Ein verärgerter Vermieter schritt zur Tat und kassierte dafür eine saftige Geldstrafe
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Freitag, 21. November 2014
Weil er das Schloss austauschte und in die Wohnräume seiner Mieter eindrang, musste sich in 61-Jähriger unter anderem wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Gewisses Verständnis für sein Handeln hatte das Gericht sogar, denn die Mieter zahlten ihre Mietschulden nicht.
Was soll ein Vermieter machen, wenn ihm sein Mieter Tausende von Euros schuldet und in der Wohnung sitzen bleibt? Eines jedenfalls nicht: Selbstjustiz. Genau das aber hatte ein Vermieter (61) getan. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs dafür zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 40 Euro (2400 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten gehört ein Gasthof im Landkreis Haßberge. Dieses Gasthaus mitsamt den dazugehörigen Wohnräumen verpachtete der Mann im November 2012 an ein älteres Ehepaar. Bald schon gab es Probleme mit den Mietzahlungen. Als sich die Rückstände immens angehäuft hatten, schickte der Vermieter am 7. April dieses Jahres die fristlose Kündigung. Einen Tag danach reichte er Klage beim Zivilgericht wegen des noch ausstehenden Mietzinses in Höhe von exakt 4345 Euro ein. Eine gute Woche später trafen sich deswegen alle Beteiligten beim Zivilrichter in Haßfurt. Man einigte sich bei diesem Termin auf einen Vergleich.
Der sah vor, dass die Beklagten dem Kläger, also dem Vermieter, einen Mercedes im Wert von 500 Euro übertragen und die Summe von 4000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro abstottern. Als Räumungstermin wurde das Wochenende vom 20. und 21. April 2013 festgehalten.
Als die Pächter nicht zu diesem vereinbarten Termin erschienen und den Vermieter mittels eines Zettels an der Tür auf die darauffolgende Woche vertrösteten, schritt dieser zur Tat. Unmittelbar vor diesem Osterwochenende ließ er die Schlösser austauschen und verhinderte damit das Betreten der Wohnräume durch die Mieterfamilie. Zudem betrat er in der Folgezeit das Mietobjekt, ohne die Noch-Mieter um Erlaubnis zu fragen. Um Platz für Übernachtungsgäste zu schaffen, zerlegte er ein Bett und räumte das Mobiliar in einen Nebenraum. Das wiederum wollte sich die 70-jährige Pächterin nicht gefallen lassen und erstattete Anzeige gegen den Vermieter.
Möglicherweise wäre die ganze Sache eingestellt worden, hätte der Angeklagte eine weiße Weste gehabt. Aber Anfang 2012 wurde er - in einem ähnlich gelagerten Fall - schon einmal wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt.
Staatsanwalt Ralf Hofmann zeigte zwar ein gewisses Verständnis, plädierte aber in Erwägung der einschlägigen Vorstrafe auf eine neuerliche Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 40 Euro.
Die Vorsitzende Richterin Ilona Conver korrigierte dieses Strafmaß etwas nach unten: auf 60 Tagessätze. Auch sie hielt die Motivation des Verurteilten für nachvollziehbar, betonte aber, dass ein Faustrecht unter keinen Umständen akzeptabel sei.