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Fahrkarte kostet jetzt 250 Euro


Autor: red

Haßfurt, Dienstag, 16. Sept. 2014

Ein 21 Jahre alter Mann wollte sich ein 2,40 Euro teures Bahnticket sparen, wurde aber erwischt und landete deshalb vor dem Richter am Amtsgericht Haßfurt. Das Problem des Schwarzfahrers: Er hat schon viel auf dem Kerbholz.
Das Haßfurter Amtsgericht Foto: FT-Archiv


Am Montag stand ein 21 Jahre alter Mann vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts in Haßfurt. Wegen eines Gesamtschadens von 2,40 Euro! Der Angeklagte war schwarz mit der Bahn gefahren. Der erheblich vorbelastete Beschuldigte, der erst seit einigen Monaten wieder auf freiem Fuß ist, nachdem er aus der Jugendvollzugsanstalt entlassen worden war, muss laut Urteil 250 Euro Strafe an die Jugendgerichtshilfe in Haßfurt zahlen.

Am Mittwoch, 9. Juli, stieg der junge Mann in die Regionalbahn, um nach Haßfurt zu gelangen, weil er dort einen wichtigen Termin hatte. Weder Ticket noch Geldbeutel waren dabei. Sein Plan, sich im WC des Zuges zu verstecken, funktionierte nicht. Zu seinem Pech war auch noch zufällig ein Zivilpolizist bei der Fahrkartenkontrolle anwesend.

Als sich der Fahnder zu erkennen gab, war die Diskussion mit dem Zugbegleiter wegen der 2,40 Euro teuren Fahrkarte schnell beendet.

Der Beschuldigte steht unter massivem Druck, wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht ergab. Familiäre Probleme hätten ihm schon lange zugesetzt, teilte die Jugendgerichtshilfe Haßfurt dem Gericht mit.

Der Grund für die Verhandlung am Montag waren neben der Schwarzfahrt das Vorstrafenregister und die Tatsache, dass er erst vor Monaten aus dem Gefängnis entlassen worden war. Die neunmonatige Haft war das Resultat einer Freiheitsberaubung in Verbindung mit Nötigung. Weitere Delikte sind räuberische Erpressung, Hausfriedensbruch, Trunkenheit im Straßenverkehr und Diebstahl. Allein im Jahr 2008 kam es zu 33 Körperverletzungen.

Deshalb schlug der Staatsanwalt vor, eine Woche Dauerarrest zu verhängen, um dem Mann zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.

Die Jugendgerichtshilfe Haßfurt kennt den Angeklagten bereits seit längerer Zeit und hat schon öfter mit ihm gearbeitet. Franz Heinrich klärte den Richter, der den Angeklagten ebenfalls schon kannte, und dessen Umfeld auf.

Er hob besonders seine positive Entwicklung hervor. Der Beschuldigte habe sich nach seiner Entlassung eine Wohnung und einen festen Arbeitsplatz gesucht und mittlerweile gefunden. Auch die Schulden machten dem 21 Jahre alten Mann Probleme. Der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes bat darum, es bei einer milden Geldstrafe zu belassen.

Der Verteidiger des Angeklagten stimmte zu. Auch er legte ausführlich die persönlichen Umstände seines Mandanten dar und schlug eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro vor.

Richter Martin Kober bescheinigte dem Beschuldigten mit Blick auf Wohnung und Arbeitsplatz, dass er auf einem guten Weg sei. Er verurteilte ihn zur Zahlung von 250 Euro an die Jugendgerichtshilfe in Haßfurt. Dies sei nahezu der normale Fahrpreis, multipliziert mit dem Faktor hundert.

Der 21-Jährige wurde trotz seines Alters nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Das Urteil des Gerichts ist rechtskräftig. Andreas Kuhn