Haschisch bringt sie vor den Kadi
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Montag, 10. Oktober 2016
Zwei junge Männer mussten sich vor Gericht verantworten. Der eine hatte Betäubungsmittel gekauft, bei dem anderen bemerkten Polizisten Drogendampf.
Handel mit Betäubungsmitteln in 44 Fällen und ein Einbruch in ein Anwesen, bei dem er zehn Cannabispflanzen mitgenommen haben soll, dies wurde einem 21-jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis von der Staatsanwaltschaft Bamberg zur Last gelegt. Das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt hierfür lautete auf eine Geldstrafe von 600 Euro.
Tatsächlich 44 Käufe?
Die Taten fanden laut Anklagebehörde von Januar bis Dezember 2014 statt. Auf Vorhalt von Jugendrichter Martin Kober äußerte sich der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war. Er erklärte, er habe von seinem Bekannten kein Betäubungsmittel gekauft. Dieser hatte bei der Polizei angegeben, dass es zu 44 Käufen von jeweils sieben Gramm Haschisch gekommen wäre.
Der Angeklagte räumte vor Gericht dann aber etwa zehn Käufe ein und gestand außerdem, in das Anwesen seines Bekannten eingestiegen zu sein, um dort sieben Cannabispflanzen zu entwenden. Der Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt sagte vor Gericht aus, dass er mit sehr unterschiedlichen Angaben bei den Ermittlungen konfrontiert worden sei. Letztlich sei bei Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden.
Der bereits verurteilte Bekannte des Angeklagten wurde als Zeuge vernommen. Vor Gericht gab er an, dass er vom Angeklagten nur vier- bis fünfmal jeweils fünf Gramm Haschisch für 50 bis 80 Euro gekauft habe. Diese Angaben würden jetzt stimmen, sagte er auf Vorhalt des Richters, denn er hatte bei der Polizei ja andere Angaben gemacht.
Zahl der Fälle reduziert
Ein weiterer Zeuge musste infolge des Geständnisses des Angeklagten nicht mehr vernommen werden. Das Gericht reduzierte per Beschluss die Fälle von 44 auf zehn und stellte fest, dass der Angeklagte im Bundeszentralregister einen Eintrag wegen Betrugs hat.Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass es im Leben des Angeklagten viele Turbulenzen gab. Zwei Lehren brach der junge Mann ab, arbeitete zeitweise als Bauhelfer und ist gegenwärtig arbeitslos. Auch hat er laut Heinrich mehrere tausend Euro Schulden. Der Angeklagte bräuchte Führung und Unterstützung, führte Franz Heinrich aus und hielt Arbeitsstunden für angebracht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 1000 Euro für zehn Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Ein letztes Wort wollte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro, die er in Raten zu je 100 Euro bis Januar 2017 an den Jugendhilfefonds des Landkreises zu zahlen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.