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Gericht verordnet Therapie für Nachstellung


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Samstag, 14. Februar 2015

Eine Bewährungsstrafe, die mehr symbolischen Charakter hat, verhängte das Haßfurter Amtsgericht gegen einen 34-jährigen Mann wegen Nachstellung. Entscheidend ist, dass der Angeklagte sich in Therapie begibt.


Dass der Angeklagte (34) nicht nur brav jeden Monat 345 Euro Unterhalt für seinen sechsjährigen Sohn zahlt, sondern ihn auch regelmäßig sehen möchte, wertete Amtsrichterin Ilona Conver sehr positiv. Trotzdem hat sich der Mann durch seine täglichen E-Mails - über Jahre hinweg - an die Mutter der Nachstellung strafbar gemacht. Dafür verurteilte das Amtsgericht in Haßfurt den Vater zu einer einmonatigen Bewährungsstrafe, verbunden mit einer strikten Therapieauflage.

In der von Staatsanwalt Peter Bauer verlesenen Anklageschrift steht, was man dem ledigen Mann vorwirft. Demnach hat er im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 13. Oktober 2014 "täglich mindestens ein Mal" per E-Mail die Mutter des gemeinsamen Kindes kontaktiert. Bei dieser stellten sich schließlich Angst- und Panikattacken ein, sagte der Anklagevertreter weiter. Schließlich ließ sie ihre Telefonnummer und ihre Mailadresse ändern.

Voll geständig

Rechtsanwalt Fritz Kubik erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sein Mandant in vollem Umfang geständig sei. Mit dem gegen seinen Klienten verhängten Strafbefehl über 90 Tagessätze à 50 Euro sei aber niemandem geholfen. "Damit kriegt er eins auf den Deckel, aber das bringt nichts", betonte der Verteidiger. Im Sinne einer reduzierten Steuerungsfähigkeit sei der Angeklagte darüber hinaus nur vermindert schuldfähig, führte der Advokat weiter aus. Das einzige, was dem "Traumatisierten" wirklich helfe, sei eine Psychotherapie.

Allerdings ist der Angeklagte strafrechtlich gesehen kein unbeschriebenes Blatt. Erstmals wurde er 2009 vom Amtsgericht in Forchheim wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch verurteilt. 2012 stand er nochmals vor dem Kadi. Dabei ging es um Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und Nötigung. Beide Male wurden Geldstrafen verhängt.

Mehr symbolisch

Diese Geldstrafen, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, hätten nicht gefruchtet. Er forderte deshalb eine fünfmonatige Bewährungsstrafe mit Therapieauflage. Der Verteidiger beantragte ebenfalls eine gerichtliche Therapieanordnung, hielt darüber hinaus gehende Strafen aber für zwecklos.

Die im Urteil ausgesprochene Freiheitsstrafe ist "eher symbolischer Natur", erläuterte die Gerichtsvorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Sie verhängte zusätzlich eine Reihe von Auflagen. Erstens muss der Verurteilte eine geeignete Therapie antreten und darf sie nicht abbrechen. Zweitens muss er an den Kreisjugendring Haßberge 1000 Euro zahlen und drittens darf er die Mutter des gemeinsamen Kindes nur zwecks Regelung des Besuchsrechts kontaktieren. Der Verteidiger empfahl seinem Mandanten, das Urteil anzunehmen, aber der Staatsanwalt ließ offen, ob er Berufung einlegt.