Druckartikel: Frau wehrt sich gegen Abgabe ihres Führerscheins

Frau wehrt sich gegen Abgabe ihres Führerscheins


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Donnerstag, 08. November 2012

Eine 70-Jährige stritt vor dem Richter in Haßfurt jegliche Schuld ab. Beim Ausparken hatte sie ein anderes Auto beschädigt und war weitergefahren. Nach dem Urteilsspruch wehrte sie sich vehement dagegen, den Führerschein abgeben zu müssen.
Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.


52 Jahre lang, also über fünf Jahrzehnte, war eine 70-Jährige unfallfrei gefahren, jetzt - so die Anklageschrift des Staatsanwalts - soll sie beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt und anschließend Unfallflucht begangen haben.

Von dem Unfall aber, beteuerte die Rentnerin steif und fest, habe sie nichts bemerkt. Als sie trotzdem zu einer Geldstrafe von insgesamt 1125 Euro und einer achtmonatigen Führerscheinsperre verurteilt wurde, flippte alte Dame regelrecht aus, weigerte sich, ihren Führerschein herauszugeben und rief: "Ich fahr jetzt heim und bring mich um!"

August 2011

Der Unfall ereignete sich am Nachmittag des 17. August 2011 in Zeil. Dort hatte die Seniorin ihren roten Mercedes der B-Klasse abgestellt und wollte ausparken. Dabei muss sie mit dem Heck ihres Wagens einen schwarzen VW Polo angeschrammt haben.



Es entstand ein Sachschaden von über 2500 Euro. Obwohl sie das bemerkt habe, wie es der Vertreter der Anklage der Frau vorhielt, sei sie unverzüglich weggefahren.

Dorf in den Haßbergen

Immer wieder versicherte die in einem etwas abgelegenen Dorf in den Haßbergen lebende Frau, davon nichts mitgekriegt zu haben. Um das zu überprüfen, sagten zwei Gutachter als Sachverständige aus.

Ob die Unfallverursacherin den Aufprall hörte, konnten die Experten nicht mit Sicherheit sagen. Als aber das Fahrzeug ruckartig stoppte, musste das die gehbehinderte Fahrerin hundertprozentig gespürt haben, wie vor Gericht deutlich wurde. Ihre Wahrnehmungsfähigkeit, so einer der Fachleute, sei nicht beeinträchtigt.

Zusätzlich gab es einen Augenzeugen für den Vorfall. Der hatte aus dem Fenster des vis-à-vis gelegenen Altenheimes beobachtet, wie der Mercedes im Schneckentempo ausparken wollte.

Ganzes Fahrzeug verschoben

Der direkte Zusammenstoß war aus der Sicht des Zeugen zwar verdeckt gewesen, wie in der Verhandlung klar wurde, gleichwohl sah der Mann aber, wie das an der Fahrertür und am linken vorderen Kotflügel beschädigte Fahrzeug tatsächlich ein Stück rückwärts geschoben wurde.

Der Verhandlung vorausgegangen war ein Strafbefehl des Gerichts. Danach sollte die Frau eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 25 Euro bezahlen und für acht Monate auf ihre Fahrerlaubnis verzichten.

Erdrückende Beweislage

Da sie damit nicht einverstanden war, hatte sie Einspruch eingelegt. Angesichts der erdrückenden Beweislage schlug Richter Roland Wiltschka der Angeklagten vor, ihren Einspruch doch jetzt besser zurückzunehmen.
Mit diesem Ansinnen biss er bei der 70-Jährigen aber auf Granit. Erbost lehnte sie den gut gemeinten Vorschlag ab und rief in verbittertem Ton aus: "Ich bin doch keine Verbrecherin!"

Obwohl der Vorsitzende die Witwe darauf hinwies, dass man schon ihre grundsätzliche Fahrtauglichkeit anzweifeln müsse, falls sie auf ihrer Aussage beharre, blieb diese stur.

Damit blieb dem Vorsitzenden nichts weiter übrig als das Urteil zu verkünden, womit letztlich das Strafmaß des Strafbefehls bestätigt wurde. Zusätzlich muss die Frau die Kosten der Gutachter und des Verfahrens bezahlen.
Damit war die Tragödie noch nicht beendet. Da die Verurteilte mit ihrem eigenen Auto zu der Verhandlung gekommen war, belehrte sie der Richter, dass sie sich nun nicht mehr hinters Steuer setzen dürfe.

Erbitterte Gegenwehr bis zuletzt

Das aber wollte die eigensinnige Dame partout nicht akzeptieren, vielmehr beharrte sie nachdrücklich darauf, mit ihrem Wagen heimfahren zu wollen.

Ausgestattet mit einer richterlichen Anordnung, verlangte dann ein Polizeibeamter ihren Führerschein. Auch das verweigerte die Frau. Erst eine herbeigerufene Beamtin konnte ihr das Dokument abnehmen.