Der Alkohol zerstört sein Leben
Autor: Martin Schweiger
Haßfurt, Mittwoch, 25. Sept. 2019
Das Amtsgericht Haßfurt schickt einen 36-jährigen Mann ins Gefängnis, weil er beim Gassigehen mit seinem Hund zwei Fußgänger attackiert hatte.
Das Gassigehen mit seinem kleinen Hund am Nachmittag des 28. Januars vergangenen Jahres in einem Haßbergdorf hatte für einen 36-Jährigen ungeahnte Konsequenzen. Weil der Hund unangeleint auf zwei Fußgänger zurannte, wollte der Besitzer ihn zurückpfeifen. Doch der Hund gehorchte nicht. "Wenn du net hörst, erschlag ich dich", rief er dem schwerhörigen Vierbeiner hinterher. Diese Ausdrucksweise gefiel einem der beiden Passanten nicht. Er bescheinigte dem Hundebesitzer "asoziales Verhalten". Er mache mit seinem Hund, was er will, ließ der Hundehalter seinen Gegenüber wissen, um ihn anschließend laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mehrfach mit der Faust auf die Brust zu schlagen, so dass der Getroffene nach hinten umfiel. Danach soll er nachgetreten und eines seiner beiden Opfer am Ringfinger verletzt haben. Zudem habe er ihm einen Schlag in den Nacken versetzt, hieß es.
Die Quittung für seine Tat bekam der 17-fach vorbestrafte Hartz-IV-Empfänger, der damals noch im Landkreis Haßberge lebte, am Mittwoch bei einem Strafprozess am Amtsgericht Haßfurt, wo er zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Denn das große Problem des Angeklagten ist seine Liebe zum Alkohol. Zum Tatzeitpunkt um 14.20 Uhr nachmittags hatte er bereits 2,8 Promille intus.
Seit 9 Uhr morgens habe er Bier getrunken, ließ der Beschuldigte das Gericht wissen - nur Bier. Bei allen seiner Vorstrafen stand er unter Alkoholeinfluss, wobei Körperverletzung offenbar sein "Spezialgebiet" ist. Neunmal wurde er deshalb verurteilt, fünfmal zu Haftstrafen. Auf der Anklagebank gab er zu, "einigermaßen gut dabei gewesen" zu sein. Getreten oder geschlagen habe er jedoch nicht, sondern nur gespuckt und geschubst.
Sein zweites Opfer hatte jedoch ausgesagt, dass der Angeklagte ihn in den Schwitzkasten genommen habe und zusammen mit ihm umgefallen sei. Dabei habe er sich einen blauen Finger geholt. Das zweite Opfer erlitt eine angebrochene Rippe und Prellungen. Im psychiatrischen Gutachten einer Ärztin kam das kaputte Leben des Angeklagten zum Vorschein. Mit 13 Jahren konsumierte er das erste Mal Tabak, mit 16 Alkohol. Eine Lehre brach er wegen seiner Sucht ab und verlor deswegen einige Arbeitsstellen.
Seit zehn Jahren kassiert er Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV. Des öfteren saß er bereits im Gefängnis. Die angeklagte Tat geschah unter laufender Bewährung.
Der Staatsanwalt sagte daher in seinem Plädoyer, man sei "an einem Punkt angekommen, wo es auseinandergeht. Sie sehen nur noch rot unter Alkoholeinfluss und müssen Ihr Leben in den Griff kriegen", ermahnte er den Angeklagten und forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Verteidiger Jürgen Wagner führte ins Feld, dass sich sein Mandant bei der Tat selbst verletzt habe. Er habe Reue gezeigt, sei zu einer Therapie bereit, habe sich entschuldigt. "Bei ihm ist der Groschen gefallen", meinte der Anwalt und forderte daher eine nochmalige Bewährungsstrafe von sieben Monaten mit der Auflage, dass der Angeklagte eine Entziehungskur macht.