Druckartikel: Gibt Video den entscheidenden Hinweis?

Gibt Video den entscheidenden Hinweis?


Autor: Martin Schweiger

Haßfurt, Sonntag, 23. Februar 2020

Am Amtsgericht in Haßfurt muss sich ein 60-Jähriger wegen Unfallflucht verantworten. Das Urteil wurde noch nicht gefällt.


Die weite Reise aus dem Harz musste ein 60-Jähriger dieser Tage ans Amtsgericht in Haßfurt antreten, weil er sich dort wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" verantworten musste. Laut Anklage hat der Angeklagte am 29. April vergangenen Jahres mit einem Fahrzeug mit Anhänger ein Auto bei einem Autohändler in Haßfurt abgeholt. Dabei rangierte er zwischen mehreren Fahrzeugen und touchierte dabei mit seinem Hänger zweimal einen neuwertigen Audi A1, der dort abgestellt war. Es entstand ein Schaden von fast 6000 Euro. Doch der Havarist soll laut Anklage weggefahren sein, ohne den Schaden zu melden und zu warten, bis die Polizei eingetroffen ist, um den Unfall aufzunehmen.

Vor Gericht wies der 60-Jährige die Schuld von sich. Er habe von dem vermeintlichen Unfall nichts bemerkt, und er habe auch nichts gehört. Er fahre seit 40 Jahren Auto und sei schon vorher öfters in der Firma in Haßfurt gewesen, gab er zu Protokoll.

Ein Angestellter der Autohauses gab an, dass er den Audi, einen Vorführwagen, am Samstag abgestellt habe. Am Montagvormittag habe ihn ein Kollege angerufen, dass die Seite des Fahrzeugs komplett aufgerissen sei. Der Angeklagte sei wohl mit seinem Anhänger rückwärts gefahren und damit hängengeblieben, vermutete der Verkäufer. Der Bereich sei jedoch jedem zugänglich, so dass auch ein anderer Täter infrage komme.

Dies bezweifelte die ermittelnde Polizeibeamtin im Zeugenstand. Das Gelände werde videoüberwacht, sagte sie. Auf einem Video sei zu sehen, wie das Heck des Anhängers des Angeklagten ausschert und zweimal an den Audi stößt. Der beschädigte Wagen habe sich zweimal minimal bewegt. Der Angeklagte habe für zwei Sekunden gezögert und sei dann weggefahren, erklärte die Polizistin. An der rechten Heckseite des Anhängers hätten sich Abschürfungen befunden, die vom Zusammenstoß herrühren könnten, sagte die Ermittlerin.

Das Video vor Gericht anzuschauen, war aus technischen Gründen nicht möglich. In einem Fortsetzungstermin am Freitag, 13. März, um 12 Uhr soll dies nun nachgeholt werden. Dann muss der Angeklagte nochmals die weite Reise antreten.