Druckartikel: Frau legte gefälschte Arbeitsbescheinigung bei Bank für einen Kredit vor

Frau legte gefälschte Arbeitsbescheinigung bei Bank für einen Kredit vor


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Donnerstag, 28. Sept. 2017

Das Amtsgericht Haßfurt setzte ein Betrugsverfahren gegen eine 45-jährige Angeklagte aus. Es muss weiter ermittelt werden.


Dem Gericht ist die 45-jährige Hausfrau aus dem nördlichen Landkreis nicht unbekannt. Ihr wurden bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt Betrug und Urkundenfälschung zum Nachteil einer Bank aus dem Landkreis vorgeworfen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen habe sie sich einen Kredit in Höhe von 12 270 Euro erschwindelt, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren fand keinen Abschluss; es sind noch Nachermittlungen erforderlich.

Der Anklagevertreter warf der Hausfrau vor, dass sie eine Arbeitsbescheinigung gefälscht habe, um bei der Bank damit den Eindruck zu erwecken, dass sie bei einer namhaften Firma in einem Arbeitsverhältnis stehe und ein Nettomonatseinkommen von 2373 Euro habe. Den Kredit wollte sie in Raten zu 450 Euro im Monat zurückzahlen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie, wie der Staatsanwalt sagte, bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt.

Wie von der Angeklagte zu hören war, hatte sie bei Abschluss des Kreditvertrages nur einen Minijob, der ihr 373 Euro im Monat einbrachte. Die Angeklagte, die mit Rechtsanwalt Horst Soutschek als Pflichtverteidiger erschienen war, gab zu: "Es stimmt, ich habe es getan. Mit dem Kredit wollte ich alte Schulden begleichen, es ist mir aber nicht gelungen."

Der Rechtsanwalt stellte fest, dass die gefälschte Arbeitsbescheinigung ein Datum (10.07.14) trug, das weit hinter dem des Kreditabschlusses (5.11.13) lag. Da müsse wohl die Bank auch nur oberflächlich hingeschaut haben, meinte Richterin Ilona Conver.

Die "Arbeitsbescheinigung" hatte sich die Angeklagte offenbar von einem Bekannten quasi als Muster ohne dessen Wissen angeeignet, der bei der namhaften Firma beschäftigt war. Am Computer habe sie die Vorlage so bearbeitet, dass sie den Anschein erweckte, sie wäre auf sie ausgestellt. "Ich habe da einen Fehler gemacht, wusste aber damals keinen anderen Ausweg", beteuerte die 45-Jährige.

Ein Mitarbeiter der betroffenen Bank sagte, er komme immer ins Spiel, wenn es Rückforderungen von Krediten gebe. Er selbst hatte den Kredit nicht bewilligt; das sei eine Mitarbeiterin einer Filiale gewesen. Die Beschäftigte war geladen, hatte sich aber entschuldigt und konnte deshalb nicht befragt werden. Entsprechende Fragen des Gerichts, des Verteidigers und des Anklagevertreters beantwortete der Bankmitarbeiter recht "verwässert." "Kann sein, müsste so gewesen sein, es war wahrscheinlich so, ist wohl so üblich", waren Aussagen, die von ihm zu hören waren. Er brachte vor, dass die Angeklagte sogar drei Kredite bekommen habe. Nähere Angaben konnte er nicht machen.

Schließlich stellte das Gericht fest, dass ein ziemlicher "Kuddelmuddel" vorhanden sei und es weiterer Nachermittlungen bedürfe. Vor allem sei die Mitarbeiterin der Bank zu vernehmen, bei der die Angeklagte den Kreditantrag stellte. Sehr viel "Erhellendes" habe man nicht erfahren, befand das Gericht. Laut Aussage des Bankangestellten könne möglicherweise ein geringerer Schaden für die Bank entstanden sein, als angeklagt ist. Oder: Aufgrund weiterer Kredite könnte der Schaden höher bei bis zu 25 000 Euro liegen, sagte die Richterin. "Wir haben hier im Moment ein totales Chaos und auf die Schnelle werden wir das nicht klären können. Die Anzeige ist, freundlich ausgedrückt, sehr lückenhaft", rügte Conver. Das Verfahren wurde ausgesetzt.