Ein normaler Privatkauf oder günstige Hehlerware unter der Hand? Darum ging es am Amtsgericht in Haßfurt. Beschuldigt war ein 23-Jähriger aus dem Landkreis.
Für 30 Euro schien es dem jungen Mann, der sich vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste, ein feines Schnäppchen zu sein: Den Wert des Ghettoblasters, so sagte der 23-Jährige vor Gericht, habe er auf "etwa 100 Euro" geschätzt, weil das Gerät aber einige Kratzer "vorne dran und an den Seiten" hatte, handelte er den Verkäufer sogar auf die besagten 30 Euro herunter, ursprünglich wollte der etwa 50 Euro dafür nehmen. Problem allerdings: Der Ghettoblaster war geklaut. Und zwar aus dem Sportheim des TSV Westheim, in das im Juli 2016 eingebrochen worden war.
"Ich habe davon nichts gewusst", sagte der Angeklagte, dem die zuständige Staatsanwaltschaft in Bamberg vorwarf, "ein Gerät, das ein anderer gestohlen hat" erworben zu haben, und sah den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Die Anklage geht bei dem Gerät von einem Wert von 150 Euro aus.
"Dachte, das ist ein Junkie"
Der 23-jährige Beschuldigte beteuerte jedoch mehrfach, dass er keine Ahnung davon hatte, dass es sich um Diebesgut handelte. Vielmehr glaubte er, dass der Verkäufer, den er seinen Aussagen zufolge über einen Bekannten kennengelernt hatte, schlicht ein paar seiner persönlichen elektronischen Geräte verkaufen wollte, weil er pleite war: "Ich dachte halt, das ist ein Junkie und er braucht Geld", erklärte der 23-Jährige. Er wisse, wie so jemand ausschaue, er habe solche Menschen schon kennengelernt, und der besagte Verkäufer habe genau diesen Eindruck bei ihm erweckt.
Staatsanwalt Stephan Jäger fragte nach: "Wie kommt er dazu, Sie zu fragen, ob Sie Elektrogeräte kaufen wollen?" Und dass ein Junkie auch mal etwas verkaufe, das aus illegalen Quellen stamme "ist Ihnen nie in den Sinn gekommen"? - "Naja, das kann man sich schon denken", räumte der Angeklagte ein. In diesem Fall habe er aber nicht davon ausgehen können, dass er geklaute Ware angeboten bekomme: Ein Bekannter habe ihm gesagt, dass er jemanden kenne, der ein paar elektronische Geräte verkaufen möchte: einen alten Fernseher, einen Föhn und einen Ghettoblaster mit Kratzern. "So einen Ghettoblaster suche ich schon lange. Den würde ich nehmen", so in etwa habe er sich nach der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer verständigt. Einen Kaufvertrag habe es nicht gegeben.
Der Anwalt des Angeklagten, Tilman Fischer, wies noch einmal daraufhin, dass auch das Warenangebot des Verkäufers nicht besonders üppig gewesen sei, also hier nicht von einem Basar für Elektrogeräte die Rede sein könne. Für seinen Mandanten habe es sich augenscheinlich um einen ganz normalen Privatkauf gehandelt. Richterin Ilona Conver fragte den Angeklagten schließlich, wie denn der Verkäufer ausgesehen habe. "1,80 groß, ziemlich schlank gebaut, Narbe unterm Auge, fast keine Haare auf dem Kopf", beschrieb ihn der 23-jährige Angeklagte. Zudem habe der Mann mit osteuropäischem Akzent gesprochen, auch einen Vornamen nannte der Angeklagte.
Es soll nachermittelt werden
"Es könnte sein, dass ich ihn kenne", sagte Richterin Conver. Ein Polizist, der die Verhandlung als Zuhörer verfolgte, warf dann ein, auch er glaube, jemanden zu kennen, auf den diese Beschreibung zutreffe. Staatsanwalt Jäger sagte, es würde Sinn machen, diese Person erst einmal zu ermitteln und die Hauptverhandlung auszusetzen. Das tat die Richterin dann auch: "Zu Zwecken der Durchführung von Nachermittlungen wird die Hauptverhandlung ausgesetzt."