Druckartikel: Ein Maler sah erneut rot - trotz Bewährung

Ein Maler sah erneut rot - trotz Bewährung


Autor: Katja Müller

Haßfurt, Sonntag, 24. Februar 2013

Nüchtern ist er ein netter Kerl, aber Alkohol macht ihn aggressiv: Darum musste sich ein 23-Jähriger wiederholt wegen Körperverletzung vor Gericht verantwortet. Das jüngste Urteil des Amtsgerichts in Haßfurt soll seine letzte Warnung sein: 75 Tagessätze zu 40 Euro muss er zahlen (3000 Euro).


"Ich hab' ihn geschubst, er ist gefallen, und dann war der Fuß kaputt." Der Angeklagte machte um den Vorfall am 29. Juli 2012 nicht viele Worte und gab die Körperverletzung unumwunden zu - die fünfte in Folge.

Denn seit 2005 ist der 23-Jährige fünf Mal wegen Körperverletzung verurteilt worden. Nur sechs Monate nach dem letzten Urteil rutschte ihm wieder die Hand aus. Da er zur Tatzeit unter Bewährung stand, bezeichnete ihn Staatsanwalt Christoph Lehmann als "Bewährungsversager". Der Amtsrichter Roland Wiltschka kam der Forderung des Staatsanwalts nach vier Monaten Freiheitsstrafe trotzdem nicht nach. Er verurteilte den Maler in einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 40 Euro.

"Nüchtern sind Sie ein ganz patenter Kerl. Lassen Sie die Hände vom Alkohol", redete der Richter dem jungen Mann ins Gewissen. Der gab sich einsichtig.

Und wenn man so will, hatte er bei seinem letzten Konflikt mit dem Gesetz auch ein wenig Pech.

Opfer sprach den Wildpinkler an

Es war am Eberner Altstadtfest, in der Nacht des 29. Juli gegen vier Uhr, als den Angeklagten die Blase drückte und er in ein Wohngebiet urinierte. Eine Gruppe junger Leute kam an dem Wildpinkler vorbei. Einer, das spätere Opfer, sprach ihn an. "Ich habe gesagt, er soll das sein lassen", erklärte der 29-Jährige als Zeuge vor Gericht.

Der 23-Jährige ließ es nicht sein, es kam zum Wortgefecht. "Er hat gesagt, dass es sein Viertel ist und er dort machen kann, was er will", erzählte das spätere Opfer weiter. Er wiederum habe eine "blöde Bemerkung" gemacht und den Angeklagten als "Kanake" bezeichnet. Der 23-Jährige setzte sich zur Wehr, indem er den anderen schubste. Beim Fallen knickte der so unglücklich mit dem Fuß um, dass er die Bänder überdehnte. Ein Freund des Opfers, der ebenfalls als Zeuge aussagte, verständigte die Polizei. Kurz nach der Auseinandersetzung rief der Angeklagte bei seinem Opfer an und entschuldigte sich. "Ich habe das alles schon lange als jugendlichen Leichtsinn abgetan", sagte das Opfer dem Richter Wiltschka. Nach drei Wochen habe er wieder richtig laufen können.

Richter Roland Wiltschka ermahnte den Angeklagten aber eindringlich, sich endlich zusammenzureißen. "Wenn Sie so weitermachen, können Sie die JVA bald von innen anmalen", sagte der Richter dem Täter.