Die Justiz mischt bei Vereinsmeiern mit
Autor: Ralf Kestel
Ebern, Mittwoch, 26. November 2014
Der Fußballtrainer einer Jugendmannschaft oder die Helfer beim Zeltlager brauchen eine Bescheinigung des Bundesamtes für Justiz über ihre Unbedenklichkeit.
Peter Z. (Name geändert) teilt sein Hobby mit vielen Gleichgesinnten im Landkreis Haßberge: Er betreut ein Fußball-Jugendteam. Seit Jahrzehnten machte er das. Spaßhaft empfiehlt er: "Immer die jüngste Mannschaften trainieren, weil da bleiben die Mütter immer jung und hübsch."
Klingt das nach Macho-Gehabe? Jedenfalls macht sich der beliebte Coach beim Umarmen seiner Schützlinge nach einem Erfolg schon so seine Gedanken, besonders wenn er Mädchen in seinen Reihen hat.
Das kritische Auge des Gesetzes wacht neuerdings verschärft über Betreuer in Sportvereinen und Jugendgruppen. Das neue Bundes-Kinderschutzgesetz erfordert die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlich Tätigen. Alle fünf Jahre muss dieser Leumund beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingeholt werden.
Wieder ein Stück mehr Papierkrieg für die Vereinsvorstände.
Kürzt Gemeinde die Zuschüsse?
Ist dies nicht der Fall, drohen zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, aber finanzielle Einbußen für den Verein.
Das Jugendamt im Landratsamt hat rund 5000 Vereine, Verbände und Dachverbände wegen der Notwendigkeit eines erweiteren Führungszeugnisses für Jugendbetreuer angeschrieben, teilte Pressesprecherin Moni Göhr auf Anfrage hin mit. "Der Rücklauf bezüglich der Kinderschutzvereinbarung beträgt mehr als zwei Drittel, liegt bei 68 Prozent."
Insgesamt fanden im Landkreis bislang fünf Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik statt. Alle Vereine, die auf das erste Anschreiben nicht reagierten, wurden nochmals angeschrieben. Für den Rücklauf wird das Jahresende 2014 abgewartet. "Im Anschluss ist es Aufgabe der Gemeinden, darüber zu entscheiden, ob eine Weigerung die Vereinbarung abzuschließen zum Verlust finanzieller Förderung führt", so die Pressesprecherin.
Nachfragen in den Gemeinden
Und wie schaut's in den Gemeinden aus? In der Gemeinde Untermerzbach wurden bisher 47 Führungszeugnisse dieser Art ausgegeben. Sie betreffen die Sparten: BRK, Kirche, Sport, Flötengruppe, Kreisjugendring, Ferienprogramm, Fischerei, Kleintierzüchter und Feuerwehr.
"Um von der Gebühr bereit zu werden, muss immer ein schriftlicher Nachweis über den besonderen Verwendungszweck vorliegen", so Maria Grell vom Einwohnermeldeamt.
Seit 1. Juni (bis 14. November) haben in Ebern wurden 132 Führungszeugnisse eingeholt, für Rentweinsdorf 21, für Pfarrweisach 23 hat Gabi Wild vom VG-Einwohnermeldeamt nachgezählt. Liegt eine entsprechende Bestätigung des Vereins vor, passiert dies kostenfrei und dauert "maximal drei Minuten". Ein kurzer, aber notwendiger Behördengang also.
Die Eingabe erfolgt direkt am Computer. "Der TV Ebern ist bisher Vorreiter, aber andere Sport- und Musikverein, Kirchengemeinden und das Rote Kreuz sind auch vertreten."
Das Führungszeugnis wird nicht ins Rathaus, sondern direkt die Privatadresse des Antragstellers geschickt.
"Das dauert drei bis vier Tage", weiß Gabi Wild, die in den ersten Wochen schon einen enormen Abstieg verspürte: "Wir haben jetzt schon zwei Drittel mehr Führungszeugnisse angefordert als im gesamten Vorjahr."
Darunter war auch Peter Z. Ihm wurde vom Bundesamt bestätigt, dass er ein ordentlicher Kerl ist, ohne Fehl und Tadel, ohne Eintrag. Das hatten die Mütter seiner Schützlinge schon immer gewusst.