Druckartikel: "Größter Fehler meines Lebens"

"Größter Fehler meines Lebens"


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Samstag, 24. Juni 2017

Eine Promillefahrt brachte einen 56-Jährigen in erhebliche Schwierigkeiten und mit dem Gesetz in Konflikt.
Ein paar Bier zu viel hatte ein 56-Jähriger getrunken, der sich nun wegen einer Alkoholfahrt, bei der er von Polizisten gestoppt wurde, vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste.  Symbolbild: Jan Woitas/dpa


Wenn Polizei oder Gericht einem Verkehrssünder den Führerschein abnehmen, kann eine solche Strafe die Existenz kosten. Wegen einer Trunkenheitsfahrt war ein 56-jähriger Handwerksmeister und Nebenerwerbslandwirt angeklagt, der beruflich darauf angewiesen ist, Kraftfahrzeuge steuern zu dürfen. Er bat bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt inständig um eine milde Strafe. Weil er nicht vorbestraft und in vollem Umfang geständig war sowie echte Reue zeigte, reduzierte Strafrichterin Ilona Conver das im Strafbefehl ausgewiesene Urteil: Statt 2400 muss er noch 1500 Euro zahlen und seine Fahrerlaubnis kriegt er frühestens in vier Monaten wieder. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen, mit denen er sofort die Ernte einbringen darf. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, weshalb es zu der Verhandlung gekommen war.


"Tausend Mal bereut"

Der zerknirscht wirkende Handwerker, der bislang nie etwas mit dem Gericht zu tun hatte, schilderte bereitwillig, wie das geschehen ist, was er als "größten Fehler meines Lebens, den ich schon tausend Mal bereut habe", bezeichnete. Das Unglück nahm am 17. Februar dieses Jahres seinen Lauf. Für den Angeklagten war es ein ganz normaler Arbeitstag. Im Auftrag seiner Firma besuchte er Kunden. Nachdem er die an diesem Tag vorgesehene Kundenliste abgearbeitet hatte, genehmigte er sich ein Essen und trank zwei Gläser Bier dazu. Als er Feierabend machen konnte, fuhr er heim zu seinem Wohnort. Dort musste er erst einmal seine Heizung reparieren - und dafür belohnte er sich ebenfalls mit zwei Bierflaschen.

Ausgerechnet an dem Abend fand eine Schulung im Nachbarort statt. Er fuhr mit seinem Wagen hin, es gab für alle Kollegen einen Liter Freibier und der Wirt zeigte sich großzügig und stellte noch einige Maß zusätzlich auf den Tisch. Als er um Mitternacht herum aufbrechen wollte, war ihm klar, dass er viel zu viel getrunken hatte. Gerne hätte er mit seinem Handy seine Frau angerufen, um sie zu bitten, ihn abzuholen - es gab keinen Handyempfang.


Von Polizisten erwischt

Na ja, es wird schon gutgehen, dachte sich der 56-Jährige, setzte sich in seinen Wagen und - da er die Örtlichkeiten kennt - zuckelte auf einem Flurbereinigungsweg zu seinem Wohnort. Wie es der Zufall will, beobachteten die Beamten einer Polizeistreife, wie der Wagen auf dem Feldweg fuhr. Sie zählten eins und eins zusammen, passten das Auto kurz vor dem Wohnhaus des Beschuldigten ab und stoppten ihn: Wieder einmal hatten sie einen Alkoholsünder erwischt. Die kurz nach ein Uhr nachts entnommene Blutprobe ergab 1,73 Promille.

Seitdem ist sein Führerschein weg und er muss sich täglich aus dem Bekannten- und Freundeskreis einen Fahrer organisieren, der ihn zu seinen Kunden fährt. Das geht ins Geld. Zudem kann er die anstehenden Erntearbeiten als Nebenerwerbslandwirt nicht ausführen. "Ich hätte nie gedacht, dass ein solcher Fehler derart gravierende Auswirkungen hat", meinte der Mann.

Ilker Özalp, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, zeigte Verständnis für die schwierige Situation des Beschuldigten und war mit einer Reduzierung der Strafhöhe einverstanden. Richterin Conver betonte auch mit Blick auf eine anwesende Klasse aus der Realschule, dass man "mit einer banalen Trunkenheitsfahrt sein Leben ruinieren" könne. Da sich alle Beteiligten mit dem Urteil einverstanden erklärten, wurde es rechtskräftig.