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Fahrerflucht mit 1,97 Promille: Führerscheinsperre


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Montag, 29. Oktober 2012

Ein Jugendlicher fährt betrunken mit dem Auto, baut einen Unfall und türmt. Der Amtsrichter drückt ein Auge zu. Der 18-Jährige befand sich in einer Ausnahmesituation. Das Urteil lautet auf acht Monate Führerscheinsperre.
Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.


"Es tut mir leid, und es wird auch nicht wieder vorkommen!", beteuerte der 18-jährige Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung.

Da er während der Verhandlung vor dem Amtsgericht einen ruhigen und vernünftigen Eindruck gemacht hatte, glaubte ihm offensichtlich auch Jugendrichter Martin Kober und fällte für eine Trunkenheitsfahrt mit anschließender Fahrerflucht ein vergleichsweise mildes Urteil: Die nächsten acht Monate kriegt der Verkehrssünder keine neue Fahrerlaubnis mehr und zusätzlich muss er in den Ferien 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Anweisung des Jugendamtes ableisten.

Der Bursche lebt in einer kleinen Ortschaft in den Haßbergen, wo er sozial voll integriert ist. Er hat eine Reihe von Freunden und spielt im örtlichen Fußballverein mit.

Offenbar ein kluger Kopf


Schulisch und beruflich läuft es im Großen und Ganzen recht passabel. Nachdem er die Hauptschule mit gutem Abschluss verlassen hatte, holte er im M-Zweig seinen mittleren Schulabschluss nach und absolviert gegenwärtig eine Ausbildung zum Technischen Assistenten für Informatik.

Familiär allerdings hat es der Heranwachsende alles andere als leicht. Viel zu früh verstarb bereits vor einigen Jahren sein Vater, und auch seine Mutter ist schwer erkrankt. Am 1. Juli diesen Jahres musste sie sich in einer Fachklinik - zum wiederholten Male - einer großen Operation unterziehen.

Angst vor einem neuen Schicksalsschlag


In dieser stressigen und belastenden Situation, einen neuen Schicksalsschlag fürchtend, baute der Sohn, auf gut Deutsch gesagt, einfach Mist: An dem besagten Abend stieg der Heranwachsende in sein Auto, fuhr zu der Party und gab sich die Kante.

Mitten in der Nacht setzte er sich dann stockbetrunken hinters Steuer, beschädigte auf der Rückfahrt einen geparkten Unimog und beging Fahrerflucht. Mit einem festgestellten Alkoholwert von 1,97 Promille war der Unfallverursacher so sturzbetrunken, dass er sich im Nachhinein an die Rückfahrt nicht mehr erinnern kann.

Nicht lange vor dem Unfallzeitpunkt war der junge Mann volljährig geworden. Deshalb stellte sich im Gericht die Frage, ob die Tat nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht zu ahnden sei. Obwohl bei Verkehrsdelikten im Allgemeinen das Erstere angewendet wird, machte der Vorsitzende in diesem Fall eine Ausnahme und wertete das Fehlverhalten als jugendtypischen Ausrutscher.

Entweder Trinken oder Fahren


"Beim Feiern gilt die Entweder-Oder-Regel: Entweder Trinken oder Fahren - beides zusammen geht einfach nicht!", belehrte Kober den Auszubildenden. Und fügte hinzu: "Sie hatten ein Riesenglück, dass in Ihrem Zustand nicht mehr passiert ist." Der Jugendliche und sein Rechtsanwalt Horst Soutschek waren mit dem Urteil mehr als einverstanden.