Dreister Diebstahl in Ebelsbach
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Mittwoch, 24. Juli 2013
Das Amtsgericht in Haßfurt verhängte gegen einen dreisten Ladendieb eine Bewährungsstrafe. Der 35-Jährige hatte Waren im Wert von fast 400 Euro aus einem Supermarkt in Ebelsbach transportiert - an der Kasse vorbei.
"Ihr Vorgehen", hielt Richter Roland Wiltschka in seiner Urteilsbegründung dem Angeklagten vor, "war an Dreistigkeit nicht zu überbieten". Frei nach dem Motto "Frechheit siegt" hatte ein 35-Jähriger in einem Ebelsbacher Supermarkt einen randvollen Einkaufswagen, in dem sich Waren im Wert von 378,64 Euro befanden, einfach raus zu seinem Auto geschoben. Die Kasse ließ er links liegen. Diesen Diebstahl ahndete das Amtsgericht in Haßfurt in einem Strafprozess nun mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, wobei die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt wurde.
Der unverfrorene, aber misslungene Coup ereignete sich am Samstagvormittag des 13. April dieses Jahres gegen 11 Uhr. In dem Wagen befanden sich sowohl Lebensmittel und alkoholische Getränke als auch höherwertige Artikel wie Batterien. Eine aufmerksame Mitarbeiterin des Marktes bemerkte, was da vor sich ging, und informierte schnurstracks ihren Chef.
Der kleine Sohn war dabei
Auf dem Firmenparkplatz stellten sie gemeinsam den Dieb, der von seinem sechsjährigen Sohn begleitet wurde. Sie erwischten ihn sozusagen in flagranti, denn er stand bei seinem etwa 30 Meter vom Eingangsbereich entfernt stehenden Auto und hatte damit begonnen, die geklauten Waren einzuladen. Widerstandslos ging er anschließend mit ins Büro des Marktleiters und wartete, bis die alarmierte Polizeistreife anrückte.
Auf sein Verhalten angesprochen, präsentierte der Angeklagte folgende Story: Er habe im Markt bemerkt, dass er nicht genug Geld dabei hatte. Also wollte er seine Frau suchen, die zwischenzeitlich den Discounter verlassen hatte, um sich von ihr Geld geben zu lassen. Nur deshalb habe er mit dem vollen Wagen den Einkaufsmarkt verlassen. Diese Geschichte nahmen ihm weder der Richter noch Staatsanwalt Christopher Rosenbusch ab.
Sechs Vorstrafen
Der Vertreter der Anklage wertete die Einlassung des am Untermain wohnenden Mannes als typische Ausrede. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte bereits sechs Vorstrafen hat und schon drei Mal wegen Diebstahls verurteilt worden ist, plädierte er auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er begründete dies damit, dass bisherige Bewährungsstrafen den Angeklagten offenbar nicht davon abgehalten hätten, weitere Straftaten zu begehen.
Ganz so drastisch fiel das Urteil nicht aus - vor allem deshalb, weil der dreifache Familienvater eine Arbeitsstelle hat. Eine Geldstrafe verhängte der Richter zwar nicht, allerdings muss der Langfinger die Gerichtskosten tragen.
Noch im Gerichtssaal in Haßfurt wurde der Richterspruch rechtskräftig, weil sowohl der Staatsanwalt als auch der Verurteilte darauf verzichtet haben, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Ein solcher Schritt, erkannte der Dieb resigniert, aber zutreffend, "wird nichts nützen".