Diebstähle und Einbrüche in Serie
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Samstag, 17. Sept. 2016
Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte gegen eine 43-jährige Frau, deren Drogenproblem sie offenbar in die kriminelle Szene abgleiten ließ.
43 Jahre alt ist die Angeklagte, und sie hat schon einiges auf dem Kerbholz. Das wurde deutlich, als sie am Freitag zu ihrem neuerlichen Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt von Polizeibeamten in Handschellen aus der Justizvollzugsanstalt in Bamberg vorgeführt wurde. Insgesamt acht Diebstahls- und Einbruchsdelikte warf ihr die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor, die sie in der Zeit von März bis Juni 2015 begangen haben soll. Zu einem Urteilsspruch kam es gestern allerdings nicht.
Ihre Pflichtverteidigerin, die Rechtsanwältin Mareen Basler, sagte auf Frage von Richterin Ilona Conver, dass sie ihrer Mandantin geraten habe, alles zuzugeben, was sie tatsächlich begangen hat. Ein Drogenproblem sei der Grund, weshalb sie Straftaten begangen habe, äußerte die Verteidigerin - um dann sogleich um eine kurze Unterbrechung zu bitten.
Polizeibeamtin im Zeugenstand
Als Zeugin wurde eine Polizeibeamtin aus Bamberg vernommen, die mit der Sachbearbeitung betraut war. Sie hatte, wie während ihrer Vernehmung deutlich wurde, einen enormen Ermittlungsaufwand betrieben. Fall für Fall konnte die Ermittlerin dem Gericht schildern, und sie legte Beweise vor. So sei die Angeklagte bei einigen Straftaten in Märkten durch eine Videokamera gefilmt worden, in einem anderem Fall habe man in dem Auto, das sie unberechtigterweise benutzt und ohne Fahrerlaubnis gefahren habe, einen Parkausweis gefunden, der aus einem Kellerabteil in Bamberg entwendet worden
war. Da man bei ihr weiter einen Schlüssel fand, der dem Endoskopiebereich des Krankenhauses in Höchstadt zugeordnet werden konnte, bestand der Verdacht, dass sie die bei ihr gefundenen Hygieneartikel aus dem Krankenhaus entwendet hat. Sie soll auch einen mit einem Schloss gesicherten Pkw-Anhänger in Bamberg geklaut haben.Überrascht war der Besitzer eines Volvo-Oldtimers (das Fahrzeug hat einen Wert von 10 000 Euro), als er mit seinen Kindern aus den Pfingstferien zurückkam und sein Auto nicht mehr in der Garage stand. Da die Angeklagte mit einem Bekannten in seiner Garage in Bamberg vorher Sachen untergestellt habe, habe er sie nach seinem Oldtimer gefragt, sagte der Eigentümer als Zeuge aus. Diese zeigte sich unwissend. "Damals dachte ich, mein Oldtimer wird schon irgendwo in Weißrussland sein", sagte der Zeuge. Später habe die Angeklagte ihn angerufen und gesagt, er solle mal vor seiner Garage nachschauen. "Das war einige Tage später, nachdem ich mit ihr telefoniert hatte, und tatsächlich stand mein Auto da."
Die Angeklagte erklärte hierzu, dass jemand anderer mit dem Auto gefahren ist und es einen Getriebeschaden bekam. Deshalb habe sie das Auto bei einem Bekannten reparieren lassen, damit der Eigentümer nicht merken sollte, dass mit dem Auto gefahren wurde. "Ja, die Schaltung ging leichter als zuvor", stellte der Eigentümer fest. Der Bekannte bestätigte als Zeuge die Reparatur. So 700 Kilometer, meinte der Besitzer des Oldtimers, seien mit seinem Fahrzeug zurückgelegt worden. Ein weiterer Zeuge will die Angeklagte gesehen haben, als sie mit dem Oldtimer fuhr.
Von einem Einbruch in sein Kellerabteil in Bamberg wollte ein 44-jähriger Zeuge nichts mehr wissen, obwohl er selbst die Polizei gerufen hatte. "Ich plane mit der Angeklagten Verlobung und Hochzeit", sagte er. Im Übrigen seien die Sachen, die aus seinem Keller in Bamberg fehlten, auf einem Hof im Raum Königsberg wieder aufgetaucht. "Damals hatten wir uns etwas gezofft, und ich denke, sie wollte mir einen Denkzettel verpassen", sagte der Zeuge. An einer Strafverfolgung der Angeklagten hat er kein Interesse.
Wie die Richterin feststellte, gibt es ein weiteres Großverfahren gegen die Angeklagte. 13 Straftaten würden ihr dabei zur Last gelegt. Einige davon habe sie bereits eingeräumt, sagte Conver. In Absprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin verfügte das Gericht, dass die Verfahren verbunden werden. Da noch einige Zeugen und eventuell ein Gutachter zu hören sind, wurde für Oktober ein Fortsetzungstermin bestimmt. Auf ihr Urteil wird die 43-Jährige deshalb noch etwas warten müssen. Eine Bewährungsstrafe werde da sicher nicht in Betracht kommen, ließ der Staatsanwalt durchblicken.