Dass es bei Fußballspielen - zumal in den unteren Spielklassen - mitunter ruppig zugeht und dass es dabei gar nicht so selten  zu bösen Verletzungen kommt, wissen nicht nur die Freunde des runden Leders. Wenn die tätliche Entgleisung aber weit über ein normales Foul hinausgeht, kann alles sogar vor Gericht landen.
                           
          
           
   
          Das war  am Montag  der Fall, als ein mittlerweile 19-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in Haßfurt  angeklagt wurde. Er musste sich vor dem Jugendrichter am Amtsgericht verantworten. Was war passiert?
Am Samstagnachmittag des 15. Oktober vergangenen Jahres trafen zwei A-Jugend-Mannschaften auf einem Fußballplatz im Steigerwald aufeinander. Der damals 18-jährige Angeklagte hatte gerade einen langwierigen Bänderriss auskuriert und lief mit Bandagen aufs Spielfeld. Immer wieder, erzählte der athletische junge Mann in Jeans vor Gericht, sei sein Gegner gezielt in den Zweikampf gegangen und habe auf sein lädiertes Sprunggelenk "draufgehalten".
  
  Besonders übles Foul war der Auslöser Nach einem besonders üblen Foul seines Widersachers rastete der Angeklagte aus. 
Wutentbrannt stieß er mit beiden Händen und einem wuchtigen Kopfstoß seinen Kontrahenten zu Boden und trat ihm dann mit dem Fuß seitlich ins Gesicht. Natürlich zückte der Schiedsrichter sofort die rote Karte und stellte den zornigen Täter vom Platz. Der Getretene wurde unverzüglich in eine Klinik gebracht, wo die Ärzte eine Risswunde an der Oberlippe sowie eine leichte Gehirnerschütterung feststellten.
Dass die Überreaktion auf die Provokationen des gegnerischen Spielers falsch war, sah der junge Sportler, der eine Ausbildung  absolviert, schnell ein. Noch am Rande des Spielfeldes erkundigte er sich nach der Telefonnummer seines Opfers, um sich zu entschuldigen. 
Da er ihn nicht persönlich erreichen konnte, schrieb er eine SMS mit der Bitte um Verzeihung. Als er Tage später sein Opfer in einer Diskothek sah, ging er nochmals reumütig auf diesen zu. 
Sein Rivale aber ließ ihn abblitzen.
  
  Neun Monate gesperrt Eine neunmonatige Sperre des Sportgerichts gab dem ehrgeizigen Sportler viel Zeit, über sein Fehlverhalten nachzudenken. Inzwischen geht er wieder auf Torejagd, und dass er nochmals die Kontrolle über sein Verhalten verliert, ist schwer vorstellbar. Als Schmerzensgeld und Schadensgutmachung, erklärte sein Anwalt Christian Barthelmes, habe sein Mandant zwischenzeitlich 300 Euro an den Geschädigten gezahlt. 
Einer Einstellung des Verfahrens stimmte die Staatsanwältin nur mit einer saftigen Geldauflage sowie der Ableistung von Arbeitsstunden zu. Bis spätestens 1. April 2013 muss der Heranwachsende 900 Euro an den Eberner Jugendtreff zahlen sowie in den nächsten Monaten 20 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten.