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Frage nach Zigarette artet aus


Autor: Sarah Seewald

LKR Haßberge, Sonntag, 19. April 2015

Weil eine Gruppe von Erwachsenen nach einem Fest in Zeil im vergangenen Jahr noch zusammensitzen wollte, gingen sie in eine nahe liegende Wohnung. Schon nach wenigen Minuten kippte dort die Stimmung und es kam zur Schlägerei. Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte den Fall.
Symbolbild  Foto: Archiv/dpa


Die Geschichte vom doppelten Lottchen nahm an einem Sommerabend Ende Mai in Zeil für einen jungen Mann aus dem Landkreis Haßberge eine unschöne Wendung. Weil Karsten J. (Name von der Redaktion geändert) eine Frau mit ihrer Zwillingsschwester verwechselte, sie mehrmals mit deren Namen ansprach und sie zudem noch mit ihr verglich, artete das gemütliche Beisammensein um halb fünf Uhr in der Frühe aus. Der junge Mann wurde wegen Körperverletzung in zwei Fällen und mehrfacher Beleidigung angeklagt. Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte den 26-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Dabei hatte Karsten J. an diesem einen Abend eigentlich gar nicht mehr weggehen wollen - ließ sich aber schließlich von seiner Schwester überreden.

Erst ging es zu einem Fest; da dort aber schon nichts mehr ausgeschenkt wurde, machte sich der Angeklagte in Begleitung seiner Ehefrau und seiner Schwester samt Ehemann auf zu einer Gaststätte in Zeil, die aber bereits geschlossen hatte.

Ging alles ganz schnell

Spontan lud eine Bekannte zu sich in die Wohnung ein, um dort noch zusammenzusitzen und etwas zu trinken.
Wirklich erwünscht war Karsten zwar nicht - vielleicht auch, weil er schon im Gefängnis gesessen hatte, wie seine Schwester in ihrer Zeugenaussage mutmaßte - , aber letztlich waren er und seine Ehefrau in der Runde dann auch dabei.

Nach den Beschreibungen der Zeugen vergingen nur wenige Minuten, bis die Stimmung kippte. Karsten J. fragte eine Bekannte, die er für die Zwillingsschwester hielt, nach einer Zigarette. Diese wollte ihm aber keine abgeben. Warum beziehungsweise ob sie sich zu dem Zeitpunkt durch die Verwechslung so stark angegriffen gefühlt haben mag, bleibt ungewiss.

Jedenfalls blieb es nicht bei der verbalen Auseinandersetzung: Zwischen dem 26-jährigen Angeklagten und einem 44-jährigen Mann, der sich wohl für seine Bekannte, die vom Angeklagten mit dem falschen Namen angesprochen wurde, einsetzen wollte, kam es zur Rangelei. "Du warst gestanden, warst gelegen... wie so ein komischer Film", beschrieb eine Zeugin, die noch dazwischengehen wollte. Letztlich kniete der Angeklagte wohl über dem Opfer.

Plötzlich kam die Gastgeberin aus der Küche dazu und stürzte sich beim Anblick der beiden Männer auf dem Boden "wie eine Katze" - so beschrieben es mehrere Zeugen - von hinten auf den Angeklagten. Sie hielt Karsten J. im Schwitzkasten, bis dieser schließlich das männliche Opfer unter sich los ließ. Wie es daran im Anschluss zu einem angeschwollenen, blauen Auge der Gastgeberin kam, konnte kaum ein Jahr später in der Verhandlung keiner der Zeugen schildern, sodass der Angeklagte dafür nicht verantwortlich gemacht werden konnte.

Das Urteil

Der Angeklagte, der mittlerweile zwar ein stabiles Lebensverhältnis und eine Festanstellung vorweisen kann, aber bereits einschlägig vorbestraft ist und während der Tatzeit noch auf Bewährung war, wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 24 Euro verurteilt. "Die ganze Geschichte ist eher von der Kategorie ,blöd gelaufen‘", sagte Richterin Ilona Conver in der Urteilsverkündung am gestrigen Freitag.