Fahrt auf "toter Straße" rächt sich
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Freitag, 16. Dezember 2016
Ein 55-Jähriger hatte keinen Versicherungsschutz für seinen Traktor, unternahm aber trotzdem eine Transporttour. Der Nachbar schwärzte ihn an.
Das Zitat von Friedrich Schiller: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!" ist inzwischen zu einer verbreiteten Redensart geworden. Der jüngste Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt hatte wieder einmal seinen Ausgangspunkt in einem heftigen Nachbarschaftsstreit. Vor dem Gericht stand ein 55-jähriger Mann, angeklagt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein Nachbar hatte ihn bei der Polizei angeschwärzt, als er mit seinem Traktor über eine öffentliche Straße fuhr. Das Verfahren wurde schließlich ohne Verurteilung und ohne Geldauflage eingestellt.
Laut der von Staatsanwalt Peter Bauer verlesenen Anklageschrift soll der Traktorfahrer am 22. und am 29. April dieses Jahres in einer Ortschaft im Maintal mit seinem Schlepper auf einer öffentlichen Straße unterwegs gewesen sein - ohne dass das Fahrzeug haftpflichtversichert gewesen sei. Für dieses Vergehen sollte der strafrechtlich unbescholtene Bürger laut Strafbefehl des Staatsanwalts eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, mithin 900 Euro, zahlen. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zu der Gerichtsverhandlung in Haßfurt.
Der Angeklagte erklärte zu den Vorwürfen, dass sie insofern richtig seien, als er an den fraglichen Tagen mit seinem seit 2011 abgemeldeten Traktor Steine aus einer Baugrube geholt habe und dabei ein sehr kurzes Stück auf einer öffentlichen Straße ohne Verkehr, quasi auf einer "toten Straße", gefahren sei. Für den Nachbarn war das offenbar ein gefundenes Fressen, denn der habe schon lange "die Messer gewetzt", so der Angeklagte.
Wie er weiter erläuterte, hatte er geplant gehabt, den Bulldog wieder zuzulassen und sich deshalb eine Deckungszusage von einer Versicherungsgesellschaft besorgt. Dieses Schreiben legte er dem Gericht vor.