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Hakenkreuze gepostet - Haßfurter Gericht verhängt Bewährungsstrafe


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Freitag, 22. Mai 2015

Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 29 Jahre alten Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Bewährungsstrafe. Er hatte Hakenkreuze gepostet.
Symbolbild Foto: dpa


Ein 29-jähriger arbeitsloser Mann aus Hessen saß am Freitag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen lautete der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Bamberg, vertreten durch Mirjam Gans. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Laut Anklage hatte der 29-Jährige im November 2013 auf einem Internetportal Hakenkreuze in verschiedenen Variationen gepostet. Sie waren auch der Öffentlichkeit zugänglich. Das ist strafbar, das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Zum Tatvorwurf sagte der Angeklagte, er sei der Meinung gewesen, seine Posts seien nur für seine Freunde sichtbar.

Die Fotos seien auf dem Portal hochgeladen gewesen und er habe sie übernommen und auf seiner Seite gepostet.

Der Verteidiger des Angeklagten, der Rechtsanwalt Peter Streit, bat zu diesem Zeitpunkt um eine Besprechung mit der Richterin und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft unter sechs Augen im Richterzimmer. Danach sagte die Richterin, dass das Gespräch ohne konkretes Ergebnis beendet wurde.
Nach einem längeren Gespräch zwischen dem Verteidiger und dem Angeklagten unter vier Augen zeigte sich der Beschuldigte geständig. "Ich habe die Bilder auf meiner Seite eingestellt, dachte aber, sie wären nur für Freunde sichtbar. Die betreffende Internetseite war auf Englisch und da bin ich eine Null." Damit wollte er offenbar deutlich machen, dass es ein "Versehen" war, dass die Fotos öffentlich sichtbar waren.

Rechtslastig?

Die Frage der Anklagevertreterin, ob er einen ideologischen Hintergrund in Richtung rechtes Gedankengut habe, verneinte der Angeklagte. "Davon habe ich mich getrennt." Auf die Vernehmung von drei als Zeugen geladenen Polizeibeamten verzichtete das Gericht aufgrund des Geständnisses.

Die Anklagevertreterin Mirjam Gans forderte in ihrem Plädoyer für den 29-Jährigen, auch aufgrund einer wegen Brandstiftung noch offenen Bewährung, für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. "Die Fotos waren sehr lange und sind auch noch gegenwärtig im Internet zu sehen", argumentierte sie.

"Kein Überzeugungstäter"

Der Verteidiger führte aus, dass die Bilder aufgrund technischer Unkenntnisse von seinem Mandanten öffentlich sichtbar wurden. "Er ist kein Überzeugungstäter", sagte er. 90 Tagessätze zu je zehn Euro würde er als angemessen erachten. "Sollte das Gericht zur Überzeugung kommen, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, so sollte diese zur Bewährung ausgesetzt werden.

Richterin Ilona Conver verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Auch habe er sich einem Bewährungshelfer zu unterstellen und an den Träger- und Förderverein der Synagoge Memmelsdorf 300 Euro als Geldauflage zu bezahlen. "Ich glaube Ihnen mal, dass sie keinen ideologischen Unterbau haben", sagte die Richterin. Sie wertete das Handeln des Angeklagten "allenfalls als Protest gegen die Gesellschaft".