Druckartikel: Für die Eltern wird's ab Mittwoch schwer

Für die Eltern wird's ab Mittwoch schwer


Autor: Brigitte Krause

LKR Haßberge, Montag, 14. Dezember 2020

Das Schließen aller nicht systemrelevanten Einrichtungen und Geschäfte weit vor Weihnachten stellt viele Erziehungsberechtigte vor Probleme. Allerdings werden Notbetreuungen organisiert.
Am "Admira-Center" in Haßfurt herrschte gestern wie in den meisten "Einkaufsmeilen" im Landkreis Haßberge selbst zur Mittagszeit reges Treiben. Knapp zehn Tage vor Weihnachten ist eben doch noch einiges zu erledigen.  Foto: Brigitte Krause


Heute hat die Kita-App bei vielen Eltern im Kreis Haßberge gepiepst. Jedenfalls bei allen Eltern, deren Kindergarten sich dieses Dienstes bedient - und das sind einige der 65 Kindertageseinrichtungen, die der Landkreis Haßberge hat. Gut 3000 Buben und Mädchen sind hier untergebracht, und sie gehen nun zum Teil einige Tage früher als eigentlich vorgesehen in die Weihnachtsferien.

Sieben heiße Tage im Winter

Manche Eltern stellt das vor ernste Probleme, denn erfahrungsgemäß gibt es weniger Urlaubstage als die üblicherweise 30 Schließtage bei den Betreuungseinrichtungen. Jetzt kommen die Lockdown-Tage dazu.

Auf genauere schriftliche Vorgaben, wie das alles im Hintergrund organisiert werden kann und soll, wartete die Kindergartenaufsicht im Landratsamt Haßberge am Montagvormittag. Und so konnten diese Vorgaben erst am Nachmittag an die Kinderbetreuungseinrichtungen weitergeleitet werden. Wie Katharina Tschischka erklärte, würden alle Kindergärten dann umgehend, spätestens am Dienstagfrüh, die Eltern informieren.

Auch bei den Schulen liefen am Montag die Organisationsbemühungen auf Hochtouren. Wie die beiden Schulamtsleiterinnen, die Schulamtsdirektorin Claudia Schmidt und ihre Stellvertreterin, Schulrätin Susanne Vodde, berichteten, begäben sich die Schulen ab Mittwoch (bis 18. Dezember) komplett in den Distanzunterricht. Das bedeute, dass nach Möglichkeit alle Schüler zu Hause unterrichtet werden.

Notbetreuung ist eingerichtet

Für Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht gewährleisten können, gebe es eine Notbetreuung (ausgenommen die Schüler, die sich aktuell in Quarantäne befinden). Diese könne bis einschließlich Dienstag, 22. Dezember, in Anspruch genommen werden, und zwar innerhalb der regulären Unterrichtszeiten.

Genauere Informationen erhielten Eltern über ihre Schule (Elternbriefe, Homepage oder Messengerdienste); dort sollten die Kinder direkt für die Notbetreuung angemeldet werden. Freilich bittet das Schulamt die Eltern, häusliche Betreuungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Notbetreuungen organisieren laut Schulamt alle Schulen für die Klassen eins bis sechs. Das Notbetreuungsangebot wird allerdings vorwiegend an Grundschulen genutzt; genaue Zahlen liegen dem Schulamt noch nicht vor. Claudia Schmidt ergänzte dazu: "Für die beiden Tage in der nächsten Woche liefen die Anmeldungen schon; der Bedarf ist eher niedrig und liegt meist im einstelligen Bereich."

Einzelne Klassen in Quarantäne

Im Landkreis gibt es mehrere Schulen, in denen einzelne Klassen in Quarantäne sind und im Distanzunterricht beschult werden. Komplette Schließungen gibt es nicht.

Dankbar für die engagierten Lehrkräfte und Mitarbeiter an den Schulen

Laut Schulamt waren die letzten Wochen für alle Beteiligten (Schulleiter, Lehrer, Schüler, Eltern) "eine sehr herausfordernde Zeit, die ein hohes Maß an Flexibilität und Kreativität forderte. Dem großen Engagement aller Akteure ist es zu verdanken, dass schulisches Lernen auch in der Krise so gut funktioniert hat." Schmidt und Vodde unterstrichen gleichermaßen ihre Hoffnung, dass die Familien jetzt eine ruhige Zeit erleben und "wir danach bald wieder zu einer größtmöglichen Normalität zurückkehren können."

Das Gesundheitsamt Haßberge meldete am Montag 14 Corona-Neuinfektionen. Damit steigt die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 1391 (Stand: 14. Dezember, 16 Uhr). 978 Bürger sind wieder genesen. Demnach sind aktuell 384 Personen infiziert. Zurzeit werden 22 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf der Intensivstation. 29 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben (sechs darunter im Frühjahr). In häuslicher Isolation befinden sich 1055 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 162,35.

Und das sind die Regeln

Das Bayerische Kabinett hat den Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember bis zunächst 10. Januar 2021, mit Geschäfts-, Schul- und Kitaschließungen formal beschlossen. Insbesondere gelten zusätzlich zur Ausgangsbeschränkung folgende Regelungen:

nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh. Das bedeutet konkret: von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,

3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, 4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, 5. der Begleitung Sterbender, 6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder 7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

• An den geltenden Kontaktbeschränkungen wird festgehalten. Erlaubt ist der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (zuzüglich zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren).

• Nur für die drei Weihnachtstage 24. bis 26. Dezember 2020 gilt darüber hinaus, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen. Zum engsten Familienkreis gehören außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige.

Exkurs

• An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.

• Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen.

• Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

• In der Gastronomie sind weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahme-fähiger Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auch bei mitnahmefähigen Produkten untersagt. Kantinen bleiben offen.

• Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt.

• Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, besteht zusätzlich eine Anmel-dungspflicht. Weiterhin gelten die bisherigen Maßnahmen wie die Masken-pflicht auch am Platz, das Gesangsverbot (Beschränkung auf liturgischen Gesang) und der Mindestabstand.

• In Bayern bestehen bereits strenge Schutzvorschriften für Alten- und stationäre Pflegeheime. Dazu gehören neben Einschränkungen der Besuche (eine Person pro Tag mit negativem Test und FFP2-Maske) auch zusätzliche Auflagen für das Personal (Testpflicht mindestens zweimal pro Wo-che). Um Pflegebedürftige möglichst umfassend zu schützen, müssen alle mobilen Pflegedienste im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten auch ihr mobiles Personal möglichst zweimal pro Woche testen lassen.

• Die bayerischen Schulen werden geschlossen. Schulveranstaltungen und Mittagsbetreuung finden nicht statt.

• Angebote des Distanzlernens werden in allen Schularten und Jahrgangsstufen bis zum 18. Dezember 2020 eingerichtet.

• Für die Zeit bis zu den regulären Weihnachtsferien (also bis einschließlich 22. Dezember 2020) wird an den Schulen für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, zudem eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Nähere im Benehmen mit dem Staatsminis-terium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung regeln.

• Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Der Bund ist aufgefordert, die zugesagten zusätzlichen Möglichkeiten, für die Betreuung der Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub zu nehmen, umgehend zu schaffen.

• Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird gemeinsam mit den einschlägigen Trägern der Kindertageseinrichtungen etc. das Nähere für eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, durch Bekanntmachung regeln.

Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Glei-ches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wissenschaftliche Präsenzbibliotheken werden geschlossen.

• An der bestehenden Hotspotstrategie wird festgehalten. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhten 7-Tage-Inzidenz sollen daher regional umgehend weitere Maß-nahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung der Coronainfektionen zu stoppen.

• Die Einhaltung der Infektionsschutzregeln wird von der Polizei und den Ordnungsbehörden kontrolliert. Polizei und Ordnungsbehörden sind angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit entsprechendem Bußgeld zu belegen.

• Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre wird ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt.

• Alle Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.

• Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Zeit bis 10. Januar 2021 von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert. Das dient dem Schutz aller.

Welche Maßnahmen und Regelungen aktuell gelten, kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsinnenministeriums des Innern, für Sport und Integration nachgelesen werden: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Dort findet man auch die Antworten auf die häufigsten Fragen. Empfohlen wird außerdem die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27-600 erreichbar. Empfohlen wird außerdem die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle steht montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie sams-tags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.

Testzentrum Wonfurt

Wer sich im "Bayerischen Testzentrum" am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte im-mer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.

Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).

Befundmitteilung per Corona-App

Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor - über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies bis zu fünf Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.

Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.