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Gericht Haßfurt verurteilt 18-Jährige wegen Falschaussage


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Dienstag, 28. April 2015

Falsch verstandene Solidarität zu ihrem Freund und eine damit verbundene Falschaussage bringen einer jungen Frau eine Verurteilung ein. Dabei lässt das Gericht noch Milde walten. Sie muss 200 Euro Strafe zahlen.


Zur Strafmöglichkeit einer uneidlichen Falschaussage ist im § 153 StGB zu lesen: "Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Mit 200 Euro ist die Angeklagte, eine junge Frau, bei einer Verhandlung im Amtsgericht Haßfurt gut weggekommen.

Falsch verstandene Solidarität zu ihrem Freund und die damit verbundene Falschaussage bei einer Verhandlung im Amtsgericht Haßfurt im Dezember 2014 kostet die 18-Jährige aus dem Landkreis Haßberge 200 Euro.

Das Geld muss sie als Auflage an den Jugendhilfefonds Haßfurt zahlen, nachdem sie nun vom Jugendgericht am Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verurteilt worden ist.

Zweites Zusammentreffen verschwiegen

Die junge Frau war ohne Verteidiger erschienen und sagte auf Vorhalt von Richter Martin Kober, dass sie nichts mehr sagen wolle, weil so und so alles klar sei. Schließlich entschloss sie sich nach einem Einwand von Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich, doch etwas zu sagen. Mit ihrem Freund war sie in einer Ortschaft im Auto unterwegs, als es mit einem anderen Autofahrer zu Problemen kam. Der habe ihnen den "Stinkefinger" gezeigt und später soll es an anderer Stelle im Ort nochmals zu einem Zusammentreffen gekommen sein. Das hatte die Angeklagte jedoch in der Verhandlung gegen ihren Freund im Dezember 2014, wo er übrigens verurteilt worden war, abgestritten und somit eine Falschaussage gemacht. "Ja, ich habe damals gelogen", gestand sie reumütig. Richter Kober hielt ihr hier schon mal eine kurze "Standpredigt" und machte deutlich, dass das Gericht auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen sei. Das Bundeszentralregister wies für die 18-jährige keinen Eintrag auf.

Sie ist dennoch auf gutem Weg

"Eine verquere Situation", meinte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich. Er schilderte die nicht ganz leichte Kindheit der Heranwachsenden, auch weil ihr Vater aus einem anderen Kulturkreis den deutschen Freund seiner Tochter nicht akzeptiert habe. Trotz allem habe sich die Angeklagte schulisch und beruflich bewährt. Die falschen Angaben im Prozess gegen ihren Freund seien eine "Gefälligkeitsaussage" gewesen. Staatsanwalt Arno Ponnath beantragte für die Angeklagte eine Geldauflage von 400 Euro und die Auferlegung der Kosten.

Das Urteil von Richter Kober fiel etwas milder aus. Er machte nochmals deutlich, dass man als Zeuge vor Gericht die Wahrheit zu sagen habe. "Ich hoffe, dass Sie so einen Quatsch nicht mehr machen", sagte der Richter zur Verurteilten. Diese verzichtete, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, auf Rechtsmittel. Damit hat das Urteil Rechtskraft erlangt.