Druckartikel: Heranwachsender aus dem Kreis Haßberge filmte heimlich Sex mit seiner Freundin

Heranwachsender aus dem Kreis Haßberge filmte heimlich Sex mit seiner Freundin


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Dienstag, 31. Juli 2018

Das Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden wurde vom Amtsgericht Haßfurt gegen eine Geldauflage von 600 Euro eingestellt.


Der junge Mann (20) auf der Anklagebank, ein sozial engagierter Abiturient, hätte sich wohl nie träumen lassen, einmal vor dem Kadi erscheinen zu müssen. Aber weil er ein Schäferstündchen mit seiner damals 17-jährigen Freundin heimlich gefilmt hatte, musste er sich vor dem Jugendrichter verantworten. Nach der Hauptverhandlung am Amtsgericht Haßfurt wurde das Verfahren gegen den in einer Ausbildung befindlichen Heranwachsenden zwar eingestellt, aber er kassierte einen Denkzettel: Als Auflage muss er bis 13. September mit 600 Euro einen ganzen Monatslohn an den Jugendtreff in Ebern zahlen.
Staatsanwältin Andrea Götz trug vor dem Jugendgericht die Anklageschrift vor. Demnach hat der Angeklagte im Januar 2017 in seiner Wohnung eine Sex-Stunde mit seiner damaligen Freundin mit der Video-Kamera aufgenommen - heimlich!
Der junge Mann, der mit seinem Anwalt Alexander Wessel erschienen war, räumte ohne Umschweife die Anklagevorwürfe ein und drückte seine tiefe Reue aus.


Bereits der Besitz ist verboten

Nach deutschem Recht sind pornografische Darstellungen sexueller Handlungen mit Personen unter 18 Jahren als Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie strafbar. Wenn es sich dabei um Kinder unter 14 Jahren handelt, ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgeschrieben. Die Verbreitung durch Schriften, Foto- oder Filmmaterial wird als schwere Straftat geahndet.
Was aber viele nicht wissen: Nicht nur die Verbreitung, etwa im Internet, ist strafbar, sondern bereits der Besitz ist verboten.
In seinen Ausführungen charakterisierte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich den Beschuldigten als zuverlässigen und soliden jungen Menschen. Aufgewachsen in einem intakten Elternhaus, sei er verantwortungsvoll ins Vereinsleben seines Heimatortes im Maintal integriert. Nachdem er sein Abitur bestanden hatte, absolvierte er ein Jahr im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.


"Moralische Reifedefizite"

In Bezug auf den Anklagepunkt sprach der Pädagoge von gewissen "moralischen Reifedefiziten" in der Persönlichkeit des Angeschuldigten. Ansonsten aber verhalte er sich eigentlich voll wie ein pflichtbewusster Erwachsener. Mit seiner anspruchsvollen Ausbildung habe er beste berufliche Perspektiven. Man sollte dem strafrechtlich Unbescholtenen aus seinem einmaligen Fehltritt keinen Strick drehen.
Um eine Eintragung ins Vorstrafenregister zu vermeiden, empfahl der Mitarbeiter des Jugendamtes, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.


Ermahnung durch den Richter

Jugendrichter Martin Kober griff diese Anregung des Jugendgerichtshelfers auf, und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft legte kein Veto ein. Wenn die Geldauflage rechtzeitig gezahlt wird, ist damit diese Jugendsünde vom Tisch.
Abschließend mahnte der Vorsitzende Richter den Auszubildenden, künftig die Finger von derartigen Sachen zu lassen.