Geldstrafe für falsche Verdächtigung

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875 Euro Strafe muss ein 63-jähriger Autofahrer für eine falsche Verdächtigung zahlen. Er hatte angegeben, ein anderer habe sein Auto gefahren und sei damit bei einer Radarmessung geblitzt worden und nicht er selbst. Das Amtsgericht in Haßfurt glaubte dem Angeklagten diese Geschichte nicht.

Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, bekommt mit dem Bußgeldbescheid meistens ein kostenloses Foto mitgeliefert. Dieses Schwarz-Weiß-Lichtbild ist manchmal jedoch leicht verschwommen, aber immerhin erkennt man normalerweise, wer hinter dem Steuer sitzt. Ein 63-jähriger Halter eines Autos behauptete nun, dass nicht er, sondern sein ihm ähnlich sehender Stiefbruder gefahren sei. Damit kam er vor dem Amtsgericht in Haßfurt nicht durch. Er muss - neben der Geldbuße für die Raserei - wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe in Höhe von 875 Euro bezahlen.

Es war am 27. Oktober 2011, als der Angeklagte mit seinem VW Passat auf der Bundesstraße 19 bei Würzburg in die Radarfalle brauste. Statt der erlaubten 80 wurde ein Tempo von 106 Stundenkilometern gemessen. Als der Verkehrssünder einen Bescheid über 35 Euro Geldbuße erhielt, bestritt er, den Wagen selber gefahren zu haben.
Vielmehr, so sagte er jedenfalls einem Polizeibeamten, sei einer seiner Kunden namens Al Rabi aus dem Wüstenstaat Bahrein gefahren. Der Ordnungshüter fühlte sich auf den Arm genommen und wies ihn darauf hin, dass eine solche Aussage unangenehme Folgen haben könne.

Was dann auch der Fall war. Die vom Polizisten zu Protokoll gegebene Behauptung rief den Staatsanwalt auf den Plan - eine falsche Verdächtigung wird nämlich als Straftat verfolgt. Und so erhielt der Angeklagte einen richterlichen Strafbefehl über 25 Tagessätze à 35 Euro. Dagegen legte sein Rechtsanwalt Einspruch ein. Deshalb kam es zum Prozess am Amtsgericht in Haßfurt.

Vor Gericht präsentierte der Mann nun eine leicht veränderte Version. Auf dem Foto, so seine Einlassung, sei sein Stiefbruder zu sehen. Der lebe tatsächlich in Bahrein, sehe ihm zum Verwechseln ähnlich und sei in der fraglichen Zeit bei ihm zu Besuch gewesen.

Das Gericht konnte zwar nicht sofort klären, ob diese Angabe des Fahrzeughalters der Wahrheit entsprach, denn: Ein Foto seines Stiefbruders, mit dem man die Ähnlichkeit hätte feststellen können, legte der Angeklagte nicht vor. Deshalb kündigte Richter Roland Wiltschka an, einen Gutachter damit zu beauftragen, um zu überprüfen, ob der Mann auf dem Foto der Angeklagte sei oder nicht. Allerdings, gab er zu bedenken, koste ein derartiges Gutachten erfahrungsgemäß mindestens 1000 Euro. Und das hätte bei einer Verurteilung der Angeklagte zu tragen.

Daraufhin nahm der im Maintal lebende Mann - angeblich schweren Herzens - seinen Einspruch zurück. Damit erlangt der Strafbefehl Rechtskraft. Sein Rechtsbeistand kündigte aber an, das Verfahren wieder aufzunehmen, sobald der Stiefbruder in Deutschland auftauche. Mit Annahme des Strafbefehls gilt der 63-Jährige nicht als vorbestraft. Dies war ihm wichtig, weil er Ende Mai nächsten Jahres nach Indonesien auswandern will. Mit seiner Rente zwischen 600 und 700 Euro, so seine Begründung, könne er in Deutschland nicht existieren. In Südostasien dagegen könne man gut davon leben, erklärte er.