Eberns neue Verkehrsregelung
Autor: Ralf Kestel
Ebern, Donnerstag, 08. August 2013
Mit der Segnung der Umgestaltung von Eberns Westzufahrt am Freitag, 23. August, erfolgt eine Zäsur. Die Staatsstraße wird auf die Verteilerspange umgelegt und in der Neubrückentorstraße wie auch der gesamten Innenstadt gilt eine neue Vorfahrts-, Tempo- und Parkregelung.
"Eure Straße ist aber richtig schön geworden." Fritz Welker schaut noch übers Lenkrad hinaus, wenn er in Richtung Sandhof steuert. Fast eineinhalb Jahr war das kaum möglich, weil die Umgestaltung der Neubrückentorstraße den Durchgangsverkehr ausbremste. Mit der Gestaltung meinte Welker vor allen Dingen das Pflaster der Gehwege, das auch bei den Anliegern ankommt, weil leicht bequem zu begehen und mit dem Besen angenehm zu kehren.
Die Anlieger, soweit die Häuser überhaupt noch bewohnt sind, scheinen zufrieden, auch wenn sie für die Nebenanlagen, zum Teil kräftig zur Kasse gebeten wurden. Die Schlussabrechnung fehlt aber noch, ebenso wie ein paar Bäume, die das Straßenbild weiter aufwerten sollen.
Doch die Zustimmung zur Gestaltung lässt sich daran ablesen, dass in Privatinitiative bereits Grünanlagen gepflanzt wurden und gepflegt werden sowie die Kosten für einen Baum übernommen
Einweihung am 23. August
Die Arbeiten sind also so gut wie abgeschlossen. Ein Grund zum Feiern? Die Verwirrung dürfte zunächst gewaltig ausfallen, denn am Freitag, 23. August, bricht um 15 Uhr ein neues Zeitalter für Verkehrsteilnehmer an, die in die Altstadt fahren. Ab diesem Zeitpunkt wird die verkehrsberuhigte Zone, über die seit Jahrzehnten debattiert und gestritten wurde, eingeführt.
Die Diskussionen um die beste Lösung dürfte damit nicht beendet sein, wenn Erster Bürgermeister Robert Herrmann (CSU) nach der Segnung von neu gestalteter Neubrückentorstraße und Parkplatz Untergasse zur Tat schreitet, um die entsprechenden Hinweisschilder der Innenstadtzone zu enthüllen.
Nur noch Tempo 30 erlaubt
Ab diesem Zeitpunkt treten mehrere Veränderungen in Kraft: Im gesamten Altstadtbereich rund um den Marktplatz und von Klein-Nürnberg bis zum Angerbach darf nur Tempo 30 gefahren und nur noch auf den markierten Stellflächen geparkt werden. Die gravierendste Umstellung: An jeder Einmündung gilt die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel. Da muss so mancher Autofahrer umdenken, wenn ein von rechts aus der Unter- oder Braugasse kommender Verkehrsteilnehmer plötzlich beachtet werden muss, was Jahrzehnte lang nie der Fall gewesen war. Zwar kamen die Extrem-Ansätze, wie Fußgängerzone oder Einbahnregelung, nicht zum Tragen, aber die Umstellung ist doch gravierend.
Darüber ist sich auch Bürgermeister Robert Herrmann im Klaren. Mehrfach hat er bei den letzten Bürgerversammlungen drohendes Ungemach anklingen lassen: "Damit werden wir noch viel Spaß haben", sagte das Stadtoberhaupt ironisch und versicherte im Stadtrat auch, an den entscheidenden Tagen "nicht im Urlaub zu sein".
Die Baufirma ist am Dienstag abgezogen, zwei drei Lampen fehlen noch, die Kabelschlingen liegen aber schon bereit. Und auch die juristischen Fallstricke scheinen gelöst, da der Termin für die Verkehrsfreigabe feststeht.
Denn die wird erst möglich, wenn die Westeinfahrt von der Staat- zur Ortsverbindungsstraße abgestuft ist. Im Gegenzug geht die Verteilerspange ans Staatliche Bauamt über, die künftig die Verkehrsströme von Ebern in Richtung Sandhof/Unterpreppach aufnehmen soll. Deswegen wurden in der Neubrückentorstraße die Fahrbahnbreite verringert und Übergangspflasterungen vorgesehhen, um die Attraktivität für den Durchgangsverkehr zur verringern.
Die angepeilte Umwidmung der einstigen Durchgangsstraße und der damit verbundene "Trassentausch" zwischen Stadt und Staat führte auch dazu, dass im Vorfeld sämtliche Brücken durch das Bauamt renoviert und stabilisiert wurden, so dass beim Übergang tadellose Verhältnisse bestehen.
Dass das Bauamt bis zuletzt ein Mitspracherecht hatte, zeigt sich an der Tatsache, dass die aufgestellten Halterungen für die Zonenschilder nicht aufgestellt werden durften und sogar die gebohrten Löcher wieder verschlossen werden mussten.
Das Altstadt-Verkehrskonzept ist erst umsetzbar, wenn sich das staatliche Bauamt von den Altstadtstraßen zurückgezogen hat. Dann ist die nächste staatliche Behörde gefordert: die Polizei.