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Handwerker hat bestellte Geräte nicht bezahlt


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Montag, 07. Januar 2013

Das Amtsgericht in Haßfurt hat einem 27-jährigen Handwerker eine achtmonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt. Ohne Bewährung. Der Angeklagte hatte als Selbstständiger Geräte und Maschinen bestellt und nicht bezahlt. Das wertete das Gericht als Betrug.


Weder der Richter Roland Wiltschka noch Staatsanwalt Marc Heusinger halten den 27-jährigen Angeklagten für einen Mann, der darauf aus ist, andere aufs Kreuz zu legen. Und trotzdem sitzt der Handwerker seit 28. Oktober vergangenen Jahres im Gefängnis und wurde nun zur erneuten Verhandlung von Beamten der Justizvollzugsanstalt in das Amtsgericht Haßfurt gebracht. In einer kleineren Ortschaft im Kreis Haßberge versuchte der Handwerker seit geraumer Zeit, sich eine Existenz aufzubauen. Ein Versuch, der völlig schief ging.

Außenstände

Aktuell stand der Beschuldigte vor Gericht, weil er im April und Mai bei einem Lieferanten im Kreis Schweinfurt Maschinen und Werkzeuge bestellt und abgeholt, aber nicht bezahlt hatte. Die Geräte haben zusammen einen Wert von mehr als 4000 Euro.



Der Pflichtverteidiger Steffen Vogel betonte, dass sein Mandant in dieser Zeit enorme Außenstände hatte. Von einem großen Firmenkunden erwartete er, wie der Anwalt sagte, für einen bereits erledigten Auftrag eine Summe von gut 10 000 Euro - damit hätte der Angeklagte die Waren bezahlen können. Gegen diese Annahme spricht aber, dass der Beschuldigte bereits einen Schuldenberg von rund 70 000 Euro angehäuft und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatte.

Dass der Angeklagte guten Willens gewesen war und immer auf ein gutes Ende gehofft hatte, stritt niemand ab. Aber mit seiner Strategie "Loch auf, Loch zu", wie der Vorsitzende Richter formulierte, habe er sich in einen fatalen Teufelskreis geritten. Er habe bewusst das Risiko in Kauf genommen, seinen Lieferanten nicht bezahlen zu können - für die Juristen ist das ein "bedingter Vorsatz".

Strafmildernd

Neben seinem vorbehaltlosen Geständnis fiel strafmildernd ins Gewicht, dass die geschädigte Lieferantenfirma etwas leichtsinnig gehandelt hatte. Obwohl bereits zwei Rechnungen noch offen waren, händigte sie dem Überschuldeten eine weitere wertvolle Maschine aus.

Rechtsbeistand Steffen Vogel versuchte, für seinen Schützling eine erneute Bewährung herauszuholen. Es sei auch im Interesse der Gläubiger, argumentierte er, wenn der Handwerker möglichst bald wieder fleißig arbeite, um zumindest einen Teil seiner Schulden abtragen zu können. Das Urteil lautete jedoch "ohne", weil der Handwerker zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand.