Hunde durchlitten Martyrium
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Freitag, 24. April 2015
Ein 79-Jähriger hielt seine Hunde isoliert und nicht artgerecht. Ein Tier kettete er schon als Welpen an. Die Vierbeiner sind verängstigt und gelten als verhaltensgestört. Der Mann kassierte eine Geldstrafe und ein Halteverbot.
Vier Zeugen hat das Amtsgericht Haßfurt bei einem Prozess am Freitag gehört. Auf der Anklagebank saß ein Tierhalter mit Lehrbefugnis aus dem Landkreis, dem die Anklage Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorwarf. Er habe Hunde nicht artgerecht gehalten, diese nicht sozialisiert und ihnen dadurch Leiden und Schmerzen zugefügt, hieß es. Amtsrichterin Ilona Conver verurteilte den 79-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 680 Euro und sprach ein Hundehalteverbot von zwei Jahren aus. Ausgenommen wurde ein Hund.
Wie Ilker Özalp, Vertreter der Anklage, ausführte, seien dem Mann in den letzten Jahren von sieben Hunden bereits fünf abgenommen worden. Drei Hunde, um die es in der Anklage ging, litten aufgrund unsachgemäßer Haltung und mangelnder Sozialisierung unter Verhaltensstörungen. Die Tiere hätten erhebliche und wohl auch dauerhafte Leiden.
"Unzulässig"
Als erster Zeuge wurde ein Veterinärassistent des Landratsamtes gehört, der erstmals im Jahr 2012 die Tierhaltung überprüfte. "Ich habe dort unzulässig angeleinte Hunde gesehen und auch die Zwingerhaltung entsprach nicht den Vorschriften, die Zwinger waren verschmutzt", sagte der Mitarbeiter des Veterinäramtes. Eine weitere Zeugin, die sich für den Tierschutz engagiert und Hunde des Angeklagten in ihre Obhut nahm, erkannte ihren Worten zufolge bei den Tieren "psychische Defizite." Sie seien scheu, ängstlich und misstrauisch gewesen.
Eine Veterinärin beim Landratsamt Haßberge führte aus, dass es mit dem Angeklagten wegen unzulässiger Tierhaltung schon seit dem Jahr 1986 Probleme gebe. Sie könne hierüber aus eigener Erfahrung seit dem Jahr 2010 berichten. "Wir haben bei dem Angeklagten immer mangelhafte Hundehaltung feststellen müssen", sagte die Veterinärin. Vor allem bei einem Hund handele es sich um ein scheues und verängstigtes Tier, das schon im Welpenalter angekettet war, was nicht zulässig sei. "Die Hunde waren definitiv nicht sozialisiert, wurden vermutlich auch geschlagen", sagte die Tierärztin. Einwirkungen auf den Angeklagten durch Bescheide und Bußgeldverfahren hätten nicht wirklich eine Änderung bringen können, weshalb man ihn Mitte 2014 wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz angezeigt habe.
Kritik an Behörden
Der Verteidiger des Angeklagten bemängelte an dieser Stelle wie auch später in seinem Plädoyer, dass die Behörde nicht konsequent gehandelt habe.
Am Richtertisch wurden Fotos, die den Zustand dokumentierten, eingesehen. Ein Hundegutachter der Polizei, der Leiter einer Polizeihundestaffel in einer größeren Stadt ist, schilderte seine Eindrücke, die er bei einem Ortstermin gewonnen hatte. Sie bestätigten im wesentlichen die Aussagen der Zeugen.
Letztendlich bezog sich der Anklagevorwurf nur noch auf einen Hund. Bei den beiden anderen Vierbeinern stellte Richterin Conver nach Rücksprache mit den Prozessbeteiligten das Verfahren ein.
Der Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant seine Hunde wohl nicht so gehalten habe, wie es nötig wäre. Ob dem einen betreffenden Hund wirklich Leiden und Schmerzen zugefügt wurden, bezweifelte der Anwalt. Er forderte einen Freispruch.
In ihrem Urteil sprach Richterin Ilona Conver die 680 Euro Geldstrafe und das zweijährige Halteverbot aus, wobei aber ein Hund ausgenommen bleibt.