Die Ebelsbacher Räte wollen keinen Präzedenzfall schaffen
Autor: Günther Geiling
Ebelsbach, Donnerstag, 24. Januar 2019
Der Gemeinderat Ebelsbach hält am Beschluss fest, der Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in der Gemarkung Schönbach nicht zuzustimmen.
Bauen im Außenbereich war seit jeher ein besonderer Fall im Baugenehmigungsverfahren, denn ein solches privilegiertes Bauvorhaben ist vornehmlich den Landwirten vorbehalten. In der Gemarkung Schönbach mit dem Weiler Schönbachsmühle soll nun eine landwirtschaftliche Halle eine Nutzungsänderung als Winterquartier für Wohnmobil, Wohnwagen und Pkw-Anhänger durch einen Nichtlandwirt erfahren.
Der Gemeinderat hatte diesem Vorhaben in einer vorangegangenen Sitzung das gemeindliche Einvernehmen versagt, während das Landratsamt Haßberge die Baugenehmigung erteilen und das gemeindliche Einvernehmen ersetzen will. Damit hatte sich der Gemeinderat zu befassen, und er stellte sich gegen die Entscheidung des Landratsamtes.
Der Gemeinderat Ebelsbach hatte am 25. Juli 2018 seine Zustimmung zu dem Bauantrag verweigert, weil das Bauvorhaben im Außenbereich liegt und der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten sei. Ausgenommen seien lediglich privilegierte Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Die Verwaltung war auch jetzt der Meinung, dass dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Belange entgegenstünden. Im Flächennutzungsplan sei der Bereich als "besonders schutzwürdige Landschaftsteile und als Bereich mit besonders schutzwürdiger ökologischer Funktion" dargestellt. Sonstige Vorhaben sollten nur im Einzelfall genehmigt werden. So aber werde der Schutz des Außenbereiches nahezu vollständig aufgegeben. Selbst eine Errichtung von "landwirtschaftlichen Hallen" von Privilegierten zum Zwecke anderweitiger Verwendungen scheine dann nicht mehr ausgeschlossen.
"Es geht um gewerbliche Nutzung"
Bürgermeister Walter Ziegler (BNL) teilte dazu mit, dass das Landratsamt in einem Schreiben mitgeteilt habe, dass es bereit sei, die Umnutzung zu genehmigen. "Wir sind aber der Meinung, dass wir mit solch einer Entscheidung eine Tür aufmachen. Hier geht es um eine gewerbliche Nutzung, und deshalb sollten wir an unserem Beschluss vom 25. Juli festhalten." Sollte das Landratsamt Haßberge der Auffassung der Verwaltung und des Gemeinderates nicht folgen, würde wohl das gemeindliche Einvernehmen durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden. Dagegen könnte man dann gerichtlich vorgehen. Vorerst wolle man aber abwarten, wie das Landratsamt entscheidet.
Gemeinderat Helmut Schöpplein (CSU) meinte, dass er schon damals dem Vorhaben zugestimmt habe. Bevor das Gebäude leer steht oder zerfällt, wäre doch eine Nutzung als Winterquartier für Fahrzeuge möglich. Er kenne übriges genug Hallen, in denen schon Wohnwagen untergestellt werden.
Zweiter Bürgermeister Martin Horn (SPD) stellte mit Nachdruck fest: "Es kann nicht sein, dass man privilegierte Bauten für so etwas freigibt. Das würde Schule machen, dass erst Vorhaben privilegiert erstellt und dann gewerblich verpachtet werden."
Gemeinderat Christian Zehendner (CSU) fragte, ob vielleicht der benachbarte Schäfer Interesse an einer Nutzung hätte. Dann wäre es ja in Ordnung, weil es landwirtschaftlich genutzt würde. Für ihn sei der Fall sehr grenzwertig und er verstehe das Landratsamt nicht, dass es hier die Augen zumache und damit eine Einrichtung für Wohnwagen und dergleichen genehmige. Für ihn gehe es hier um eine Grundsatzentscheidung.