Gedanken kreisen um neuen Kreisel
Autor: Günther Geiling
Ebelsbach, Donnerstag, 23. April 2015
Gemeinderat Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes "Lohwiese" favorisiert das Gremium in Ebelsbach eine möglichst große, zukunftsweisende Variante. Fraglich ist nur, ob die Behörden mitspielen würden.
Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes an der "Lohwiese" in Ebelsbach ist vor allem die Verkehrsführung ein Thema. "Da geht es um die Frage einer Linksabbiegerspur oder Rechtsabbiegerspur oder gegebenenfalls auch um eine Kreisellösung, die uns die Möglichkeit einer späteren Erschließung nach Süden zur Bahnlinie zu ermöglichen würde", brachte Bürgermeister Walter Ziegler (BNL) bei der Sitzung des Ebelsbacher Gemeinderates die Alternativen auf den Punkt.
Planer Perry Alka betonte bei der Vorstellung von möglichen Varianten, dass es hier um die Frage gehe, ob man das bisherige Gewerbegebiet nur noch um ein paar Zellen erweitern oder für die Zukunft auch Erweiterungen gen Süden über der B 26 bis hin zur Bahnlinie ermöglichen wolle, Dieses Terrain sei allerdings Überschwemmungsbereich. Die letztgenannte Variante könnte nur mit einer Kreisellösung zustande kommen. Dieser Verkehrskreisel wäre dann etwa einen Kilometer vom bestehenden Kreisel in Richtung Steinbach entfernt.
Vier Möglichkeiten
Alka stellte vier Varianten vor
Die Variante I wäre eine Sackgasse mit Wendehammer, die im Anschluss an das Gelände der Firma Nusser entstehen könnte und das Ende des Baugebietes darstellen würde. Damit komme man auf 1,2 Hektar Fläche für fünf Grundstücke mit einer Größe zwischen 1280 und 2700 Quadratmeter. Eventuell könnte man hier auch einen Geh- und Radweg bis zum Flurweg nach Steinbach führen, sagte Alka.
Bei der Variante II ging es um die gleiche Fläche. Der Wendehammer würde lediglich etwas nach Norden verschoben, wodurch sich die Grundstücksaufteilung ändere und zwei Grundstücke etwas größer ausfiele.
Die Variante III bedeutete den Anschluss von Steinbach kommend mit einer Linksabbiegespur und einer Aufweitung des Gewerbegebietes. Dafür sei ein größerer Flächenbedarf notwendig und obendrein vielleicht ein Regenrückhaltebecken. Das Staatliche Bauamt, so gab der Planer zu bedenken, zeige sich bisher von solch einer Lösung nicht so begeistert. Zwei Linksabbiegespuren seien allenfalls mit einer Ampelanlage möglich und dagegen wäre auf jeden Fall ein Kreisel die probatere Lösung.
Damit war man bei der Variante IV, einem Kreisel, von dem man sowohl nach Norden in das Gewerbegebiet "Lohwiese" gelange, wie auch Richtung Süden eine Verbindung zur Bahnhofstraße erreiche. In diesem Zusammenhang brachte Ingenieur Alka sogar noch einen Anschluss von Eltmann ins Gespräch.
Große Kostenunterschiede
Natürlich unterschieden sich auch die Kostenansätze, bei denen man für eine Linksabbiegespur zwischen 320.000 und 350. 000 Euro kalkulieren müsse, während ein Kreisel mit 500.000 bis 600.000 Euro zu veranschlagen sei. Für die weitere Planung bat Alka um einen Hinweis, in welche Richtung der Gemeinderat tendiert.
Im Gemeinderat gab es eine rege Diskussion, wobei eine Kreisellösung deutlich favorisiert wurde. Allerdings machte das Gremium, allen vor an der Bürgermeister deutlich, dass man für den Fall einer zukünftigen Anbindung über die Bahngleise hinweg erst wissen müsste, ob diese Entwicklung genehmigungsfähig sei. "Die Gemeinde müsste deswegen erst einmal auf der sicheren Seite sein, dass auf der südlichen Seite der B 26 noch Gewerbegebiet erschlossen werden kann. Nur dann kann man eine solche Planung angehen", sagte Ziegler.
Nachdem Perry Alka aus den Diskussionsbeiträgen las, dass sich die überwiegende Mehrheit für die große Lösung in die Zukunft orientiere, meinte er: "Wir müssen jetzt erst die Machbarkeit prüfen, alles abwägen und schauen, was wir für einen Gegenwind bekommen. Wenn die große Variante keinen Aussicht auf Erfolg hat, dann müssen wir wohl die Variante I oder II angehen."
Bürgermeister Walter Ziegler, der ebenfalls die optimale Lösung mit Blick in die Zukunft favorisierte, meinte: "Abklopfen, ob die Planung realisierbar ist." Bei der Frage nach den Zuschüssen hieß es dann ganz einfach "alles abklappern und sehen, wo und ob es Zuschüsse gibt". Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen, zumindest alles erst einmal auf die große Lösung hin abzuklopfen.
Keine Wäsche am Sonntag
Zu einer Art Grundsatzdiskussion führte dann ein Antrag auf "Genehmigung des Sonn- und Feiertagswaschens" des Waschzentrums für Autos in Ebelsbach. Bislang ist das Autowaschen am Sonntag von der Gemeinde nicht gestattet. Die meisten Kunden, so argumentierte der Betreiber der Waschanlage, zeigen dafür kein Verständnis. Sie fahren, wie es in dem schriftlichen Antrag heißt, dann eben nach Haßfurt, Zeil oder Trosdorf zur Fahrzeugpflege. Die Waschanlage in Ebelsbach bestehe nun seit fast 25 Jahren und nur durch Chancengleichheit könne man Kunden erhalten.
Bürgermeister Walter Ziegler erinnerte daran, dass der Gemeinderat schon zweimal einen solchen Antrag auf Sonntagswäsche abgelehnt habe. Der Gemeinderat machte sich die Entscheidung nicht leicht, dachte zwischenzeitlich über eine Kompromisslösung nach und kam dann doch zu dem mehrheitlichen Beschluss, dass es in Ebelsbach dabei bleibt, dass es keine "Sonntagswäsche" für Autos gibt. Der Sonntag solle ein besonderer Tag bleiben, hieß es.
Weitere Stromtrasse?
Zum Ausbau der Übertragungsnetze "Strom 2024" hielt der Gemeinderat eine Stellungnahme der Gemeinde für notwendig. Die Bürger der Gemeinde seien bereits durch die bestehende 380/110 kv-Freileitung Grafenrheinfeld-Würgau und weitere überregional bedeutsame Leitungen im Maintal stark belastet. Die Errichtung einer weiteren Stromtrasse in unmittelbarer Nähe der Gemeinde Ebelsbach werde daher als unverhältnismäßig betrachtet. Die Bundesnetzagentur werde gebeten, dies zu berücksichtigen.
Eine neue Vereinbarung lag der Gemeinde auch für die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht des Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2274 zwischen Gleisenau und Breitbrunn vor, die _ wie sich herausstellte - sogar eine Verbesserung für die Gemeinde darstellt. Demnach ist die Gemeinde für die Wartung, Kontrolle und Instandhaltung zuständig. Die Straßenbauverwaltung ersetzt der Gemeinde gegen Nachweis jährlich die Kosten für diese Aufwendungen.
Für den Kindergarten beantragt die Gemeinde Ebelsbach die zusätzliche Förderung "Qualitätsbonus plus", um auch in den Genuss von Mitteln aus diesem staatlichen Fördertopf zu kommen. Die Gemeinde erklärt, dass sie einen kommunalen Förderanteil in Höhe von 17 508 Euro für das Jahr 2015 übernimmt und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.