Firmengeld an der Börse verzockt
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Donnerstag, 05. Februar 2015
Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 43-jährigen Mann wegen Veruntreuung zu einer Bewährungsstrafe. Der Angeklagte räumte sein Fehlverhalten ein und will den Schaden begleichen. Das kann dauern.
Pathologische Spielsucht" attestierte ein Psychologe einem 43-jährigen Angeklagten, der vor dem Amtsgericht in Haßfurt stand. Diese verhängnisvolle Veranlagung hat dazu geführt, dass der bislang unbescholtene Kaufmann seine leitende Position verlor, dass seine Ehe in die Brüche ging und dass er nun vor Gericht landete. Weil er in 27 Fällen Gelder seines Arbeitgebers in Höhe von über 169 000 Euro veruntreute, wurde er zu einer - bereits rechtskräftigen - Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Über 22 Jahre lang arbeitete der Mann bei einer renommierten Firma, und weil er sich bewährt hatte, betraute ihn die Konzernspitze 2012 mit der Leitung einer Niederlassung im Landkreis Haßberge. Dort war er nicht nur verantwortlich für die Abläufe in der Werkstatt, sondern sollte auch die korrekte Verbuchung ein- und ausgehender Geldbeträge überwachen. Das mit dieser Stellung verbundene Vertrauen nutzte der Filialleiter massiv aus.
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hatte der Angeklagte zwanghaft immer wieder an der Börse spekuliert. Dabei kaufte er hochriskante Anlagen und verlor dadurch den gesamten Einsatz. Im Bemühen, das verlorene Geld durch neue Spekulationen zurückzugewinnen, verstrickte er sich immer tiefer in einen Teufelskreis. Der Angeklagte zog auch einen Verwandten, der in der Firma tätig ist, in seine Geschäfte hinein. Er missbrauchte das gute Verhältnis zu dem Mann und richtete auf dessen Namen ein Online-Konto ein. Mittels seines Computers hatte er Zugriff auf das Konto.
Wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklageschrift vortrug, fingierte der Kaufmann im Laufe des Jahres 2013 immer wieder Kaufverträge mit erfundenen Kunden. Sodann veranlasste er die Überweisung von Firmengeldern an das von ihm eingerichtete Online-Konto. Einige Monate ging alles gut, aber dann flog die Masche auf. Er wurde fristlos gekündigt und sein Arbeitgeber erstattete Anzeige gegen ihn.
Weil er alles heimlich, still und leise getrieben hatte, fiel seine Frau natürlich aus allen Wolken, als sie davon erfuhr. Im Frühjahr 2014 zog sie schließlich die Konsequenz und trennte sich von dem Mann, mit dem sie viele Jahre verheiratet war und mit dem sie einen Sohn hat. Seitdem lebt der Angeklagte bei seinen Eltern in einer Ortschaft außerhalb des Kreises Haßberge.
Geständnis
Vor Gericht gab der Beschuldigte alles zu und zeigte sich reuig. Sein Rechtsanwalt Holger Baumgartl erklärte, dass sein Mandant zwischenzeitlich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe und an seine alte Firma jeden Monat 1000 Euro zurückzahle. Auch für den minderjährigen Sohn überweise er rund 350 Euro Alimente an seine getrennt lebende Frau.
Obwohl der Verurteilte bislang nicht vorbestraft war und als eingeschränkt schuldfähig gilt, kam für die Juristen aufgrund der hohen Schadenssumme nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Diese wurde zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Als weitere Auflage verfügte die Amtsrichterin Ilona Conver, dass die bisherigen Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung fortgesetzt werden müssen. Bis er alles zurückgezahlt hat, werden allerdings noch viele Jahre vergehen.