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Hund lässt Drogennest im nordöstlichen Landkreis Haßberge auffliegen


Autor: Martin Schweiger

Haßfurt, Mittwoch, 17. Oktober 2018

Weil ein Hund in einer Mietwohnung jaulte, gelang der Polizei ein nicht unerheblicher Fund. Einer der Drogenbesitzer erhielt fünf Monate auf Bewährung.


Weil ein Hund in einer Mietwohnung im nordöstlichen Landkreis Haßberge jaulte, gelang der Polizei ein nicht unerheblicher Drogenfund. Die Nachbarn waren auf das Jaulen des 15 Jahre alten Hundes aufmerksam geworden. Da der Verdacht im Raum stand, dass sich ein hilfloser Mensch in der Wohnung befinden könnte, verständigte der Vermieter der Wohnung die Polizei. Doch die Beamten fanden außer dem Hund keinen Menschen - dafür aber jede Menge Haschisch, Marihuana und synthetische Drogen, die teils offen in der Wohnung lagen oder in Dosen und anderen Behältern aufbewahrt wurden.

In der Mietwohnung wohnten damals, im März 2016, zwei junge Männer. Der eine erhielt einen Strafbefehl wegen Rauschgiftbesitzes unterhalb der nicht geringen Menge. Den anderen traf es härter: Weil er bereits fünfmal wegen Drogendelikten vorbelastet ist, musste er am Mittwoch vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt antreten, das ihn wegen Drogenbesitzes in einer "nicht geringen Menge" zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilte.

Selbst ans Messer geliefert

Dass die beiden überhaupt rechtlich belangt werden konnten, haben sie sich selbst zuzuschreiben. Denn beide fertigten für die Ermittler Listen an, in denen minutiös aufgelistet war, welche Drogen wem gehörten, inklusive der Mengenangaben. Hätten beide den Besitz abgestritten, hätte die Staatsanwaltschaft nichts in der Hand gehabt und keine Anklage erheben können. So aber musste sich der 31-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Coburg nun erstmals vor Gericht verantworten - nach bislang fünf Strafbefehlen mit Geldstrafen, die letzte im vergangenen Jahr mit 6000 Euro.

Auf der Anklagebank gab er über seinen Verteidiger an, seit dem Jahr 2010 Drogen zu konsumieren. Als ihn seine Freundin aus der Wohnung warf, sei er bei dem Bekannten untergekommen. Mit Rauschgift gehandelt habe er nie. Mittlerweile sei er wieder mit seiner Freundin zusammen. Man habe ein gemeinsames Kind und sei verlobt. Von den Drogen lasse er die Finger. Nur noch gelegentlich würde er mal einen Joint rauchen, gab er offenherzig zu. Die Frage des Staatsanwalts nach seinen Dealern beantwortete er nicht.

Nach Angaben eines beteiligten Polizeibeamten lief die Wohnungsdurchsuchung wie in einem Kriminalfilm: Im Schlafzimmer hätten sie auf einem Spiegel eine "Line" mit weißem Pulver entdeckt. Mithilfe eines Drogenspürhundes habe man noch andere Drogen gefunden.

Mit offenen Karten gespielt

Ein Beamter der Kriminalpolizei Schweinfurt sagte, die von beiden abgegebenen Listen hätten den Eindruck gemacht, dass sich beide unter die "nicht geringe Menge" mogeln wollten, was für den Angeklagten jedoch nicht geklappt habe. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts München bestätigte vor Gericht, dass der Wirkstoffgehalt der Drogen, die der Angeklagte als sein Eigentum angegeben hatte, das 1,38-Fache der nicht geringen Menge sei.

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er mit offenen Karten gespielt habe und beantragte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe, bei der er die Geldstrafe von 6000 Euro als Härteausgleich berücksichtigte. Denn da der Angeklagte die Strafe bereits bezahlt hatte, konnte sie nicht mehr in eine Gesamtstrafe einfließen. Als Auflage solle der Angeklagte 1600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Verteidiger schloss es nicht aus, dass die beiden Drogenbesitzer Fehler bei der Zuordnung der Drogen gemacht haben könnten. Es könne daher sein, dass sein Mandant doch weniger Drogen besaß - unterhalb der "nicht geringen Menge". Der Anwalt sah daher eine nochmalige Geldstrafe von 5000 Euro als ausreichend an.

Das Gericht verhängte aber eine Bewährungsstrafe, da der Angeklagte ein Damoklesschwert über dem Kopf nötig habe, argumentierte Richterin Ilona Conver in der Urteilsbegründung. Als Auflage muss dieser sechs Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen. Eine Geldauflage ersparte das Gericht dem Vater, der derzeit nur Elterngeld bezieht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.