Gemeinde Theres sucht eine Antwort: Wann wird Verkehr örtlich?
Autor: Ulrike Langer
Theres, Dienstag, 16. Juli 2019
Die Aufstufung zweier Gemeindeverbindungsstraßen in Theres steht weiter in den Sternen. Dabei geht es um eine Frage der Definition.
Seit 2017 bemüht sich die Gemeinde Theres darum, die Gemeindeverbindungstraßen von Horhausen nach Wonfurt und von Horhausen nach Dampfach zu Kreisstraßen hochstufen zu lassen. Dazu hatte sie letztes Jahr auch eine Verkehrsbefragung durchgeführt. Auf Antrag der Sozialen und Unabhängigen Bürgergemeinschaft Theres gab Bürgermeister Matthias Schneider in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats eine detaillierte Übersicht über den Stand der Dinge.
Er erläuterte, was die Gemeinde im Einzelnen unternommen hatte, um die Höherstufung der Gemeindeverbindungsstraßen zu erreichen. Dazu zählten viele Gespräche mit dem Landratsamt Haßberge, der Regierung von Unterfranken und dem Staatsministerium für Bau und Verkehr. Auch wurden gut 93 Prozent der Verkehrsteilnehmer an beiden Ortseingängen sowie kurz vor der Auffahrt zur Staatsstraße 2426 von Wonfurt her kommend befragt.
34,6 oder 77,7 Prozent?
"Für uns steht fest, dass durchschnittlich 34,5 Prozent des Verkehrsaufkommens örtlich ist", sagte der Bürgermeister. Das Landratsamt sei dagegen der Auffassung, dass dieser Wert bei knapp 77,7 Prozent liege. "Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da eine Straße nur aufgewertet werden kann, wenn darauf mehr als 50 Prozent überörtlicher Verkehr ist."
Knackpunkt sei, dass die Auffassungen der Gemeinde und des Landratsamtes darüber, was man unter örtlichem Verkehr versteht, auseinandergingen, sagte Schneider. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sei dies der Verkehr innerhalb der Gemeinde und ihrer Ortsteile und der Verkehr zu oder aus den benachbarten Gemeinden oder Ortsteilen. Das Landratsamt sei der Auffassung, dass der Ziel- und Quellverkehr generell örtlich sei. "Wir aber meinen, dass Ziel- und Quellverkehr dann nicht örtlich ist, wenn er über die Nachbargemeinde hinausgeht", so der Bürgermeister.
Am Ende bliebe wohl nur eine Klage
Manfred Rott erläuterte, dass Zielverkehr die Verkehrsteilnehmer meint, die zu einem Ziel in einer Ortschaft fahren. Quellverkehr dagegen bewege sich aus einer Ortschaft hinaus.
Bürgermeister Matthias Schneider betonte, dass man nun abwarten müsse, wie die Regierung von Unterfranken den örtlichen Verkehr definiere. "Sollte sie sich der Auffassung des Landratsamtes anschließen, bliebe uns letztendlich nur die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof."
Beiträge werden fällig
Um die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet "An den Beuten" in Obertheres abrechnen zu können, wurde die Beitragspflicht geprüft. Wie Geschäftsleiter Markus Hahn mitteilte, weicht die Ausführung der Straße vom Bebauungsplan ab. Dennoch sei das Ziel der Gemeinde, das Gewerbegebiet zu erschließen, erreicht worden. Daher bestehe eine Beitragspflicht, die das Gremium feststellte.