Gefundenes Handy wurde zu teurem Handy
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Mittwoch, 01. Mai 2013
Das Jugendgericht in Haßfurt verurteilte zwei junge Männer, weil sie ein gefundenes Mobiltelefon unterschlagen haben, statt es als Fundsache abzugeben. Die Folgen sind erheblich.
Es passiert gar nicht so selten: Bei einem größeren Fest verliert jemand im Trubel der Menschenmassen, begünstigt vielleicht durch alkoholbedingten Leichtsinn, sein Mobilfunktelefon. Für jeden Finder ist das kein Geschenk des Himmels, sondern eine Versuchung.
Um der zu widerstehen, muss man kein Heiliger sein, sondern nur den gesunden Menschenverstand einschalten. Zwei jungen Männern, die dem verbotenen Lockreiz erlagen, präsentierte das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt jetzt die Quittung: Während der 24-Jährige für die Unterschlagung eines gefundenen Handys eine saftige Geldstrafe von 1800 Euro kassierte, kam der zweite Angeklagte, ein 19-Jähriger, mit der Auflage, 20 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten, glimpflich davon.
Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass sich der Vorfall am 15. Juli 2012 nachts um 2.30 Uhr abspielte. An diesem Samstagabend veranstaltete ein Eltmanner Verein auf der Mainhalbinsel sein Open-Air-Konzert. Die beiden Angeklagten besuchten zusammen mit der Freundin des Jüngeren zu später Stunde das Festival. Irgendwo zwischen Pool, Bar und Chill-Out-Area fand dann der Ältere das vermeintlich herrenlose iPhone.
Das Gerät aufgespürt
Da traf es sich gut, dass sein jüngerer Freund zu diesem Zeitpunkt handylos war und sowieso eines brauchte. Großzügig überließ der Finder dem Heranwachsenden die Fundsache.
Dieser freute sich natürlich. Er sah das Gerät irgendwie als Ausgleich dafür an, dass ihm schon zweimal sein eigenes Handy gestohlen worden war.
Die Freude währte allerdings nicht lange. Zwischenzeitlich hatte die Eigentümerin das Mobiltelefon bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Und sie kannte die IMEI-Nummer des Gerätes. Die Abkürzung bedeutet "International Mobile Station Equipment Identity" - auf gut deutsch: eine 15-stellige Seriennummer, die zur eindeutigen Identifizierung des jeweiligen Telefons dient. Was viele nicht wissen: Unabhängig von der verwendeten SIM-Karte können die Polizeispezialisten anhand dieser IMEI-Nummer den genauen Standort des digitalen Geräts herausfinden. Der Fall wurde so rasch geklärt.
Vor Gericht waren beide Angeschuldigte reumütig und geständig. Bei dem Heranwachsenden folgte das Jugendgericht der Anregung des Jugendgerichtshelfers Franz Heinrich und wendete Jugendstrafrecht an. Das erklärt das eher milde Urteil.
Der Ältere des Duos dagegen stand bereits zweimal wegen Betrugs vor dem Kadi. Daher lautete der Richterspruch in seinem Fall auf 40 Tagessätze á 45 Euro. Die Urteile des Jugendgerichts sind bereits rechtskräftig.