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Die ersten Paare haben sich angemeldet


Autor: Brigitte Krause

Haßfurt, Mittwoch, 11. Oktober 2017

Lesben und Schwule kämpfen um gesellschaftliche Akzeptanz. Ein kleiner Mosaikstein dazu ist die "Ehe für alle", die mit dem 1. Oktober nun möglich ist.
Torten-Deko mit gleichgeschlechtlichen Paaren: Eine Umfrage unter den Standesämtern im Landkreis Haßberge ergab, dass die "Ehe für alle" durchaus gewünscht wird. Zwar gibt es in einigen Orten gar keine Nachfrage, doch in Städten und Gemeinden wie Haßfurt und Ebelsbach gibt es erste Anfragen. Gregor Fischer/dpa


In Maroldsweisach gibt es eine Anmeldung für eine Eheschließung 2018, in Haßfurt hat man in den vergangenen Tagen bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft umgewandelt in eine rechtmäßige Ehe: Wenn zwei Menschen gleichen Geschlechts sich lieben, können sie seit dem 1. Oktober eine "richtige" Ehe eingehen, und von diesem Recht machen homosexuelle Menschen im Landkreis Haßberge durchaus Gebrauch.

Lebenspartnerschaften gibt es seit 2009. Man konnte sie beim Standesamt eintragen lassen, aber auch beim Notar. Wie viele Paare letztlich den Weg zum Notar gewählt haben, das wird in einer zentralen Stelle der Notare in München dokumentiert. Mit der Neuregelung ist es umgekehrt nicht mehr möglich, nur eine Lebenspartnerschaft einzugehen.

Wie die Umfrage unter den Standesbeamten im Landkreis Haßberge ergab, hat es freilich in manchen Gemeinden nicht zur das Bekenntnis zueinander im stillen Kämmerlein, sondern schon auch schöne Feiern zur Eintragung der Lebenspartnerschaft gegeben. Erst vor Kurzem hielt Standesbeamtin Petra Felser im Eltmanner Rathaus so eine Zeremonie ab, das war allerdings noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft, wie sie berichtet. Seit Anfang Oktober wurde bei ihr eine Umwandlung beantragt, das Paar hatte sich außerhab schon das Ja-Wort gegeben und war dann nach Eltmann gezogen, wo es nun als verheiratetes Ehepaar lebt. Neue Anfragen gibt es nicht.


Ein großer Standesamtsbezirk

Das Standesamt Eltmann hat im Kreis den wohl größten Bereich zu betreuen. Es ist nicht nur Anlaufstelle für die Bürger aus Stadt und Stadtteilen, sondern auch aus den Steigerwaldgroßgemeinden Oberaurach und Rauhenebrach sowie ab 1. Januar 2018 Sand.
Der Hintergrund: In Sand hat der Gemeinderat 2016/2017 die Thematik "Übertragung der Standesamtsaufgaben an eine andere Kommune" behandelt und an Eltmann übergeben, weil ein Standesamt teuer ist. Geburten, Eheschließungen und Todesfälle müssen beurkundet werden, dazu braucht es Fachwissen und Fortbildungen. Rechtliche Bestimmungen wie Zahl und Qualifizierung des Personals, Hard- und Software sind Kostenfaktoren.

Bernd Kaiser berichtet, dass in der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach das Ambiente des Schlosses Gleisenau gerne genutzt wird. Zwei Anfragen auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft zu einer Ehe liegen ihm vor.

Freilich gab es auch Paare, die sich im Stillen das Ja-Wort gegeben haben und damit die rechtliche Absicherung des Partners festlegten. In den Gemeinden Kirchlauter, Ebelsbach, Stettfeld, Breitbrunn gibt es im Jahr zwischen 50 und 60 Eheschließungen, Jahr für Jahr sind zwei bis drei Verpartnerungen dabei gewesen. Bernd Kaiser geht davon aus, dass nun auch weitere Anfragen auf Eheschließungen kommen. Seit dem 1. Oktober endet die Zeremonie sinngemäß so: Der Standesbeamte erklärt das Paar zu "rechtmäßig verbundenen Eheleuten". Bisher hieß es bei gleichgeschlechtlichen Paaren "rechtmäßig eingetragene Lebensgemeinschaft".


Es sind Jüngere und Ältere

Die "Ehe für alle" streben laut Auskunft aus dem Haßfurter Rathaus insgesamt fünf Paare an, ein Paar will sich neu verheiraten, bei vier Paaren gibt es einen Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft ("einer ist schon vollzogen"). Es sind jüngere und ältere Menschen, es ist absolut dasselbe Verfahren wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau, im Standesamt stellt man die gleichen Fragen: nämlich nach dem Familienstand, nach einer möglichen letzten Ehe, nach dem letzten Wohnort, nach den Geburtsurkunden. Was die Menschen alle eint: die Liebe zueinander.

In Haßfurt gab es bislang 79 Eheschließungen (2016: 118; 2015: 99; 2014: 104 und 2013: 88). Bei den begründeten Lebenspartnerschaften gab es im laufenden Jahr bislang genauso viele wie im vergangenen Jahr, nämlich zwei. 2015 und 2014 gab es keine, in den Jahren davor jeweils eine und 2010/2009 wiederum keine - man sieht: Es trauen sich offenbar immer mehr gleichgeschlechtliche Paare, sich offiziell zueinander zu bekennen.

Wenngleich der Schritt in die Öffentlichkeit noch ein ganz anderer ist. Nicht nur einer der Standesbeamten berichtete davon, dass es Paare gibt, die die Verschwiegenheit vorziehen, weil ihnen bewusst ist, dass die gesellschaftliche Akzeptanz ihrer Homosexualität durchaus nicht überall gegeben ist. Kaum bis gar keine Eintragungen von Lebenspartnerschaften gab es zum Beispiel in den Standesämtern Knetzgau, Hofheim, Zeil, Sand und Ebern. Obwohl die Eberner Standesamtsleiterin Susanne Bravo davon berichten kann, dass für die Stadt heuer "ein Heiratsjahr" ist.

Die eine geplante gleichgeschlechtliche Eheschließung in Maroldsweisach ist, wie in den Worten der Standesbeamtin Yvonne Beck deutlich wird, wohl auch dem Umstand geschuldet, dass Maroldsweisach mit seiner Burgruine Altenstein einen überaus schönen Hochzeitsplatz zu bieten hat, was sich insgesamt gesehen überregional auswirkt. "Im Sommer sind 90 Prozent aller Trauungen da oben, während die Einheimischen manchmal fast eher in den Rathaussaal gehen." So kommt "Maro" auf rund 35 Trauungen im Jahr.


Ein Ausblick

Offen ist noch, ob die CSU gegen die Ehe für alle klagt. CSU-Wahlkreis-Abgeordnete Dorothee Bär sprach sich wiederholt gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus: "Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun", betont sie. Nur weil eine Form bevorzugt werde, würden Lesben und Schwule ja nicht zurückgesetzt, sagte Bär etwa bei einer Podiumsdiskussion in Bad Kissingen. Selbst homosexuelle Paare hätten ihr bestätigt, dass ihnen die Ehe für alle zu weit gehe, das habe nichts mit Toleranz zu tun.

Schon vor Verabschiedung des Gesetzes hatte man in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften viele Rechte, die Unterschiede zur Ehe wurden immer geringer. 2005 folgte eine weitgehende Angleichung im Unterhaltsrecht, der Lebenspartner war in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen. 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden dürfen. 2013 folgte das Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften, 2014 die Sukzessivadoption. Paare konnten nun nicht nur leibliche, sondern auch adoptierte Kinder des Partners ebenfalls adoptieren. Gleichgeschlechtliche Paare haben nun vor allem zwei Vorteile: Sie können sich offiziell Ehepartner nennen und besitzen das gleiche Recht, Kinder zu adoptieren wie andere Ehepaare eben auch.