Flotter Bauer kommt vor Gericht billig davon
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Samstag, 15. April 2017
Das Amtsgericht in Haßfurt stellte ein Verfahren gegen einen Landwirt ein, der mit Anhänger zu schnell gefahren war.
Wie andere Unternehmer müssen auch Landwirte wirtschaftlich arbeiten und vermeidbare Kosten einsparen. Aus diesem Grund sparen sich manche Bauern das Geld für die Kfz-Zulassung, das Nummernschild, die Versicherung und die TÜV-Gebühren für ihre Anhänger. Das ist auch völlig legal - solange man mit diesen Anhängern nicht schneller als 25 Stundenkilometer fährt. Ein Schlepperfahrer (62 Jahre), der gegen diese Vorschrift verstieß, wurde bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt zwar nicht verurteilt, aber das Verfahren gegen ihn wurde nur unter der Auflage eingestellt, dass er innerhalb eines Monats 100 Euro an den Kreisjugendring Haßberge bezahlt.
Nach der von Staatsanwältin Susanne Hansen verlesenen Anklageschrift ging es darum, was sich am 9. August letzten Jahres auf der Staatsstraße zwischen Zeil und Haßfurt (ehemals B 26) ereignet hatte. Kurz vor ein Uhr brauste ein Traktor mit leerem Anhänger durch die Nacht. Es war mitten in der Erntezeit, und der Bauer kam vom Zeiler Hafen zurück, wo er seinen frisch gedroschenen Weizen abgeliefert hatte. Er wusste, dass seine Nachtruhe nur kurz werden würde, denn: Um das günstige Wetter für die Ernte auszunutzen, musste er am nächsten Morgen schon wieder in aller Frühe auf seinen Mähdrescher steigen.
Aber wie es der Zufall will, fuhr ein Streifenwagen der Polizei hinter ihm her. Dem Fahrer im Polizeiauto fiel auf, dass das teilweise nicht zugelassene Gespann viel zu schnell unterwegs war. Etwa einen Kilometer fuhren die Beamten in gleichbleibendem Abstand hinterher und beobachteten dabei ihren Tacho. Die auf diese Weise festgestellte Geschwindigkeit, erklärte der junge Polizist im Zeugenstand, habe bei durchgehend etwa 45 Stundenkilometern gelegen.
Der Landmann beteuerte, nicht schneller als erlaubt gefahren zu sein, weil an seinem neuen Schlepper ein teures Computerteil für die gesetzlich vorgeschriebene Drosselung sorge. "Und überhaupt, der Polizeitacho ist doch nicht geeicht", wandte der Landwirt ein.
Der Ordnungshüter bestätigte dies, fügte aber hinzu, dass die Fehlertoleranz ganz sicher weit geringer sei als die festgestellte Differenz von 20 Stundenkilometern. Dies sah Amtsrichter Sebastian Jäpel genauso und sagte zu dem Beschuldigten: "Wenn es 27 oder 28 Stundenkilometer gewesen wären, hätte keiner was gesagt."
Nachdem der Vorsitzende den nicht vorbestraften Angeschuldigten darüber informiert hatte, dass er bei dieser Sachlage mit einer Verurteilung rechnen müsste, schlug er ihm vor, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Die Vorteile einer solchen Verfahrensbeendigung ohne Richterspruch liegen für einen Angeklagten auf der Hand: Erstens spart er sich die Gerichtskosten und zweitens behält er seine "weiße Weste", weil nichts im Vorstrafenregister eingetragen wird. Nach kurzem Abwägen zeigte sich der Bauer mit diesem Vorschlag schließlich einverstanden - womit er sicher besser fährt als mit einem Urteil.