Ebelsbach stellt die Rechtsfrage
Autor: Günther Geiling
Ebelsbach, Donnerstag, 02. Juni 2016
Im Gemeinderat erläuterte Bürgermeister Walter Ziegler, warum die Konfrontation mit den Nachbargemeinden weiter geht.
Sechs Bauanträge und der Zuschussantrag (1000 Euro) für die Orgel in Schönbach standen auf der Tagesordnung des Gemeinderats Ebelsbach am Mittwochabend. Ausgiebig debattiert wurde dann aber über einen Punkt, den Bürgermeister Walter Ziegler (BNL) aus der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich vorzog: Es ging um die Frage, einen Anwalt zu beauftragen, die Gemeinde in der Sache Grundbuchberichtigung für das Schulgrundstück und in der Vermögensauseinandersetzung für die Schulanlage zu vertreten.
Der Hintergrund: Seit Monaten schwelt eine Auseinandersetzung unter den Gemeinden Ebelsbach, Breitbrunn, Kirchlauter und Stettfeld um den Verkauf eines Grundstücks. Ist es dem Schulverband zuzuordnen oder der Gemeinde Ebelsbach?
Als Vertreter der Gemeinde Ebelsbach ist Bürgermeister Walter Ziegler der Auffassung, das Grundstück ist Ebelsbach zuzurechnen.
Im Hauptschulverband Ebelsbach wurde jüngst mit Stimmenmehrheit von Breitbrunn, Kirchlauter und Stettfeld beschlossen, das Eigentum am Grundstück an der "Oberen Heuernte" zu beanspruchen und beim Amtsgericht Haßfurt den Antrag auf Berichtigung des Grundbuches zu stellen.
Im Gemeinderat Ebelsbach wurde das Thema öffentlich behandelt, was Vertreter der CSU-Fraktion begrüßten. Bürgermeister Walter Ziegler erinnerte, dass der Gemeinderat am 28. Oktober 2015 nichtöffentlich über den Sachverhalt informiert worden sei. Es folgten weitere Informationen, die Meinung der Rechtsaufsicht am Landratsamt sei eingeholt worden. Anfangs waren die vier Bürgermeister übereingekommen, einen Außenstehenden mit einem Gutachten zu beauftragen; das Ergebnis, hieß es, werde von allen vier Bürgermeistern anerkannt. Ein ehemaliger Mitarbeiter im Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Haßberge widmete sich dieser Aufgabe: Gehört das Grundstück nun dem Vorgänger des Ebelsbacher Schulzweckverbands oder der Gemeinde?
"Nicht rechtsrelevant"
In der Gemeinderatssitzung erklärte Ziegler, man könne hier nicht von einem Gutachten sprechen, sondern höchstens von einer Stellungnahme einer Person über einen Sachverhalt, "also nicht rechtsrelevant. So ist auch die Aussage der Rechtsaufsicht", betonte Ziegler. Und er stellte fest, es seien zwei Stellungnahmen erarbeitet worden.
Die erste sieht in der Gemeinde den Rechtsnachfolger für das Grundstück, für das der damalige Schulverband Ebelsbach-Gleisenau-Schönbach im Grundbuch steht. Die zweite Stellungnahme behandelt auch die Frage der Vermögensauseinandersetzung. Hier sei nachgewiesen worden, dass schon 1965 Gelder vom Schulverband an die Gemeinde Ebelsbach geflossen seien; später auch weitere Zahlungen für Erschließungsmaßnahmen. Festgestellt wurde ein Restwert dieses Grundstücks (244 419 DM, also 124 669 Euro). Einer der anderen drei Bürgermeister (Gertrud Bühl, Breitbrunn, Karl Heinz Kandler, Kirchlauter, Alfons Hartlieb, Stettfeld) bezeichnete diese Basis als Ausgangspunkt - als "Almosen - für die übrigen drei Gemeinden" und nicht akzeptabel.
Millionenkosten mitgetragen
Immerhin wurde die Schule mit über zwölf Millionen Mark durch den Hauptschulverband saniert. Über Jahre waren diese Kosten per Schulverbandsumlage mit rund 5000 Euro pro Schüler auf die Kommunen umgelegt worden. Noch immer hat man 1,6 Millionen Euro Schulden. Die mit dem Geld aus dem Grundstücksverkauf für alle gesenkt werden könnten, wie die anderen drei Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft meinen.
Bauinteressent steht vor der Türe
Beschlossen hatte der Gemeinderat Ebelsbach bereits, einen Teil des unbebauten Schulgeländes an einen privaten Träger zu verkaufen, der dort ein Pflegeheim errichten will. Dabei war man über den Besitzeintrag im Grundbuch gestolpert. Und das bremste das Vorhaben ab.
Ziegler erinnerte daran, dass es erste Überlegungen gab, die Gemeinde Ebelsbach einzutragen und die erlösten Grundstückskosten an den Schulverband zum Abtragen seiner Schulden (noch 1,6 Millionen Euro) abzugeben."Aber wenn man eigentlich als Gemeinde selbst Eigentümer ist, wäre das ja hirnrissig gewesen", beschrieb Walter Ziegler den Ebelsbacher Standpunkt. Und: "Der Hauptschulverband war nie allein Eigentümer des Grundstückes, sondern immer auch der Grundschulverband und der Hauptschulverband. Im letzten Schulverbandsausschuss wurde nun mit 3:1 Stimmen gegen meine Stimme abgestimmt, dass der Hauptschulverband beantragt, dass er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird."
Christian Zehendner (CSU) erklärte, er hätte es befürwortet, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ziegler hielt dem entgegen: "Es ist das ureigenste Recht der Gemeinde, das Grundbuch berichtigen zu lassen, wenn wir noch dazu meinen, dass wir Besitzer und rechtmäßiger Nachfolger des Schulverbandes sind. Uns bleibt gar nichts anderes übrig. Alles andere würde uns strafbar machen."
Erblast aus der Vergangenheit
Es schloss sich eine rege Diskussion an. Helmut Zirnsak (BNL) stärkte Ziegler den Rücken: "Ein Zurück kann es jetzt nicht mehr geben, sonst kommen wir im Leben nicht zu einer Klärung. Wir haben hier Erblasten aus der Vergangenheit übernommen und die sind nur gerichtlich zu klären." Hedi Kraft meinte: "Wie kann ein Kreditgeber einem Schulverband einen Kredit geben, wenn dieser nicht im Eigentum steht?" Dazu meinte Ziegler: "Den Hauptschulverband gibt es seit 1978. Wenn Banken so nachlässig waren und nicht nachgefragt haben, dann ist das deren Sache." Helmut Schöpplein (CSU) war dafür, dass Ebelsbach eingetragen würde: "Egal, ob dies für andere zum Nachteil ist oder nicht." Für Martin Horn (SPD) ist es eine frühere Entscheidung, die ohne Rechtssicherheit getroffen worden sei.
Walter Ziegler informierte, was die Gemeinden nach Schätzungen als Restbuchwert zu erwarten haben: Breitbrunn 27 000 Euro, Stettfeld 29 000 Euro, Kirchlauter 39 000 Euro.
Letztlich wurde dann doch nichtöffentlich abgestimmt: Dass der Rechtsanwalt qualifiziert genug ist, um die Ebelsbacher Interessen zu vertreten (danach hatte Susanne Langer, CSU, gefragt) konnte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Zufriedenheit geklärt werden, wie eine Nachfrage am nächsten Tag ergab.
Orgelerneuerung
Ein Antrag des Pfarramts Ebelsbach auf Bezuschussung einer Orgel für die St.-Jakobus-Kirche in Schönbach wurde positiv beschieden. Ebelsbach übernimmt mit 1000 Euro zehn Prozent der Gesamtkosten. Pfarrer Mathias Rusin hatte beschrieben, dass die alte Schönbacher Ahlborn-Orgel nach 30 Jahren Altersschwäche zeige. Die elektrische Tonerzeugung und die Klangqualität der Lautsprecher hätten nachgelassen; die Platzierung der großen Lautsprecher direkt auf der Emporenbrüstung in der denkmalgeschützten Kirche sei nicht zufriedenstellend. Die 120 Katholiken in der Filialgemeinde wollten daher eine neue Digitalorgel anschaffen und entschieden sich für die "KV Johannus Ecclesia T 150" mit 26 Registern. Florian Mayer (BNL), selbst Orgelspieler und bei der Beratung tätig, ergänzte, dass damit die Beschallung optisch ansprechend über die Kirchendecke erfolgen könne. Schönbach erhält zu den Gesamtkosten von 10 116 Euro einen Zuschuss der Diözese von 3000 Euro; der Rest sind Eigenmittel (3116 Euro) und Spenden sowie Eigenleistungen von 3000 Euro.
Steinbruch
Unter den Bauanträgen gab es einen Antrag auf einen Vorbescheid für die Umnutzung eines Bürogebäudes in eine Enoteca (Vinothek) bei Schönbach in einem ehemaligen Steinbruch. Geplant sind Räume zur Verkostung und zum Verkauf von Wein; auch Imbisse sollen gereicht werden. Der Gemeinderat hatte keine Einwände, das Landratsamt muss das Vorhaben prüfen.
Straßenausbau
Zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Rudendorf berichtete Walter Ziegler von einem Behördengespräch. Gehsteige, Versorgungsleitungen, Schachtdeckel sollen einbezogen werden; die Detailplanung erfolgt demnächst.