Durchfahrtverbot erhitzt Gemüter
Autor: Helmut Will
Ebern, Donnerstag, 15. Januar 2015
Im Eberner Stadtteil Heubach ignorieren offenbar Verkehrsteilnehmer immer wieder ein bestehendes Durchfahrtverbot zur B 279.
Regen und böiger Wind begleiteten die Mitglieder des Bauausschusses der Stadt Ebern bei ihren zwei Außenterminen, die sie zu Fuß innerhalb der Stadtmauern bewältigten. Probleme scheint es in der Hummelgasse in Stadtteil Heubach zu geben, wo sich Verkehrsteilnehmer nicht an das Durchfahrtverbot halten. Diese Straße ist nur für Anlieger frei gegeben.
Bürgermeister Jürgen Hennemann erläuterte, dass es sich bei dieser Straße um einen öffentlichen Feld- und Waldweg handele und dieser nicht als Durchgangsstraße von der Straße "Gartenäcker" in Heubach zur B 279 oder umgekehrt genutzt werden dürfe. Auch Anwohner hätten sich über unzulässigen Fahrverkehr schon mehrmals beschwert. Deshalb habe man mit der Polizeiinspektion Ebern Kontakt aufgenommen und ihm sei von dort mitgeteilt worden, dass in zurückliegender Zeit vereinzelt gebührenpflichtige Verwarnungen und gegen Uneinsichtige Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Auf Anfrage teilte der stellvertretender Leiter der PI Ebern, PHK Weinkauf, mit, dass Verwarnungen sporadisch ausgesprochen wurden und die Polizei auch künftig ein Auge darauf haben werde, dass die Hummelgasse im betreffenden Bereich nicht unzulässiger Weise als Abkürzung genutzt wird.
Wie der Bürgermeister weiter sagte, sei die Straße im Zuge des Umbaus der Kreuzung an der B 279 vermehrt als Ausweichstrecke frequentiert worden. Er hegt die Hoffnung, dass das ein Ende habe, wenn der Kreuzungsumbau fertig gestellt ist. Allerdings gelte, dass die Straße nur von Anliegern, in diesem Fall von Landwirten zur Feldbewirtschaftung und Personen die zum Sportplatz oder Friedhof wollen, befahren werden darf.
Der Rathauschef verwies darauf, dass vor allem das Ein- oder Ausfahren von der Hummelgasse in die B 279 aufgrund der dortigen Sichtverhältnisse, eine Gefahrenquelle darstelle. Hennemann: "Ich möchte nicht, dass dort Bürger zu Schaden kommen oder auch mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden und appelliere deshalb an alle, die Hummelgasse im betreffenden Bereich nicht unzulässiger Weise zu nutzen." In der Ortsdurchfahrt von Heubach, die teilweise Kreis- teilweise Ortsstraße ist, soll nach Abschluss der Dorferneuerung eine Regelung mit dem Landratsamt erfolgen.
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