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Innenstadtzone Ebern: Jetzt hat's gescheppert!


Autor: Ralf Kestel

Ebern, Dienstag, 21. Januar 2014

Die neue Verkehrsregelung in Eberns Innenstadt haben noch nicht alle Autofahrer verstanden. Jetzt hat es doch gescheppert. Die "Rechts-vor-links"-Regelung in der Innenstadt, im August eingeführt, stellt viele Autofahrer vor Probleme. Besonders seit zur Jahreswende die entsprechenden Hinweisschilder abgebaut werden mussten, weil die einschlägige Vorschriften das so vorgeben.
Nicht immer auf der Höhe sind die Autofahrer am Fuße des Stadtbergs, wer den nun zuerst fahren darf? Der beste Tipp: Blickkontakt aufnehmen und per Handzeichen verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme beugt Blechschäden vor.FotoRalf Kestel


Und so hat's nun gekracht: Hinterm Grauturm, an der Einmündung der Hirtengasse am Wolz'n-Garten.
Ein Kleinunfall nur mit Blechschaden, es gab aber einen wichtigen Augenzeugen: Das war Harald Pascher, der Verkehrsreferent im Stadtrat.

Als Fahrschullehrer viel im Stadtgebiet unterwegs hat er seit dem Entfernen der Warnschilder vor den Einmündungen mit geänderten Vorfahrtsregelungen "immer häufiger gefährliche Situationen beobachtet", wie der FDP-Politiker unserer Zeitung mitteilte. "Während der ersten Monate nach der Umstellung haben Gefahrzeichen an allen Kreuzungen und Einmündungen auf die neue Vorfahrtsregelung hingewiesen. Bis dahin wurde meiner Meinung nach die neue Regelung akzeptiert und auch gut umgesetzt.

Mir war kein Unfall bekannt."


Nochmals Hinweisschilder

Das hat sich nun aber geändert, weswegen Pascher vorschlägt, dass an den Zufahrten zur 30-km/h-Zone für eine nächste Übergangsphase der Hinweis "Rechts vor links beachten" angebracht wird.
Probleme mit der Zone hat zwischenzeitlich auch Bürgermeister Robert Herrmann (CSU) eingestanden. Beim Neujahrsempfang vergangene Woche gab er zu: "Auch ich habe schon jemandem die Vorfahrt genommen. Es standen aber auch schon andere kurz vor meine Motorhaube."

In einem Punkt sind sich Herrmann und Pascher einig: "Wir alle wollten den Verkehr aus Sicherheitsgründen im Innenstadtbereich bezüglich der Geschwindigkeit bremsen. Da kann es nur diese neue Regelung geben, wie sie in vielen anderen Städten bereits gut funktioniert.
Deshalb: Nicht nur fordern, sondern dann auch richtig verhalten. Zu unser aller Sicherheit", appelliert der Verkehrsreferent.


Zwei Ausnahmen

Und Harald Pascher schiebt noch eine Erläuterung nach, die auch für Verwirrung sorgt, da für die Einmündungen Sutte und Rosengasse andere Regeln gelten. "Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer, auf die Recht-vor-links-Regel zu achten, damit es nicht noch zu weiteren Unfällen kommt. Ausgenommen sind folgende Straßen: die Rosengasse, weil der Ausfahrende über einen abgesenkten Bordstein fährt, und die Sutte, weil der Ausfahrende einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt." Der an der Sutte leicht abgesenkte Bordstein allein würde nicht als Begründung ausreichen.

Und noch ein Problemfeld zeigt sich in der Praxis: Am Stadtbergfuß sind viele Verkehrsteilnehmer überfordert, wenn gleichzeitig drei Fahrzeuge aus allen Richtungen aufeinander treffen, einer dieser Autofahrer von der Kapellenstraße nach links zum Marktplatz hin abbiegen möchte, ein weiterer Autofahrer von der Spitaltorstraße nach links in die Ritter-von-Schmitt-Straße steuert und von dort ein weiterer Verkehrsteilnehmer geradeaus weiterfährt. Ein Paradebeispiel für eine knifflige Konstellation bei einer Führerscheinprüfung.