Druckartikel: Gemeinsames Essen lief aus dem Ruder und endete mit gebrochener Nase

Gemeinsames Essen lief aus dem Ruder und endete mit gebrochener Nase


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Donnerstag, 05. Oktober 2017

Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte eine Keilerei in der Asylbewerberunterkunft in Haßfurt.
Das Amtsgericht in Haßfurt  Archiv


"Früh eine Flasche Whiskey und abends nochmal eine - das kann ich vertragen." Mit diesen Worten beantwortete der irakische Angeklagte (37 Jahre) die entsprechende Frage von Strafrichterin Ilona Conver bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt. Ob bei der tätlichen Auseinandersetzung in einer Unterkunft für Asylbewerber in Haßfurt der exzessive Alkoholkonsum eine maßgebliche Rolle spielte, konnte bei der Verhandlung nicht geklärt werden. Da mehrere wichtige Zeugen - unter ihnen auch das Opfer - unentschuldigt fehlten, wurde abgebrochen und ein Fortsetzungstermin festgelegt.

Es war am 23. November 2015, also vor annähernd zwei Jahren, dass in der Wohngemeinschaft die Fetzen flogen. Laut der vom Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift soll es an diesem Abend zu einem folgenschweren Übergriff des Irakers gekommen sein. Er soll seinem Widersacher eine Whiskeyflasche mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen haben. Dieser, so die Anklage weiter, sei daraufhin bewusstlos zu Boden gegangen. Ein Rettungswagen transportierte den Verletzten zum Haßfurter Krankenhaus, wo die Ärzte eine gebrochene Nase und eine Gehirnerschütterung diagnostizierten und ihn zwei Tage stationär behandelten.

Der Beschuldigte gab an, im Irak als Geheimdienstoffizier gearbeitet zu haben. Er schilderte den damaligen Abend so, dass einige Männer zusammen gekocht und dann auch gespeist hätten. Als dann der Alkohol ins Spiel kam, lief alles aus dem Ruder. Eine Rolle, so der 37-Jährige weiter, hätten dabei auch gegenseitige Animositäten gespielt, die unter anderem dadurch entstanden seien, weil er seine Mitbewohner wegen Drogenhandels angezeigt habe. Er äußerte den Verdacht, dass die gebrochene Nase des Verletzten nicht von seinem Schlag herrührte, sondern schon vorher da gewesen sei.

Ein damaliger Mitbewohner, der zwischenzeitlich in den Grabfeldgau gezogen ist, beschrieb im Zeugenstand den Angeschuldigten als oft aggressiven Menschen, der mit den anderen Bewohnern des Heimes Streit gesucht habe. Konkret, so der Zeuge, habe der Iraker einmal eine Tür eingetreten und mit einem Messer gedroht. Dieser Vorfall allerdings spielte für die Juristen keine Rolle, weil es in der Gerichtsverhandlung nur um die Verfehlungen gehen darf, die in der Anklageschrift stehen.

Schließlich erzählte die damals diensthabende Polizeibeamtin, dass die Streife der Polizei zweimal vor Ort gewesen sei. Beim ersten Mal sei der Angeklagte völlig normal, aber wenige Stunden später "hackedicht" gewesen. "Im Abfalleimer fanden wir die leere Whiskeyflasche", erinnerte sich die Beamtin.

Obwohl ordnungsgemäß als Zeugen geladen, fehlten zwei Männer unentschuldigt, darunter das damalige Opfer. Ohne deren Aussagen aber lässt sich das Geschehen an jenem Novemberabend 2015 nicht rekonstruieren. Deswegen unterbrach die Vorsitzende die Verhandlung und setzte den 25. Oktober als Fortsetzungstermin fest. Zudem verhänge sie gegen die Fehlenden ein empfindliches Ordnungsgeld: Jeder muss 100 Euro bezahlen und die Kosten des neuen zusätzlichen Termins.