Ein Jammer: Viel Geld für die Katz'
Autor: Ralf Kestel
Burgpreppach, Dienstag, 29. Dezember 2015
Ein Bürgermeister klagt, dass die Gemeindekasse für Streuner herhalten soll. Im Landratsamt in Haßfurt kennt man dazu die rechtlichen Grundlagen, und die Tierschutzinitiative Haßberge weiß sogar, wie für Abhilfe gesorgt werden könnte.
Dass Hunde-Kacke im Sandkasten vielen Eltern den Besuch mit ihren Kleinen auf Spielplätzen vergällt, ist nicht neu. Dass aber streunende Katzen den Bestand solcher Freizeiteinrichtungen in Frage stellen, ist ein Vorstoß in bislang unbekannte Dimensionen. Diese gewagte These stellte jüngst Burgpreppachs Bürgermeister Hermann Niediek (CSU) im Marktgemeinderat auf, da ihm Rechnungen von Tierärzten ins Rathaus geflattert waren, bei denen aufgegriffene Samtpfoten zur Behandlungen abgegeben worden waren. Ein Problem, das nicht nur den Burgpreppacher Bürgermeister umtreibt.
Niediek hatte geklagt, dass zwei Rechnungen von Tierärzten in Höhe von 306 Euro und 650 Euro auf seinem Tisch gelandet waren, die von der Gemeinde beglichen werden sollen. Ohne Absprache mit der Gemeinde hätten Bürger aufgefundene Katzen vom Tierarzt behandeln lassen.
Niediek fragte sich und seine Räte, ob die Gemeinde das Geld aufbringen müsse? Und dazu fiel ihm die eigenwillige Verknüpfung ein: "Sollen beispielsweise keine Schaukeln mehr für Kinder angeschafft werden, um die Gesundheit von Katzen zu erhalten, die von den Bürgern angefüttert werden?"
Die Rechtslage ist eindeutig: Werden kranke oder verletzte Tiere gefunden und zum Veterinär gebracht, müssen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zahlen. Allerdings muss der Finder dies bei seiner Gemeinde melden. Monika Göhr erklärt dazu aus Sicht des Landratsamtes: "Zu den Aufwendungen, die eine Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft für Fundtiere zu erstatten hat, gehören auch die Kosten für eine tierärztliche Behandlung der Fundtiere, soweit sie bei verständiger Würdigung erforderlich sind, um die Gesundheit des Tieres zu erhalten oder wiederherzustellen; also die Behandlungskosten für Verletzungen und akute Krankheiten sowie für unerlässlich prophylaktische Maßnahmen, wie Impfungen, Entwurmung, usw."
Fundtier auf jeden Fall melden
Die Erstattungspflicht für die Kosten verletzt oder krank aufgefundener Tiere bestehe auch dann, wenn der Finder das Tier unmittelbar zum Tierarzt bringt. Jedoch gilt auch dann die Anzeigepflicht des Finders bei der Fundbehörde.Etwas differenzierter sieht dies Britta Merkel von der Tierschutzinitiative (TI) Haßberge: "Selber schuld", meint sie zur Vorgehensweise des Burgpreppacher Bürgermeisters, dem dieser Problemfall in seiner Gemeinde seit 2014 bekannt gewesen sei; er habe Abhilfe zugesichert. "Das betrifft nur einen Hof, und die Frau dort kümmert sich fürsorglich um die Katzen, aber weil sie die Kastration nicht mehr bezahlen konnte, hatte sie nun 30 davon."
Deswegen sei auch die Tierschutzinitiative eingesprungen, der "das Thema auch schon seit Monaten auf den Nägeln brennt", erklärt Karin Kraus, die Zweite Vorsitzende. "Sonst hätten wir jetzt es jetzt schon mit 50 Tieren zu tun", verweist sie auf den starken Fortpflanzungstrieb der Sofatiger.
Doch die Mittel der TI-Haßberge als eingetragener Vereins seien auch begrenzt: "Die Kastration eines Katers kostet ca. 65 Euro, die Kastration- und Kennzeichnung einer weiblichen Katze zwischen 100 und 130 Euro."
An die Tierschutzinitiative wenden sich laut Aussage der Vorstandsmitglieder vermehrt Leute aus dem Land
kreis und berichten über ansteigende Katzenpopulationen von mehr oder weniger verwilderten Hauskatzen.
So im Herbst auch eine Familie aus Burgpreppach. "Nach unserem Kenntnisstand wandte sich die Dame bereits im November 2014 an ihren Bürgermeister und bat um Hilfe und Unterstützung, unter anderem bei der Kastration von zugelaufenen Katzen. Sieben Katzen ließen sich auf ihrem Grundstück nieder", so Karin Kraus.
Wie rasch die Katzenpopulation ansteigen kann, zeigte sich, als die Tierschutzinitiative in diesem Herbst ins Spiel kam, weil um Mithilfe gebeten wurde. Aus sieben Tieren waren innerhalb weniger Monate knapp 30 Tiere geworden.
Großes Leid ersparen
Eine rechtzeitige Kastration der Katzen hätte laut TI geholfen den Bestand zu verringern, den Tieren Leid und der Kommune Geld für Fundtiere und deren Nachkommen zu ersparen, so die Tierschützerinnen.Eine Hauptaufgabe des Vereins bestehe bereits seit Jahren darin, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten (ohne Tierheim) nimmt die TI Katzen auf, pflege sie, wenn nötig, gesund und sorge für eine bessere Zukunft. Eine finanzielle Unterstützung finde leider nur punktuell statt, so in Knetzgau, Eltmann oder Zeil.
Die Tierschutzinitiative Haßberge empfehle den Kommunen bei der zuständigen Stelle, dem Landratsamt Haßberge, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen durchzusetzen, damit solche Probleme wie in Burgpreppach irgendwann der Vergangenheit angehören. "Die Frage, wer Rechnungen von kranken Katzen zahlen müsse, stellt sich dann gar nicht mehr", so Karin Kraus, die anfügt: "Jede Streuner-Katze hatte ursprünglich irgendwann ein zu Hause."
Als Beispiel führt sie Erfahrungen an, die in Knetzgau gemacht wurden. "Dort sind aus unserer Sicht die Kosten für Fundkatzen rückläufig. Es wird aber seit Jahren auch fleißig kastriert. Dem ungewollten Katzennachwuchs bleibt damit viel Leid erspart."