Ebelsbach will sich für Hochwasser rüsten
Autor: Günther Geiling
Ebelsbach, Donnerstag, 23. Juli 2020
Ebelsbach will sich rüsten für Überflutungen. Dazu soll ein "Hochwasser-Audit" durchgeführt werden.
Erneut stand im Ebelsbacher Gemeinderat ein Bebauungsplan auf der Tagesordnung. Diesmal aber nicht für ein neues Baugebiet, sondern für das Baugebiet "am Ebelsbach", in dem die Bebauung nahezu schon abgeschlossen ist. Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes sollen aber die tatsächlichen Verhältnisse städtebaulich abgebildet werden, denn nur so ist eine rechtssichere Abrechnung der Erschließungsbeiträge in der "Badergasse" in Ebelsbach möglich.
Bürgermeister Martin Horn informierte, dass man in der Badergasse den Umgriff neu gestaltet habe und in der Sackgasse auch einen Wendehammer anbaue. Wie Sachgebietsleiter Mathias Stretz weiter erläuterte, sei im Bereich der Badergasse in der Realität aber auch anders gebaut worden. Um die Baumaßnahmen rechtlich umlegen zu können, sei nun eine zweite Änderung des Bebauungsplanes mit einem Änderungsbeschluss erforderlich.
Der Geltungsbereich dieser Änderung umfasst im Wesentlichen die Badergasse und die Georg-Schäfer-Straße mit den Hausnummern 14, 18, 20, 20 a und 28 sowie das Rosengäßchen 6. Dass man erst jetzt zu dieser Änderung komme, liege daran, dass die Badergasse früher einmal bis zum Rosengäßchen durchgebaut werden sollte. Dies sei aber dann auf Eis gelegt worden.
Die Änderung des Bebauungsplanes könne nun aber im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handle und eine Grundfläche von weniger als 20 000 Quadratmeter festgesetzt werde. Betroffen sei eine Gesamtfläche von 16 308 Quadratmetern. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange könne unterbleiben. Allerdings sei der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Entsprechend sei die Verwaltung zur Bekanntmachung und zur Durchführung der entsprechenden Auslegung zu beauftragen. Dem stimmte der Gemeinderat einmütig zu.
Zusätzlich auf die Tagesordnung brachte der Bürgermeister einen Bauantrag in der "Lohwiese" ein, wo ein Grundstück mit der Baubindung für fünf Jahre zu bebauen war, der Bauwerber aber hier im Gewerbegebiet in seinem Plan auch eine Betriebsleiterwohnung errichten will. "Ich kann nur aus der Vergangenheit beurteilen, wie schwierig das ist, aber der Bauherr will das probieren", meinte Horn.
Pizzeria im Erdgeschoss
Im Erdgeschoss soll ein Gastraum für eine Pizzeria mit Küche und Lagerraum entstehen und im Obergeschoss eine Betriebsleiterwohnung. Bausachgebietsleiter Stretz stellte auf Nachfragen fest, dass ein Gewerbegebiet eben vorwiegend für Gewerbe vorgesehen sei. Früher sei man großzügiger mit Betriebsleiterwohnungen umgegangen. Das Landratsamt habe aber seine Rechtsauffassung geändert, weil es immer wieder zu Schwierigkeiten gekommen sei mit Lärmemissionen.
Gerald Makowski meinte: "Eigentlich müssten wir froh sein, wenn jemand baut." Helmut Schöpplein vertrat die Auffassung: "Wenn ein Sinneswandel im Landratsamt eingetreten ist, muss es ja bei uns nicht so sein." Bürgermeister Martin Horn äußerte sich ähnlich: "Es wird nicht einfach sein, aber eigentlich kann man es ihm doch nicht versagen. Was derzeit im Landratsamt abgeht, ist hanebüchend". Schließlich erteilte das Ratsgremium im Vorgriff dem Bauvorhaben einmütig sein Einvernehmen.