Jedes Jahr kam neue Strafe dazu
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Montag, 13. Januar 2014
Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt schickte eine 19-Jährige in einen zweiwöchigen Dauerarrest, weil sie zweimal ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto unterwegs war. Die junge Angeklagte hat schon einiges auf dem Kerbholz.
Weil sie zweimal ohne Führerschein das Auto ihrer Ex-Freundin steuerte, muss eine junge Mutter für zwei Wochen in den Dauerarrest. Das auf den ersten Blick harte Urteil, das das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt am Montag fällte, wird erst nachvollziehbar, wenn man sich das Vorstrafenregister der 19-Jährigen ansieht. Seit 2010 gab es im Jahresrhythmus jährlich eine Verurteilung: Mit Betrug, Beleidigung, Körperverletzung und zuletzt Unterschlagung hat sie eine ganze Reihe von Verurteilungen auf dem Kerbholz.
Routiniert vor Gericht
Das Verhalten der jungen Frau vor dem Gericht wirkte fast schon routiniert. Unschwer war zu erkennen, dass der ledigen Angeklagten, deren Baby erst wenige Monate alt ist, die Örtlichkeiten quasi vertraut sind.
Die beiden jüngsten Verfehlungen trugen sich irgendwann im Januar 2013 zu. Beim ersten Mal fuhr die junge Dame, die in einem Dorf in den Haßbergen wohnt, zusammen mit einer 22-jährigen Freundin in deren Auto nach Haßfurt. Dort besuchte das Duo eine Spielothek. Die damalige Freundin war als Zeugin geladen.
Das ehedem gute Verhältnis zwischen den beiden hat sich zwischenzeitlich ins Gegenteil verkehrt. Zumindest bei der Rückfahrt, so war Jugendrichter Martin Kober überzeugt, saß die Angeschuldigte hinter dem Steuer.
Der zweite Vorfall trug sich an der Arbeitsstätte der Zeugin zu. Dabei handelt es sich um eine soziale Einrichtung im Landkreis.
Die Autoschlüssel genommen
Dort sollte die Angeklagte entsprechend einer Verurteilung aus den Vorjahren Sozialstunden ableisten. In einem unbeobachteten Moment, so die Anklage, hat sie sich die Autoschlüssel gekrallt und ist mit dem Wagen ihrer Freundin weggefahren. Etwa drei Stunden später, gab die Fahrzeugeigentümerin zu Protokoll, sei ihr Auto wieder zurückgebracht worden.
Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beleuchtete die Persönlichkeit und bisherige Entwicklung der Angeklagten. Demnach hatten bereits während der Schulzeit die Lehrer massive Probleme mit dem Mädchen. Wenn es nicht gleich schwänzte, störte es nachhaltig den Unterricht. Schließlich kapitulierte die Schule und wandte sich hilfesuchend ans Jugendamt. Trotz pädagogischer Begleitung misslang die berufliche Integration nach der Schulzeit.
Freispruch gefordert
Rechtsanwalt Bernhard Langer wies auf das gespannte Verhältnis zwischen seiner Mandantin und der Belastungszeugin hin. Er hielt keinen der Vorwürfe für haltbar und forderte Freispruch.
Staatsanwältin Isabel Schneider hingegen ging zumindest von einem beweisbaren Fall aus. Da alle bisherigen Strafen nichts gefruchtet hätten, beantragte sie dreiwöchigen Dauerarrest.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Verurteilte zweimal ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer saß. Neben dem 14-tägigen Dauerarrest ordnete der Richter an, dass dem Teenager vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. In das jetzige Urteil einbezogen wurde eine frühere Geldstrafe von 300 Euro, die die Frau eigentlich längst hätte bezahlen sollen.
Eine Woche lang hat die junge Mutter nun Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.