Druckartikel: Frust-Trinken geht völlig daneben

Frust-Trinken geht völlig daneben


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 30. November 2012

Eine Trunkenheitsfahrt kommt einen selbstständigen Handwerker teuer zu stehen. Das Amtsgericht Haßfurt brummte ihm 1500 Euro Geldstrafe auf, und neun Monate muss er auf den Führerschein verzichten. Alles wegen 1,3 Promille.
Das Amtsgericht in Haßfurt


Wenn Polizei oder Gericht einem Verkehrssünder den Führerschein abnehmen, gleicht das in manchen Branchen einem Berufsverbot. Eine solche Strafe hat schon etliche Kraftfahrer die Existenz gekostet. So schlimm erging es einem 46-jährigen selbstständigen Handwerker aus dem Landkreis Haßberge nicht. Trotzdem hat für ihn eine Alkoholfahrt mit 1,3 Promille erhebliche Folgen. Er muss eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen und steht insgesamt neun Monaten lang ohne Führerschein da.

Erwischt wurde der Handwerker am 23. Juli dieses Jahres auf der B 303 in Höhe von Humprechtshausen. An diesem Montag war er gar nicht gut drauf. Er hatte schon gegen 16 Uhr seine Baustelle nahe Schweinfurt verlassen. Am Wochenende zuvor hatte es gewaltigen Beziehungsstress mit der Freundin gegeben.

Das war soweit gegangen, dass seine Lebensgefährtin sogar die Reißleine gezogen und Schluss mit ihm gemacht hatte.
Von diesem Schlag tief gefrustet, begab sich der Selbstständige nicht sofort auf den Heimweg, nachdem er seine Arbeitsstelle verlassen hat. Vielmehr "machte ich das Dümmste, was ich tun konnte", wie er selber aussagte. Er zog erst mal einige Schoppen rein und zu allem Übel spülte er den ganzen Ärger noch während des Fahrens mit kräftigen Schlucken aus seiner Mostflasche runter. Um 18.45 Uhr kam es zum dicken Ende. Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle fiel einem Polizeibeamten die "Fahne" auf. Bei der anschließenden Blutuntersuchung stellte sich heraus, dass der Ordnungshüter über eine gute Nase verfügt: 1,3 Promille hatte der Handwerker intus.

Strafbefehl

Natürlich war sofort der Führerschein weg und einige Wochen später erhielt der Kleinunternehmer Post vom Amtsgericht. Auf Antrag des Staatsanwalts erließ das Gericht einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 30 Euro sowie ein Fahrverbot, das sich noch bis in den Juni 2013 hingezogen hätte. Sein Auto aber braucht der Angeklagte nicht bloß, um zur Arbeitsstelle zu kommen, sondern auch als rollende und mobile Werkstatt. Deshalb hatte er sich einen Anwalt gesucht und Einspruch gegen die Höhe des Strafmaßes eingelegt. So kam es zum Prozess am Freitag vor dem Amtsgericht in Haßfurt.

Verteidiger Hans Andree argumentierte, dass sein Mandant ohne Fahrerlaubnis einfach aufgeschmissen sei. Bei allem Verständnis für den auch gesundheitlich schwer angeschlagenen Mann sah der Richter Roland Wiltschka keinen großen Spielraum. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen wirtschaftliche Erwägungen bei der Strafzumessung keine Rolle spielen. In derartigen Fällen tendieren die Bundesrichter im Gegenteil sogar zu schärferen Strafen, denn: Wenn jemand beruflich dringend auf seinen Führerschein angewiesen ist und wenn ihn dieses Wissen trotzdem nicht vom Trinken abhält, dann sei eine hohe und empfindliche Sanktion angebracht, betonen die Bundesrichter.
In seinem Urteil bestätigte das Gericht zwar die Höhe der Geldstrafe, aber die autolose Zeit reduzierte es geringfügig: Vier Monate sind schon um; fünf Monate, also bis Ende April, muss der Handwerker noch irgendwie anders zurechtkommen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.