Drogenprozess: Knetzgauer zu Haftstrafe verurteilt

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Eine psychische Abhängigkeit von Betäubungsmitteln wie zum Beispiel dem in Marihuana enthaltenen Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), war bei dem verurteilten Knetzgauer für das Gericht ersichtlich, er bekommt eine Therapiemöglichkeit. Das Bild ist ein Symbolfoto und zeigt einen Kannabis-Konsumenten mit einem Joint. Foto: Torsten Leukert/dpa
Eine psychische Abhängigkeit von Betäubungsmitteln wie zum Beispiel dem in Marihuana enthaltenen Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), war bei dem verurteilten Knetzgauer für das Gericht ersichtlich, er bekommt eine Therapiemöglichkeit. Das Bild ist ein Symbolfoto und zeigt einen Kannabis-Konsumenten mit einem Joint. Foto: Torsten Leukert/dpa

Weil er mit Drogen offenbar ausgiebig handelte, muss ein 27-Jähriger aus Knetzgau ins Gefängnis. Das Gericht eröffnete dem Mann aber noch eine Chance.

Vorsitzender Richter Manfred Schmidt war überzeugt, dass der 27-jährige Knetzgauer längere Zeit in der Szene aktiv war und auch ausgiebig mit Drogen gehandelt haben muss. Anders ließen sich die 55 000 Euro in einem Schließfach einer Haßfurter Bank nicht erklären, mit ein paar kleinen Geschäften zur Finanzierung des Eigenbedarfs sei es nicht getan, "wir müssen davon ausgehen, dass es dem Gelderwerb gedient hat", sagte Richter Schmidt gestern bei dem Prozess am Landgericht Bamberg.

Aber: Wie lange oder wie ausgiebig der 27-Jährige tatsächlich mit Drogen gehandelt hat, war nicht Bestandteil des Verfahrens. Manfred Schmidt: "Sie wissen selber, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben." Schließlich musste sich das Gericht auf das beschränken, was durch die Ermittlungen ans Tageslicht gekommen war, als der 27-Jährige im vergangenen Jahr aufgeflogen ist. Bei der Verurteilung spielten also andere Dinge eine Rolle: Ein Geständnis, ein Baseballschläger, eine Vertrauensperson namens "Sonja" (deren wahre Identität von der Staatsanwaltschaft geheim gehalten wird, die Person hat mit ihren Aussagen gegenüber der Polizei aber im Februar 2016 die Ermittlungen in Gang gebracht), Telefonüberwachung, rund 300 Gramm Marihuana, fast 100 Gramm Haschisch, zwölf Gramm Amphetamin sowie ein Gutachten, dass bei dem Knetzgauer "eine gewisse Unfähigkeit, ohne Suchtmittel auszukommen", nahelegt.


Therapie durchstehen

Letzterer Punkt sollte dem Angeklagten schließlich auch einen Ausweg bieten: Zwar verurteilte Richter Manfred Schmidt den Knetzgauer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes von Betäubungsmitteln, allerdings hat der 27-Jährige die Chance, über eine Therapie seine Haftstrafe erheblich zu verkürzen. "Wenn Sie die durchstehen, sind Sie relativ früh wieder raus", sagte Schmidt. Dazu muss der Verurteilte in einer Entziehungsanstalt eine zwölf bis vierzehnmonatige Therapie machen. Zwar hat das Gericht angeordnet, neun Monate Haft "vorweg zu vollstrecken", aber nachdem der Knetzgauer seit Ende August 2016 in Untersuchungshaft sitzt, wird ihm diese Zeit angerechnet. So kann er im Juni mit der Therapie beginnen. Steht er die nicht durch, sitzt er die restliche Haftstrafe ab.

Der 27-jährige Knetzgauer hatte kurz vor der Urteilsverkündung versichert, dass er sich unbedingt bessern möchte. "Es tut mir leid, was ich gemacht habe. Ich habe echt ein Problem mit diesen scheiß Drogen. Ich will alles dafür tun, um davon wegzukommen", sagte er und brach in Tränen aus, als es um seine Familie ging: Bei ihr wolle er sich aufrichtig entschuldigen, auch bei seiner jetzigen Freundin. Er wolle sich unbedingt bessern, das sei er allen schuldig, "vor allem meiner Tochter".

Rückschau: Bei der Durchsuchung der Knetzgauer Wohnung des Angeklagten am 30. August 2016 fanden die Ermittler rund 300 Gramm Marihuana, einen Baseballschläger sowie in einem Kellerabteil noch fast 100 Gramm Haschisch und zwölf Gramm Amphetamin, jeweils "von überdurchschnittlicher Qualität". Die 55 000 Euro aus dem Bank-Schließfach ordnet die Staatsanwaltschaft Drogengeschäften des Angeklagten zu. Dazu machte der Mann keine Angaben, willigte aber gestern ein, dass das Geld der Staatskasse zugeführt werden kann.

Lange Zeit stand die Frage im Raum, inwiefern der Knetzgauer die Drogen auch selbst konsumiert hat, was für das Urteil und vor allem die Therapiemöglichkeit von großer Bedeutung war. Ursprünglich war die Anklage, vertreten durch Staatsanwalt Markus Reznik, nur von Handeltreiben und bewaffnetem Handeltreiben (Baseballschläger) mit Betäubungsmitteln ausgegangen. Eine Haarprobe brachte keine eindeutigen Ergebnisse in Bezug auf zurückliegenden regelmäßigen Drogenkonsum des Knetzgauers. Weil aber gestern Christoph Mattern, Neurologe und Facharzt für Psychiatrie, in seinem Gutachten für das Landgericht Bamberg feststellte, dass bei dem Knetzgauer "ein gewisser Bedarf zur Steigerung mit Psychopharmaka" zu bestehen scheint, ordneten Staatsanwaltschaft und schließlich auch das Gericht ein Viertel der gefundenen Drogen dem Eigenbedarf zu.


Keine Persönlichkeitsstörung

Eine Persönlichkeitsstörung liegt laut Mattern bei dem Knetzgauer nicht vor: "Er ist intelligent, strukturiert." Der Anwalt des 27-Jährigen, Joachim Voigt, hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtstrafe von drei Jahren gefordert, stimmte aber nach kurzer Absprache mit seinem Mandanten dem Urteil zu. Ebenso die Staatsanwaltschaft, das Urteil ist somit rechtskräftig.