Druckartikel: Fall Denninger: Rücktritt nicht vor Oktober

Fall Denninger: Rücktritt nicht vor Oktober


Autor: Gerhard Schmidt

Burgpreppach, Dienstag, 09. Juli 2013

Burgpreppachs Bürgermeister beugt sich den Forderungen nach einem Rückzug (noch) nicht. Er will bis Oktober im Amt bleiben. Einen konkreten Termin nannte er bei einer turbulenten Gemeinderatssitzung am Montagabend nicht.
Karlheinz Denninger trat während seiner elf Jahre als Bürgermeister stets als Strahlemann auf. Im Herbst will er sich dem Druck beugen und seine Amtskette ablegen.  Foto: Archiv.


Bürgermeister Karlheinz Denninger (Gemeinwohl) wird zurücktreten - aber nicht vor Oktober 2013. Das erfuhr ein gutes Dutzend Bürger, das die Sitzung des Marktgemeinderates am Montag mit Spannung erwartet hatte. Der Bürgermeister beugt sich damit einer Forderung, die eine große Mehrheit des Ratsgremiums vor Wochen in einer konspirativen Sitzung beschlossen hatte.

Doch Denninger, der wegen seiner privaten Schulden, gerichtlicher Auseinandersetzungen und Ungereimtheiten in Zusammenhang mit dem Kanalanschluss seines Anwesens ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war, weicht nicht sofort, wie dies unter anderem die Gruppe "Bürgerwohl" gefordert hatte.

Er begründete dies damit, dass er noch einige laufende Projekte, die ihm sehr am Herzen lägen, abschließen oder so auf den Weg bringen wolle, dass die Gemeinde gut dastehe, wenn er seine Aufgabe in andere Hände übergebe. Dazu zählte er Kanal und Wasserleitung in Hohnhausen, die Kläranlage Fitzendorf und das Seeprojekt in Leuzendorf.

Zur Sitzung am Montagabend, bei der nur ein Punkt "Antrag auf Rücktritt des 1. Bürgermeisters" auf der Tagesordnung stand, war es nur gekommen, weil über 25 Prozent des Gemeinderates Antrag auf eine Sitzung gestellt hatten. Dabei sollte auch über die Frage beraten werden, ob Denninger zum jetzigen Zeitpunkt bereits der Bürgermeister-Ehrensold zusteht?.

Der Bürgermeister stellte fest, dass er in der Sitzung am 18. Juni den Rücktritt zwar in Aussicht gestellt, aber mit keinem Wort gesagt habe, dass es unverzüglich geschehen würde. Wie er weiter betonte, will er seinem Nachfolger eine ordentliche Führung der Amtsgeschäfte ermöglichen.
Dem Verlangen der Gruppe "Bürgerwohl", seinen Rücktritt bis 2. Juli zu erklären, kommt Denninger nicht nach. Für ihn ist es "nicht nötig und erforderlich, eine Hals-über-Kopf-Aktion durchzuführen. Zudem gebe es für dieses Verlangen keine rechtliche Grundlage.
"Eine derartige Fristsetzung empfinde ich im Übrigen als Verstoß gegen den respektvollen Umgang, den wir trotz aller politischen Meinungsverschiedenheiten untereinander stets gepflegt haben", sagte Denninger.

14 Tage Frist

Außerdem wäre ein Rücktritt am Montag nicht möglich, weil das Gesuch von ihm schriftlich erfolgen müsste und eine Frist von 14 Tagen einzuhalten sei, ehe der Gemeinderat darüber entscheiden kann.
Zu den Vorwürfen, er habe sein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, erklärte Bürgermeister Denninger, dass die Wasserschutzpolizei Schweinfurt auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bamberg handele, aber beide Behörden erkennen ließen, dass nach den bisherigen Ermittlungen allenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit in Betracht käme, wenn sich herausstellen würde, dass vom Grundstück des Bürgermeisters kein Schmutzwasser in einen Bach geleitet wurde.

"Hetzkampagne"

Denninger sagte, er sehe dem Ende des Verfahrens gelassen entgegen. Er versicherte, dass er sich nicht von einer "Hetzkampagne" in die Knie zwingen lasse und sich nach wie vor bis zum Ende seiner Amtszeit mit aller Kraft für das Wohl der Gemeinde Burgpreppach einsetzen werde.

Nach diesem Statement folgte Günter Stottele (Bürgerwohl), der sich ebenfalls zum Thema "Rücktritt des 1. Bürgermeisters" äußerte. Stottele stellte klar, dass zwischen der Versteigerung der "Schneidmühle" von Bürgermeister Denninger und dem Nichtanschluss des Grundstückes an den öffentlichen Kanal eine deutliche Trennlinie zu ziehen sei.

Nachdem offiziell bekannt wurde, dass das Anwesen entgegen mehrmaliger Behauptung von Karlheinz Denninger, es sei angeschlossen, doch nicht angeschlossen war, habe man im Feuerwehrhaus zu einer Besprechung eingeladen. Daran hätten sich (außer Klaus Döllner vom Bürgerwohl, Jörg Denninger von der Liste Gemeinwohl und Fitzendorfs Ortssprecher Matthias Wernthaler) alle Ratsvertreter beteiligt und festgestellt, dass Bürgermeister Denninger das Vertrauen nicht mehr genieße und zurücktreten sollte.

So fanden Gespräche in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) und im Landratsamt statt. Unmut zog nach sich, dass Dritter Bürgermeister Hermann Niediek (CSU) im Landratsamt zugegen war, obwohl er keine Einladung hatte. Diesen Unmut konnte Stottele nicht verstehen.

In der Sitzung am 18. Juni hatte Bürgermeister Denninger seinen Rücktritt angekündigt, den Termin aber offen gelassen. "Bürgerwohl" erwartete den Rücktritt zeitnah und leitete ein Schreiben mit der Rücktrittsforderung über die Verwaltungsgemeinschaft an Bürgermeister Denninger, in dem ihm empfohlen wurde, "...im Interesse unserer Gemeinde sollte die Angelegenheit so schnell wie möglich und in einem respektvollen Stil zum Abschluss gebracht werden".

"Lüge" und "Amtsmissbrauch"

"Bürgerwohl" drohte, bei Nichteinhaltung der Termine die Bereitschaft zur freiwilligen Zahlung eines Ehrensoldes zurückzunehmen. Stottele sieht nach dem jetzigen Stand die Gefahr, dass die Politik der Gemeinde in nächster Zeit in keine ruhigere Fahrwasser gelange.

Für "Bürgerwohl" hat Bürgermeister Denninger "bezüglich des Kanals gelogen, sein Amt missbraucht und der Gemeinde Einnahmen vorenthalten und sich durch Missachtung der gemeindlichen Satzung einen finanziellen Vorteil verschafft." Stottele appellierte an die "Vernunft und Ehre" von Bürgermeister Denninger, zeitnah zurückzutreten.

Zweiter Bürgermeister Helmut Schwappach (Gemeinwohl) verteidigte dagegen Karlheinz Denninger und verwies darauf, dass in der Gemeinderatssitzung der Rücktritt zwar angeboten, aber kein Termin genannt wurde.
Diesbezüglich habe es aus dem Gremium auch keine Wortmeldungen gegeben. Schwappach erklärte: "Selbst wenn Bürgermeister Denninger am 2. Juli sein Rücktrittsgesuch eingereicht hätte, könnte der Gemeinderat heute nicht darüber beschließen, weil eine 14-tägige Frist einzuhalten sei. "Dieser Sachverhalt war auch der Fraktion Bürgerwohl bekannt und wir fragen uns, was dann das heutige Schauspiel, für mich ein Trauerspiel, überhaupt soll", so Schwappach.

Er machte klar, dass auch "Gemeinwohl" das Verhalten des Bürgermeisters in Sachen Kanalanschluss missbillige und weiterhin zur Rücktrittsforderung stehe. Weil Denninger keine dienstlichen Vergehen angelastet werden, könne ein Rücktritt nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
"Gemeinwohl" kann nicht verstehen, "warum jetzt mit allen Mitteln der 1. Bürgermeister schnellstmöglich aus dem Amt gejagt werden soll", obwohl er sich elf Jahre Dienstzeit für die Gemeinde einsetzte und Großprojekte durchführte.
Schwappach vermisst in diesem Fall die oft beschworene Fairness und Gemeinsamkeit.

Stichwort: Ehrensold
Für den Marktgemeinderat von Burgpreppach ist fraglich, ob Karlheinz Denninger zurzeit bereits Ehrensold zustehen soll. Er hat sein Bürgermeisteramt bislang elf Jahre ausgeübt. Ein früherer (ehrenamtlicher oder berufsmäßiger) erster Bürgermeister hat gemäß Art. 138 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte einen Rechtsanspruch auf Ehrensold, wenn er mindestens zwölf Jahre lang das Amt eines ersten Bürgermeisters in derselben Gemeinde bekleidet hat oder nach mindestens zehn Amtsjahren wegen Dienstunfähigkeit ausscheidet. eki


Einen Kommentar dazu finden Sie in der Dienstagsausgabe des Fränkischen Tages, Haßberge