Für wiederholte Promille-Fahrten hinter Gitter
Autor: Katja Müller
Haßfurt, Dienstag, 09. Oktober 2012
Das Amtsgericht Haßfurt hat einen 55-Jährigen aus dem Kreis Haßberge wegen wiederholter Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Außerdem darf ihm eineinhalb Jahre lang keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Sein (führerscheinfreies) Mofa muss der Mann drei Monate stehen lassen.
Das Urteil traf den Angeklagten hart. Er hatte gleich zu Verhandlungsbeginn die Tat gestanden und Besserung gelobt. Nur: das hatte er auch schon viele Male zuvor. 22 Strafen zählt das Bundeszentralregister, sechs davon sind einschlägig. Zu den Delikten zählen Betrug, Diebstahl, Beleidigung und immer wieder Trunkenheit im Verkehr. "Sie werden einfach nicht gescheiter", seufzte Amtsrichter Roland Wiltschka bei der Urteilsverkündung.
Der Richter und der Angeklagte kennen sich seit 1992. "Wir zwei sind hier zusammen alt geworden", sagte Wiltschka. Erst 2011 war der arbeitslose Mann aus der Haft entlassen worden. Am 30. Mai 2012 fuhr er mit dem Mofa und 1,38 Promille von Gleisenau nach Ebelsbach und geriet prompt in eine Routinekontrolle. Die Polizei stoppte die Promille-Fahrt.
Wie ein Häufchen Elend saß der 55-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt und erzählte von seiner pflegebedürftigen Mutter, zu der er an diesem Tag fahren wollte - und die seine Hilfe brauche. Das wusste er allerdings schon, bevor er fünf Bier trank - und dann auf sein Mofa stieg.