erklärte der Leiter der Gemeindeverwaltung, Günther Brandt. Seit eineinhalb Jahren seien viele Alternativen geprüft worden.

Brandt und Ebert sind nicht glücklich damit, dass offenbar einige Personen den Eindruck erwecken, der Betrieb werde von der Gemeinde torpediert. Klar wurde im Gemeinderat, dass dies nicht stimmt.

Ein höchst aufwändiger Gang durch alle Instanzen - für einen Bauwerber

Zahlreiche Schritte, ein immenser bürokratischer Aufwand, stünden vor einer eventuellen Genehmigung eines solchen Vorhabens: Erst müsste der Kreistag das Gelände aus der Schutzzone des Naturparks ausnehmen. Dann könnte die Gemeinde versuchen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Sie müsste ferner einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen - alles mit Beteiligung zahlreicher Behörden und alles auf Kosten des Bauwerbers, der außerdem noch die ordentliche Erschließung des Grundstücks sicherstellen müsste.

Ob ein solches Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wollte der Gemeinderat vom Landratsamt wissen und stellte den Punkt in der April-Sitzung zurück. Die Antwort von Oberregierungsrätin Juliane Backhaus wurde in der Sitzung verlesen. Darin heißt es, dass auch vorhabenbezogene Bebauungspläne den rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Allein aus städtebaulicher Sicht sei eine solche Bauentwicklung weit außerhalb des Ortes abzulehnen, von Natur- und Landschaftsschutz gar nicht zu reden. Es werde wohl nicht gelingen, die beteiligten Behörden von der Notwendigkeit der vielen Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zu überzeugen. Von einer organischen Siedlungsentwicklung könne auf keinen Fall die Rede sein.

"Deckmantel für eine Splittersiedlung"

Vielmehr sei "der einzige Grund" für die Antragstellung wohl, "die ungenehmigte Nutzung des Gebäudes im Außenbereich nachträglich zu legalisieren" und weitere Gebäude zu ermöglichen. Damit werde der angestrebte Bebauungsplan zu einem "Deckmantel für eine Splittersiedlung". Backhaus rät der Gemeinde wegen geringer Aussicht auf Erfolg von der Einleitung eines Verfahrens ab.

Trotzdem diskutierten die Gemeinderäte eifrig. Die einen lasen die Chance auf eine Genehmigung aus dem Schreiben heraus, für die anderen war es eindeutig. "Wenn der Bauwerber das Verfahren doch bezahlt", sagte Monika Weinbeer und wollte dazu überzeugen, die Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.

Ein teurer Spaß

Das würde ohne die naturschutzfachliche Untersuchung etwa 5000 Euro kosten - "und die Verwaltung mit einer Menge Arbeit belasten", merkte Günther Brandt an. Er erinnerte den Gemeinderat daran, dass er verantwortungsvoll mit Geld umgehen solle - "mit dem der Gemeinde genauso wie mit dem anderer". Für Hermann Hotz war das Nein aus dem Amt glasklar: "Wir können doch alle lesen."

Mit 8:6 Stimmen lehnte der Gemeinderat es ab, das Änderungsverfahren einzuleiten. Dem Bauwerber sagte der Bürgermeister zu, ihn weiter bei der Suche von Alternativstandorten für sein Gewerbe unterstützen zu wollen. Auch bei der geplanten Erweiterung der Pferdehaltung, die das Landwirtschaftsamt laut Zwischenruf des Bauwerbers mittlerweile als Gewerbe einstuft, will sich Oskar Ebert nochmals einschalten. Das wollte der Bauwerber aber wohl nicht mehr hören. Er verließ den Sitzungssaal schimpfend.

Weitere Punkte

Den ausgiebig vorberatenen Etat 2013 segnete der Gemeinderat ab. 4,33 Millionen Euro im Verwaltungsetat stehen 6,14 Millionen Euro im Vermögenshaushalt gegenüber. Die größten Investitionen sind die Kinderkrippe, die Sanierung der Volksschule, die Kläranlage und die Dorferneuerung. Zuschüsse erhalten die Kirchenstiftung in Theinheim (Kirchensanierung) und der SC Prölsdorf (Toiletten für das alte Sportheim). Neue Tische und Stühle bekommt die Mittagsbetreuung an der Schule für den Essbereich.