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Gericht sieht Trunkenheitsfahrt als erwiesen an


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Montag, 16. Januar 2017

Dass sich der 62-jährige Angeklagte und der Belastungszeuge nicht grün sind, wurde am Amtsgericht deutlich. Sie kamen sich in die Haare.
Am Haßfurter Amtsgericht trafen sich zwei Nachbarn. Foto: Archiv


Der 62-Jährige aus dem westlichen Landkreis war wegen Trunkenheit im Verkehr angeklagt, und das nicht zum ersten Mal. Gefahren sein soll er, wie die Anklagevertreterin darlegte, im Juli 2016 mit einem Rasenmähertraktor. 2,34 Promille hat die Blutentnahme ergeben.


Ein "paar Seidla"

"Ich kann nur sagen, dass ich nicht gefahren bin, einen solchen Rasenmäher habe ich nicht, meinen muss ich schieben. Ein paar Seidla hab ich gsuffn, das streite ich nicht ab, ist ja auch nicht verboten, gefahren bin ich nicht", sagte der Angeklagte auf die Nachfrage durch Strafrichterin Ilona Conver.
Auch habe er sich keinen solchen ausgeliehen, antwortete er auf die weitere Frage der Rechtsreferendarin der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Ein Polizeibeamter und seine Kollegin, die als Zeugen geladen waren, hatten den 62-Jährigen auch nicht fahren gesehen, als sie, nachdem sie von dem Nachbarn des Angeklagten verständigt wurden, am Tatort angekommen sind. Dass er gefahren ist, hatte der Belastungszeuge, ein 55-jähriger Rentner, angegeben, wie bei Gericht deutlich wurde.

Das betreffende "Gefährt" habe in der Nähe gestanden, gaben die Polizeibeamten an. Dort trafen sie den Angeklagten an einer Böschung liegend an.

Fotos von dem Kraftfahrzeug lagen dem Gericht vor. "Ich denke eher, dass sich der Angeklagte vor uns verstecken wollte und nicht, wie er angab, an der Böschung geschlafen habe", sagte die Polizeibeamtin. Anzeigeerstattung und die Anklage stützte sich ausschließlich auf die Aussage des "ungeliebten Nachbarn".


Langer Mittagsschlaf...

Dieser, so schilderte er die Geschichte vor Gericht, habe seinen Mittagsschlaf gehalten und dann draußen Lärm gehört. Der Mittagschlaf hat dann doch etwas länger gedauert, wie der Zeuge auf Vorhalt der Richterin einräumte, denn die Tatzeit war im Juli 2016 so gegen 21 Uhr. Jedenfalls habe er gesehen, wie der Angeklagte auf den Rasenmähertraktor stieg und losfuhr. "Da ist er fast hinten runter gefallen", sagte der 55-jährige Zeuge. Auch hätte er dann Probleme gehabt, mit dem Fahrzeug in die Garage zu kommen. "Ach ja, nicht nur auf dem Feldweg ist er gefahren, sondern auch durchs Dorf", schob der Zeuge nach.

Wem das Fahrzeug letztlich gehört, wurde nicht klar. Vermutlich dem Sohn des Angeklagten, mutmaßte der Zeuge. Der Angeklagte schimpfte gegen den Nachbarn, der ihn angezeigt hatte: "Der zeigt alle an, führt sich auf und schreit wie ein aufgeschreckter Göger, den kann man vergessen, den Kaspar, den Spinner, der ruft im Jahr bestimmt 50 Mal bei der Polizei an."

Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl nahm der aufgebrachte Angeklagte nicht zurück. Das hatten ihm die Anklagevertreterin und auch das Gericht nahe gelegt. "Ich bin nicht gefahren und damit Schluss", war seine Reaktion und sein Schlusswort.

Aufgrund der Zeugenaussage des Nachbarn sah die Rechtsreferendarin den Anklagevorwurf als erwiesen. Sie beantragte 55 Tagessätze zu je 30 Euro und eine Führerscheinsperrfrist von neun Monaten und ein Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Tagessätze und deren Höhe und verhängte eine weitere Führerscheinsperre von einem Jahr sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten.
"Ich glaube dem Zeugen, auch wenn es Ihr streitbarer Nachbar ist", sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.