Haftsstrafe für mehrere Delikte
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Montag, 17. Oktober 2016
Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte eine 43-jährige Frau nach vier Verhandlungstagen.
Drei Verhandlungstage waren bereits vorausgegangen. Jetzt folgte der vierte und mit ihm der (zumindest vorläufige) Schlusspunkt: Eine 43-jährige Frau wurde am Amtsgericht Haßfurt nach einer umfangreichen Beweisaufnahme wegen mehrerer Delikte verurteilt. Nachdem noch ein medizinischer Sachverständiger gehört worden war, sprach das Gericht gegen die Angeklagte, die schon bisher in Untersuchungshaft saß und zu jedem Termin von der Polizei vorgeführt wurde, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung aus.
Zahlreiche Delikte, die der Angeklagten vorgeworfen wurden, nahm das Gericht in seinen Sitzungen unter die Lupe. Davon zeugte der hohe Stapel von Akten, die sich auf dem Richtertisch auftürmten.
Richterin Ilona Conver stellte zu Beginn fest, dass die 43-Jährige schon in der ersten Sitzung einige Straftaten eingeräumt habe.
Oldtimer war sverschwunden
Am vierten Verhandlungstag kam es per Beschluss zu einer weiteren Einstellung, nachdem ein 44-jähriger Zeuge, der erst am letzten Verhandlungstag erschienen war, nachdem am dritten Verhandlungstag gegen ihn ein Bußgeld wegen Fernbleibens in Höhe von 100 Euro verhängt worden war, ausgesagt hatte.Hier ging es um einen Oldtimer, den die Angeklagte aus einer Garage in Bamberg entwendet haben soll. "Davon ist mir nichts bekannt. Ich habe Sachen in der Garage untergestellt, auch ein Auto gesehen, aber das nicht weiter beachtet. Dass das Auto entwendet wurde, damit habe ich nichts zu tun. Von der Sache habe ich erst im Nachhinein erfahren", sagte der Zeuge.
Das Fahrzeug ist wieder da. Der Eigentümer zeigte kein Interesse an einer Strafverfolgung und letztlich konnten die Tatumstände nicht geklärt werden.
Ohne Führerschein unterwegs
Staatsanwalt Peter Bauer verlas in der vierten Sitzung die noch abschließend zu behandelnden Anklagepunkte. Dabei ging es um mehrere Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch in Verbindung mit Betäubungsmitteln, Computerbetrug und um Diebstahl mit Waffen. Aufgeklärt werden musste noch, ob die Angeklagte nach dem Diebstahl einer Master-Card aus einem Lokal in Bamberg mit der Karte bei Straßburg in Frankreich mehrere unberechtigte Geldverfügungen vorgenommen hat, bei denen dem Besitzer ein Schaden von 436 Euro entstanden ist. Sie hatte immer wieder beteuert, dass sie im Tatzeitraum nicht in Frankreich war.Deshalb war vom Jobcenter in Haßfurt ein Mitarbeiter geladen, der "Licht ins Dunkel" bringen sollte. Personen die Leistungen beziehen, müssen sich, wenn sie verreisen, beim Jobcenter ab- und nach der Rückkehr anmelden. Das gestaltete sich aber schwierig.
Überarbeitet, belastet und unter Drogen
Und auch eine weitere Zeugin, eine 60-jährige Frau, brachte keine wesentlichen Erkenntnisse: "Lückenlos kann ich nicht bestätigen, wann ich die Angeklagte gesehen habe", sagte sie. Die Angeklagte betonte, dass sie, als die Straftaten begangen wurden, überarbeitet gewesen sei. Auch habe sie von ihrem ehemaligen Lebenspartner nach einer Therapie nie die richtige Unterstützung erhalten, um ihr ein geregeltes Leben zu erleichtern. Im Gegenteil, er habe ihr das Sorgerecht für ihre Kinder streitig gemacht, was sie sehr belastet habe. Deshalb habe sie zu Drogen gegriffen. Dass sie bei einem Diebstahl Waffen - ein Messer und eine Schere - dabei hatte, sei ihr überhaupt nicht bewusst gewesen.
Der sachverständige Arzt stellte an dieser Stelle verschiedene Fragen an die Angeklagte. Als er sein Gutachten erläuterte, wurde auf Antrag der Verteidigerin der Angeklagten, Rechtsanwältin Maren Basler, die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Staatsanwalt Bauer forderte in seinem Plädoyer für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Er sprach sich dafür aus, den Haftbefehl weiter aufrechtzuerhalten.
Pflichtverteidigerin Maren Basler plädierte auf ein Jahr und einen Monat Freiheitsstrafe. Dazu solle der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden.