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Haßfurt: Spielsüchtiger Bankangestellter veruntreute 320.000 Euro


Autor: Redaktion

Haßfurt, Mittwoch, 19. Juli 2017

Ein 28-jähriger Bankberater hat sich in Haßfurt an den Konten seiner Kunden bedient - um seine Spielsucht finanzieren zu können.
Der spielsüchtige Angestellte begab sich laut Angaben der Polizei in therapeutische Behandlung. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa


Nachdem ein Mitarbeiter eines Kreditunternehmens über vier Jahre lang fast 320.000 Euro veruntreute und nun aufflog, hat die Kriminalpolizei Schweinfurt die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgenommen. Der spielsüchtige Angestellte begab sich laut Angaben der Polizei in therapeutische Behandlung.

Im Januar diesen Jahres bemerkte ein Kunde einer Haßfurter Bank, dass Teile seines Vermögens, das er dort angelegt hatte, nicht mehr auf seinem Konto verbucht waren. Der Mann nahm Kontakt mit dem Kreditinstitut auf, welches hieraufhin Nachforschungen anstellte. Hierbei geriet ein Mitarbeiter ins Visier, der den Kunden bislang persönlich betreute und die Gelder offensichtlich veruntreute. Die Bank überführte ihren Mitarbeiter, der sich hieraufhin vollumfänglich offenbarte und das Arbeitsverhältnis beendete.

Der Kunde erstattete Anzeige bei der Kripo Schweinfurt. Nach derzeitigen Ermittlungen hatte der 28-jährige Kundenbetreuer seit Mai 2012 mehrfach Auszahlungsbelege gefälscht und sich somit Geld vom Konto des Mannes sowie von zwei weiteren Kunden auszahlen lassen. Insgesamt erlangte der Tatverdächtige somit fast 320.000 Euro.

Der vermeintlich pathologische Spieler hatte das gesamte Geld bei Onlinesportwetten verloren. Der Haßfurter zeigte sich auch bei den Ermittlern geständig und hat sich mittlerweile in therapeutische Behandlung in einer Suchtklinik begeben. Die beiden anderen betroffenen Anleger wurden auch durch die Bank in Kenntnis gesetzt und die veruntreuten Gelder durch das Kreditunternehmen bereits wieder erstattet. Der 28-Jährige befindet sich derzeit auf freiem Fuß, muss sich aber seiner Verantwortung im weiteren Strafverfahren stellen.